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Wand mit Hobeln, Zangen und Sägen in einer Werkstatt

Holzblasinstrumentenmacher: Aufgaben, Meisterpflicht, Ausbildung

Handwerksordnung Anlage B Abschnitt 1, Nr. 50 · zulassungsfrei

Was macht ein Holzblasinstrumentenmacher?

Holzblasinstrumentenmacher bauen, reparieren und warten Flöten, Klarinetten, Oboen, Fagotte und verwandte Instrumente. Sie dichten Klappen ab, ersetzen Polster und Korken, justieren Mechaniken und beheben Risse im Holz. Ein Meisterbrief ist für den selbständigen Betrieb nicht vorgeschrieben, das Gewerbe ist zulassungsfrei. Das Gewerbe ist zulassungsfrei.

Typische Aufgaben

  • Klarinetten, Flöten, Oboen und Fagotte reparieren
  • Klappen justieren und Polster erneuern
  • Risse im Holz kleben und Instrumente abdichten
  • Mechaniken reinigen, ölen und einstellen
  • Neue Instrumente und Teile anfertigen
  • Instrumente auf Ansprache und Stimmung prüfen
  • Beratung zu Auswahl, Pflege und Zubehör

Wann Sie diesen Betrieb brauchen

Zum Holzblasinstrumentenmacher gehen Sie, wenn Töne nicht ansprechen, Klappen klappern oder undicht sind, Polster verschlissen sind oder das Holz Risse zeigt. Schüler, Musikvereine, Orchester und Hobbymusiker nutzen die Betriebe für Wartung und Überholung. Bei neu gekauften oder geliehenen Instrumenten lohnt sich eine Kontrolle, bevor das Instrument im Unterricht eingesetzt wird. Fragen Sie nach Erfahrung mit Ihrem Instrument und nach Wartungsintervallen. Bei hochwertigen oder historischen Instrumenten sollten Sie Umfang und Materialien der Reparatur vorab besprechen, ebenso eventuelle Veränderungen am Klang. Ein Kostenvoranschlag schafft Klarheit. Fragen Sie vor dem Kauf eines gebrauchten Instruments nach einer Begutachtung, denn Risse im Holz und undichte Klappen sind für Laien schwer zu erkennen. Regelmäßige Pflege schützt das Material.

Abgrenzung zu anderen Gewerken

Holzblasinstrumentenmacher arbeiten an Instrumenten, bei denen der Ton durch Rohrblatt oder Luftstrom an einer Kante entsteht und über Klappen verändert wird. Metallblasinstrumentenmacher kümmern sich um Trompeten, Posaunen und Hörner. Zupfinstrumentenmacher und Geigenbauer arbeiten an Saiteninstrumenten. Händler verkaufen Instrumente, Rohrblätter und Zubehör, ohne in jedem Fall eine Werkstatt zu haben. Saxophone gelten als Holzblasinstrumente im musikalischen Sinn, ob ein Betrieb sie bearbeitet, erfahren Sie beim Hersteller oder bei der Werkstatt. Bei Orgeln, Klavieren und Akkordeons ist die Zuständigkeit anders geregelt. Fragen Sie vorab, ob Ihr Instrumententyp zum Angebot gehört. Einfache Pflegeartikel wie Fett, Tücher und Rohrblätter erhalten Sie im Fachhandel. Für Reparaturen, Neubelegungen und Justierungen ist der Instrumentenbauer der richtige Partner. Für Schüler gibt es oft Leih- und Mietmodelle bei Händlern.

Verwandte Gewerke: Metallblasinstrumentenmacher, Handzuginstrumentenmacher, Zupfinstrumentenmacher, Geigenbauer

Meisterpflicht und Eintragung

Anders als bei zulassungspflichtigen Handwerken dürfen Sie Holzblasinstrumentenmacher auch ohne Meisterbrief beauftragen. Das Gewerbe steht in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung. Betriebe melden sich bei der Handwerkskammer und stehen im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke (§§ 18, 19 HwO). Eine freiwillige Meisterprüfung ist nach § 51a HwO möglich, weil für das Gewerbe eine Ausbildungsordnung besteht. Aussagekräftig sind für Sie daher vor allem Ausbildungsnachweise, Erfahrung und nachprüfbare Referenzen, nicht der Titel allein. Ein schriftliches Angebot hilft beim Vergleich.

Ausbildung

AusbildungsberufHolzblasinstrumentenmacher/Holzblasinstrumentenmacherin
Dauer3 Jahre
Quellegesetze-im-internet.de

Woran Sie einen seriösen Betrieb erkennen

  • Beschreiben Sie den Fehler genau und bringen Sie Mundstück und Zubehör mit.
  • Fragen Sie vorab, ob Ihr Instrumententyp zum Angebot gehört, etwa Querflöte, Klarinette oder Fagott.
  • Lassen Sie sich Kosten und Termin vor Beginn nennen und klären Sie Leihmöglichkeiten.

Häufige Fragen

Ist Holzblasinstrumentenmacher meisterpflichtig?

Nein. Holzblasinstrumentenmacher steht in Anlage B der Handwerksordnung. Eine Meisterprüfung ist freiwillig, wo es eine Ausbildungsordnung gibt.

Was macht ein Holzblasinstrumentenmacher?

Holzblasinstrumentenmacher bauen, reparieren und warten Flöten, Klarinetten, Oboen, Fagotte und verwandte Instrumente. Sie dichten Klappen ab, ersetzen Polster und Korken, justieren Mechaniken und beheben Risse im Holz. Ein Meisterbrief ist für den selbständigen Betrieb nicht vorgeschrieben, das Gewerbe ist zulassungsfrei. Das Gewerbe ist zulassungsfrei.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Ausbildung zum Beruf Holzblasinstrumentenmacher/Holzblasinstrumentenmacherin dauert 3 Jahre.

Rechtsgrundlage: Handwerksordnung, Anlage B. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand 10/2026.