Schilder- und Lichtreklamehersteller fertigen, beschriften und montieren Schilder, Leuchtreklamen, Fahrzeugbeschriftungen, Leitsysteme und Werbeanlagen. Sie entwerfen Gestaltung und Beschriftung, nutzen Folien, Druck und Fräsen, installieren Werbeelektrik und warten Anlagen. Gebraucht werden sie von Betrieben, Praxen, Gastronomie, Handel und Kommunen. Auch Wartung und Reparatur zählen dazu.
Typische Aufgaben
- Schilder, Tafeln und Leitsysteme fertigen
- Leuchtreklame und Lichtwerbung herstellen
- Beschriftungen und Folien aufbringen
- Fahrzeuge beschriften und gestalten
- Werbeanlagen montieren, warten und reparieren
- Messestände und Ausstellungselemente bauen
- Entwürfe und Gestaltungskonzepte erstellen
Wann Sie diesen Betrieb brauchen
Sie wenden sich an einen Schilderhersteller, wenn Ihr Unternehmen ein Firmenschild, eine Leuchtreklame, Fahrzeugbeschriftung, Schaufensterfolie, Praxisschild oder ein Wegeleitsystem braucht. Auch für Klingelschilder, Hinweistafeln, Messestände und Werbeaufbauten ist er der richtige Ansprechpartner. Der Betrieb entwirft, fertigt und montiert die Anlagen und kümmert sich häufig um die Abstimmung zum Beispiel mit Vermieter und Behörde. Werbeanlagen können genehmigungspflichtig sein, klären Sie das vorab. Gewerbliche Kunden beauftragen Schilderhersteller laufend für Filialen, Gastronomie, Autohäuser, Kommunen und Industrie. Planen Sie bei Leuchtreklame Lieferzeit, Gerüst oder Hubsteiger und Elektroanschluss ein. Für Folierungen kleiner Flächen reichen oft Beschriftungen, für Außenwerbung kommen Leuchtkästen, Einzelbuchstaben oder gefräste Schilder in Betracht.
Abgrenzung zu anderen Gewerken
Der Schilder- und Lichtreklamehersteller fertigt Werbung und Beschilderung. Der Mediengestalter entwirft Layouts und Druckvorlagen, ist aber ein anderer Ausbildungsberuf, Druckereien fertigen Flyer und Plakate. Der Elektrotechniker verlegt die Stromversorgung im Gebäude und schließt Leuchtreklame an das Netz an. Metallbauer fertigen große Konstruktionen für Schildträger, der Maler und Lackierer beschriftet bei kleineren Aufträgen und lackiert Fassaden. Der Gerüstbauer stellt Gerüste für Montagearbeiten. Fragen Sie im Angebot, wer Entwurf, Genehmigung, Elektroanschluss und Montage übernimmt und ob die Kosten für Hubsteiger und Gerüst enthalten sind. Klären Sie, wer dauerhaft für Wartung und Wiederaufbau bei Schäden zuständig ist.
Verwandte Gewerke: Elektrotechniker, Metallbauer, Maler und Lackierer, Gerüstbauer
Meisterpflicht und Eintragung
Schilder- und Lichtreklamehersteller ist ein zulassungspflichtiges Handwerk nach Anlage A der Handwerksordnung. Wer einen Betrieb selbständig führen will, muss in die Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer eingetragen sein. In der Regel ist dafür die Meisterprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation nötig. Für dieses Handwerk gilt die Zulassungspflicht seit 2020 wieder. Das betrifft auch Betriebe, die vor allem beschriften und montieren. Ausnahmen prüft die Kammer im Einzelfall. Maßgeblich ist, dass der Betriebsleiter die Voraussetzungen der Handwerksordnung erfüllt. Inhaber und Betriebsleiter können verschiedene Personen sein. Das ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Ausbildung
| Ausbildungsberuf | Schilder- und Lichtreklamehersteller/Schilder- und Lichtreklameherstellerin |
|---|---|
| Dauer | 3 Jahre |
| Quelle | bibb.de |
Woran Sie einen seriösen Betrieb erkennen
- Fragen Sie nach der Eintragung in die Handwerksrolle und lassen Sie sich Referenzen für vergleichbare Anlagen zeigen.
- Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot mit Entwurf, Material, Beleuchtung, Montage, Genehmigung und Wartung geben.
- Klären Sie, wer Elektroanschluss, Gerüst oder Hubsteiger und gegebenenfalls Baugenehmigung für die Werbeanlage übernimmt. Fragen Sie nach der Wartung.
Der Anschluss von Leuchtreklame und Werbeelektrik an das Stromnetz darf nur von Elektrofachkräften erfolgen. Arbeiten nur durch Fachbetrieb.
Häufige Fragen
Ist Schilder- und Lichtreklamehersteller meisterpflichtig?
Ja. Schilder- und Lichtreklamehersteller steht in Anlage A der Handwerksordnung und ist zulassungspflichtig. Für die selbstständige Ausübung ist die Eintragung in die Handwerksrolle nötig, in der Regel mit Meisterbrief.
Was macht ein Schilderhersteller?
Schilder- und Lichtreklamehersteller fertigen, beschriften und montieren Schilder, Leuchtreklamen, Fahrzeugbeschriftungen, Leitsysteme und Werbeanlagen. Sie entwerfen Gestaltung und Beschriftung, nutzen Folien, Druck und Fräsen, installieren Werbeelektrik und warten Anlagen. Gebraucht werden sie von Betrieben, Praxen, Gastronomie, Handel und Kommunen. Auch Wartung und Reparatur zählen dazu.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildung zum Beruf Schilder- und Lichtreklamehersteller/Schilder- und Lichtreklameherstellerin dauert 3 Jahre.
Rechtsgrundlage: Handwerksordnung, Anlage A. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand 10/2026.
