Straßenbauer legen Straßen, Wege, Plätze und Pflasterflächen an und erneuern sie. Sie bereiten den Untergrund vor, verlegen Pflaster und Platten, bauen Asphalt ein und sorgen für die Entwässerung der Fläche. Privatkunden brauchen sie für Auffahrten, Hofflächen und Zuwegungen, Gewerbekunden und Kommunen für größere Verkehrsflächen.
Typische Aufgaben
- Untergrund und Tragschichten herstellen
- Pflaster und Platten verlegen
- Asphalt einbauen und ausbessern
- Randsteine und Einfassungen setzen
- Entwässerung und Rinnen anlegen
- Auffahrten, Wege und Hofflächen erneuern
- Verkehrsflächen und Parkplätze herstellen
Wann Sie diesen Betrieb brauchen
Ein Straßenbauer wird gebraucht, wenn eine Auffahrt, ein Hof, ein Gehweg oder ein Stellplatz neu angelegt oder erneuert werden soll. Typische Anlässe sind abgesackte Pflasterflächen, Risse im Asphalt, Wasserlachen nach Regen oder neue Zufahrten bei einem Hausbau. Auch Pflasterflächen für Terrassen und Gartenwege führen viele Betriebe aus, dabei überschneiden sie sich teils mit dem Garten- und Landschaftsbau. Gewerbliche und öffentliche Auftraggeber beauftragen Straßenbauer für Parkplätze, Betriebshöfe, Radwege, Gemeindestraßen und Leitungsgräben samt Wiederherstellung der Oberfläche. Ein tragfähiger Unterbau und eine geordnete Entwässerung bestimmen, wie dauerhaft eine Fläche nutzbar bleibt. Fragen Sie deshalb nach dem geplanten Aufbau. Planen Sie bei größeren Flächen auch Wartezeiten bei Material und Wetter ein.
Abgrenzung zu anderen Gewerken
Der Straßenbauer arbeitet an Verkehrsflächen und im Tiefbau, der Maurer und Betonbauer im Hochbau und bei Gebäudefundamenten. Betonflächen und Fundamente für Gebäude übernimmt dieser, Pflaster und Asphalt der Straßenbauer. Kanal- und Leitungsarbeiten im Erdreich können dazugehören, Rohrleitungen im Haus gehören dagegen zum Installateur und Heizungsbauer. Brunnen und Bohrungen führt der Brunnenbauer aus. Natursteinplatten und Stufen aus Naturstein fertigen Steinmetzen und Steinbildhauer. Garten- und Landschaftsbauer gestalten Außenanlagen, zählen aber nicht zu den Handwerken der Anlage A. Grenzt eine Zufahrt an eine öffentliche Straße, kann die Gemeinde mitreden. Klären Sie das vor dem Auftrag. Wer eine größere Fläche plant, sollte den Planer oder Architekten einbeziehen.
Verwandte Gewerke: Maurer und Betonbauer, Brunnenbauer, Installateur und Heizungsbauer, Steinmetzen und Steinbildhauer
Meisterpflicht und Eintragung
Der Straßenbauer ist ein zulassungspflichtiges Handwerk der Anlage A der Handwerksordnung. Ein selbständiger Betrieb braucht die Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer. In der Regel setzt sie die Meisterprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation voraus. Ausnahmen kann die Kammer im Einzelfall zulassen. Für Ihre Beauftragung heißt das: Ein Straßenbaubetrieb sollte seine Eintragung nachweisen können, vor allem bei größeren Flächen. Nach der Handwerksordnung genügt es unter Umständen, wenn der Betriebsleiter die Qualifikation nachweist und nicht der Inhaber selbst. Das ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Ausbildung
| Ausbildungsberuf | Straßenbauer/Straßenbauerin |
|---|---|
| Dauer | 3 Jahre |
| Quelle | bibb.de |
Woran Sie einen seriösen Betrieb erkennen
- Fragen Sie nach dem geplanten Aufbau von Unterbau, Tragschicht und Entwässerung und nicht nur nach dem Belag, denn davon hängt die spätere Haltbarkeit ab.
- Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot mit Flächengröße, Material, Entsorgung des Aushubs und Abrechnungsweise geben und vergleichen Sie mehrere Angebote.
- Klären Sie, wer notwendige Genehmigungen sowie die Abstimmung mit Gemeinde und Leitungsträgern übernimmt, besonders bei Zufahrten zur öffentlichen Straße.
Häufige Fragen
Ist Straßenbauer meisterpflichtig?
Ja. Straßenbauer steht in Anlage A der Handwerksordnung und ist zulassungspflichtig. Für die selbstständige Ausübung ist die Eintragung in die Handwerksrolle nötig, in der Regel mit Meisterbrief.
Was macht ein Straßenbauer?
Straßenbauer legen Straßen, Wege, Plätze und Pflasterflächen an und erneuern sie. Sie bereiten den Untergrund vor, verlegen Pflaster und Platten, bauen Asphalt ein und sorgen für die Entwässerung der Fläche. Privatkunden brauchen sie für Auffahrten, Hofflächen und Zuwegungen, Gewerbekunden und Kommunen für größere Verkehrsflächen.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildung zum Beruf Straßenbauer/Straßenbauerin dauert 3 Jahre.
Rechtsgrundlage: Handwerksordnung, Anlage A. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand 10/2026.
