Zum Inhalt springen
Wand mit Hobeln, Zangen und Sägen in einer Werkstatt

Bestatter: Aufgaben, Meisterpflicht, Ausbildung

Handwerksordnung Anlage B Abschnitt 1, Nr. 55 · zulassungsfrei

Was macht ein Bestatter?

Bestatter begleiten Angehörige im Trauerfall und übernehmen Überführung, Einsargung, Behördenwege, Trauerfeier und Beisetzung. Sie beraten zu Bestattungsarten, Friedhöfen und Kosten. Ein Meisterbrief ist für den Betrieb nicht vorgeschrieben, das Gewerbe ist zulassungsfrei, die Ausbildung zur Bestattungsfachkraft dauert drei Jahre. Das Gewerbe ist zulassungsfrei.

Typische Aufgaben

  • Verstorbene überführen und versorgen
  • Särge, Urnen und Ausstattung auswählen und bereitstellen
  • Behördengänge und Formalitäten übernehmen
  • Trauerfeier und Beisetzung organisieren
  • Trauerdrucksachen und Traueranzeigen vorbereiten
  • Hinterbliebene beraten und begleiten
  • Vorsorgegespräche und Bestattungsverfügungen besprechen

Wann Sie diesen Betrieb brauchen

Zum Bestatter wenden Sie sich im Trauerfall, wenn ein Mensch verstorben ist, oder vorsorgend, wenn Sie eigene Wünsche festhalten möchten. Der Bestatter übernimmt die Überführung, bespricht mit Ihnen die gewünschte Bestattungsart und Trauerfeier, kümmert sich um Formalitäten bei Behörden und Friedhof und stimmt Termine mit Angehörigen, Geistlichen und Rednern ab. Lassen Sie sich vor Auftragserteilung ein schriftliches, nach Leistungen aufgeschlüsseltes Angebot geben, auch in der Trauer. Sie dürfen Angebote vergleichen und Leistungen ablehnen, die Sie nicht möchten. Einzelheiten zu Fristen, Bestattungsformen und Friedhofsrecht regeln die Länder, informieren Sie sich bei Friedhofsverwaltung oder Gemeinde. Für Vorsorge können Sie Wünsche zu Bestattungsart, Trauerfeier und Grabstelle dokumentieren und bei Ihrer Familie hinterlegen. Das entlastet Angehörige und sorgt dafür, dass Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden.

Abgrenzung zu anderen Gewerken

Bestatter organisieren die Bestattung und begleiten die Angehörigen. Steinmetze fertigen Grabmale und Inschriften, Floristen binden Trauergestecke, Gärtner übernehmen Grabpflege, Redner und Seelsorger gestalten die Trauerfeier. Standesämter beurkunden den Sterbefall, Ärzte stellen die Todesbescheinigung aus. Nachlassgericht, Rechtsanwälte und Notare klären Erbfragen, Versicherungen und Banken regeln Verträge. Ein Bestatter kann bei vielen Schritten helfen, Rechtsberatung gehört aber nicht dazu. Diese Informationen sind allgemein gehalten und ersetzen keine Rechtsberatung. Im Streitfall helfen Verbraucherzentralen, Bestatterverbände oder die zuständige Handwerkskammer weiter. Gemeinden und Friedhofsverwaltungen legen Gebühren und Regeln für Grabstätten fest. Hospize und Pflegeeinrichtungen begleiten Sterbende, ersetzen aber keine Bestattung. Bei Fragen zur Sozialhilfe oder Erbschaft sind Beratungsstellen und Fachanwälte die richtigen Ansprechpartner.

Verwandte Gewerke: Steinmetz, Floristen, Gärtner, Notar

Meisterpflicht und Eintragung

Das Gewerbe Bestatter gehört zu den zulassungsfreien Handwerken nach Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung. Ein Meisterbrief ist für die selbständige Ausübung nicht vorgeschrieben. Betriebe zeigen den Beginn bei der Handwerkskammer an und werden in das Verzeichnis der Inhaber zulassungsfreier Handwerke eingetragen (§§ 18, 19 HwO). Eine freiwillige Meisterprüfung ist nach § 51a HwO möglich, weil für das Gewerbe eine Ausbildungsordnung besteht. Für Sie heißt das: Ein Meistertitel kann ein Hinweis auf Qualifikation sein, ist aber keine Voraussetzung. Fragen Sie nach Gesellenbrief, Referenzen und Kammereintrag.

Ausbildung

AusbildungsberufBestattungsfachkraft
Dauer3 Jahre
Quellegesetze-im-internet.de

Woran Sie einen seriösen Betrieb erkennen

  • Lassen Sie sich ein schriftliches, nach Leistungen aufgeschlüsseltes Angebot geben und vergleichen Sie bei Bedarf.
  • Fragen Sie nach Überführungsstrecken, Friedhofsgebühren und Fremdleistungen, damit keine Posten überraschen.
  • Sprechen Sie bei Vorsorgeverträgen Laufzeit, Rückgabe und Hinterlegung des Geldes genau durch.

Häufige Fragen

Ist Bestatter meisterpflichtig?

Nein. Bestatter steht in Anlage B der Handwerksordnung. Eine Meisterprüfung ist freiwillig, wo es eine Ausbildungsordnung gibt.

Was macht ein Bestatter?

Bestatter begleiten Angehörige im Trauerfall und übernehmen Überführung, Einsargung, Behördenwege, Trauerfeier und Beisetzung. Sie beraten zu Bestattungsarten, Friedhöfen und Kosten. Ein Meisterbrief ist für den Betrieb nicht vorgeschrieben, das Gewerbe ist zulassungsfrei, die Ausbildung zur Bestattungsfachkraft dauert drei Jahre. Das Gewerbe ist zulassungsfrei.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Ausbildung zum Beruf Bestattungsfachkraft dauert 3 Jahre.

Rechtsgrundlage: Handwerksordnung, Anlage B. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand 10/2026.