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Dunkler Holzdielenboden in Nahaufnahme mit sichtbarer Maserung

Glossar

Parkett: Bedeutung und Erklärung

Definition

Parkett ist ein Holzfußboden aus Massivholz oder mehrschichtigem Aufbau mit Holznutzschicht, der geklebt oder schwimmend verlegt wird und sich wiederholt abschleifen lässt.

Parkett ist ein Bodenbelag aus echtem Holz. Es gibt Massivparkett aus einer durchgehenden Holzart und Mehrschichtparkett, auch Fertigparkett genannt, mit einer Nutzschicht aus Edelholz auf einem Träger. Verlegt wird es geklebt, genagelt oder schwimmend. Die Oberfläche wird geölt, gewachst oder lackiert. Dickere Nutzschichten lassen sich mehrfach abschleifen und auffrischen. Holz arbeitet: Es quillt bei hoher und schwindet bei niedriger Luftfeuchtigkeit. Ein ausgeglichenes Raumklima ist deshalb wichtig. Bei Fußbodenheizungen sind geeignete Holzarten, passende Kleber und die Hinweise des Herstellers zu beachten. Der Estrich muss belegreif sein. Worauf Sie als Kunde achten sollten: Fragen Sie nach Holzart, Sortierung, Aufbau, Verlegeart und Oberflächenbehandlung. Klären Sie, ob der Untergrund vorbereitet wird, wer die Feuchtemessung macht und welche Pflegehinweise gelten. Parkettleger gehören zu den zulassungspflichtigen Handwerken. Lassen Sie sich Muster zeigen, denn Holz variiert. Typische Fehler sind verlegt bei zu feuchtem Estrich, fehlende Dehnungsfugen, ungeeignete Kleber, zu trockene Raumluft und grobe Reinigung mit zu viel Wasser. Folge sind Fugen, Wölbungen oder Risse. Ausgeführt wird das von Parkettlegern und Bodenlegern. Abstimmung mit Estrichleger und Heizungsbauer ist wichtig. Fragen Sie auch nach Reinigung und Pflege im Alltag, zum Beispiel nach geeigneten Reinigungsmitteln und Filzgleitern für Möbel. Mit der richtigen Pflege lässt sich der Boden über viele Jahre erhalten.

Beispiel aus der Praxis

Vor der Parkettverlegung misst der Parkettleger die Restfeuchte im Estrich und hält sie im Protokoll fest. Nach der Verlegung wird das Parkett geschliffen und geölt.

Quelle: Anlage A zur Handwerksordnung, zulassungspflichtige Handwerke (Gesetze im Internet)

Allgemeine Erklärung, Stand 10/2026. Bei Arbeiten an Strom, Gas und tragenden Teilen gilt: nur durch einen Fachbetrieb.