Absturzsicherung sind Einrichtungen wie Geländer, Seitenschutz oder Auffangnetze, die verhindern, dass Menschen von Dächern, Gerüsten, Balkonen oder Treppen abstürzen.
Absturzsicherung umfasst alle Einrichtungen, die einen Absturz verhindern oder dessen Folgen begrenzen. Dazu gehören feste Geländer an Balkonen, Terrassen und Treppen, Seitenschutz an Gerüsten und Dächern, Fanggerüste, Auffangnetze und persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Planung und Ausführung richten sich nach Landesbauordnung, Arbeitsschutzvorschriften und Normen. Im Wohnbereich stehen Geländer, Brüstungen und Treppengeländer im Vordergrund. Sie müssen sicher befestigt sein und den vorgesehenen Lasten standhalten. Bei Arbeiten am Dach schützt ein Gerüst mit Seitenschutz oder Dachfanggerüst die Beschäftigten. Metallbauer fertigen und montieren Geländer, Zimmerer und Dachdecker richten Sicherungen auf Dächern ein, Gerüstbauer stellen Gerüste mit Seitenschutz. Worauf Sie als Kunde achten sollten: Lassen Sie sich Höhe, Füllung, Befestigung und Material des Geländers nennen und achten Sie darauf, dass die Konstruktion zur Landesbauordnung passt. Bei Kindern im Haushalt sind enge Abstände der Stäbe und keine kletterbaren Querstreben wichtig. Fragen Sie auch nach Korrosionsschutz. Typische Fehler sind lose Verankerungen, fehlende Statik bei Anbauten, ungeeignete Dübel und nachträglich entfernte Sicherungen. Bei tragenden Teilen und bei Arbeiten in Höhe sind Fachbetriebe einzusetzen. Arbeiten nur durch Fachbetrieb. Lassen Sie sich nach der Montage kurz erklären, welche Lasten das Geländer aufnehmen darf, und prüfen Sie es später regelmäßig auf Lockerung, Rost und Beschädigung. Das gilt besonders bei Kindern im Haushalt.
Beispiel aus der Praxis
Eine Terrasse im Obergeschoss erhält ein neues Geländer. Der Metallbauer verankert es fachgerecht in der Tragkonstruktion und übergibt es mit einer kurzen Abnahme.
Allgemeine Erklärung, Stand 10/2026. Bei Arbeiten an Strom, Gas und tragenden Teilen gilt: nur durch einen Fachbetrieb.
