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Weiß gepolsterte Fläche mit tiefen Knopfheftungen, sogenannte Chesterfield-Polsterung

Raumausstatter & Polsterer in Bochum: 6 Betriebe

Nordrhein-Westfalen · Kreisfreie Stadt Bochum

6 Betriebe in Bochum5 mit Website5 mit Telefon6 im Umkreis 15 km
Auf einen Blick

In Bochum sind bei uns 6 Raumausstatter mit Adresse oder Kontaktdaten erfasst, 5 davon mit eigener Website. Aus den Nachbarorten im Radius von 15 km sind 6 weitere Betriebe gelistet. Die Liste unten nennt alle Einträge mit den Angaben, die in den Quelldaten stehen.

Diese Seite bündelt die Raumausstatter in Bochum und ordnet ein, was das Gewerk leistet, womit Sie bei den Kosten rechnen sollten und worauf es bei der Auswahl ankommt. Bochum zählt rund 358.880 Einwohner. In Städten dieser Größe sind viele Betriebe gut ausgelastet, frühzeitige Anfragen helfen bei der Terminplanung. Die Dichte liegt in unseren Daten bei ungefähr 0,2 Einträgen pro 10.000 Einwohner. Nicht jeder Betrieb ist in offenen Daten erfasst, die tatsächliche Zahl kann höher liegen. Landesweit kennt der Handwerker-Atlas 120 Raumausstatter in Nordrhein-Westfalen. Nach Zahl der Einträge steht Bochum auf Rang 2 von 8 Orten mit eigener Seite.

Raumausstatter & Polsterer in Bochum: die Einträge

Aus den Nachbarorten

Was Raumausstatter übernehmen

Zur Einordnung: Sattler und Polsterbetriebe bieten teils ebenfalls Polsterarbeiten an. Rollläden, Markisen und Raffstoren montiert der Rollladen- und Sonnenschutztechniker. Fragen Sie im Angebot nach, wer Untergrund, Sockelleisten und Türanpassungen übernimmt und welche Stoffe und Beläge für Ihre Nutzung geeignet sind. Bei Gewerbeobjekten sind Brandschutzanforderungen an Textilien und Beläge zu beachten.

  • Untergründe prüfen und vorbereiten
  • Gardinen, Raffrollos und Dekorationen nähen
  • Polstermöbel aufarbeiten und neu beziehen
  • Räume nach Kundenwünschen gestalten und beraten

Wann Sie einen Raumausstatter brauchen

Aus unserem Gewerke-Finder, welche Probleme in dieses Gewerk fallen: Polstermöbel neu beziehen oder aufpolstern: Raumausstatter und Polsterer arbeiten Möbel auf, ersetzen Polsterung und beziehen mit Stoff oder Leder. Laminat oder Vinylboden verlegen: Bodenleger prüfen den Untergrund, verlegen Trittschalldämmung und Belag und setzen Sockelleisten. Raumausstatter verlegen ebenfalls Bodenbeläge.

Wie vollständig sind die Einträge?

Die Kontaktdaten sind unterschiedlich vollständig: 5 Einträge haben eine Website, 5 eine Telefonnummer. Für 4 Einträge sind Öffnungszeiten aus OpenStreetMap bekannt. Wo Daten fehlen, steht das offen auf der Seite. Betriebe können ihren Eintrag selbst ergänzen lassen. Das nächstgelegene größere Zentrum ist Essen, etwa 15 km entfernt. Telefonnummern im Ort beginnen meist mit der Vorwahl 02327.

Mit diesen Kosten sollten Sie rechnen

Die Tabelle zeigt Spannen aus veröffentlichten Kostenübersichten, keine Preise der gelisteten Betriebe. Verbindlich ist nur das schriftliche Angebot. Die Preise hängen von Stoffqualität, Größe und Zustand der Möbel, Zahl der Fenster, Aufwand der Montage und Region ab.

Kosten auf einen Blick: Raumausstatter & Polsterer
LeistungSpanneQuelle
Stuhlsitz polstern
pro Stuhlsitz; ein komplett neu bezogener Stuhl kostet laut MyHammer 200 bis 350 € inkl. Stoff
35 bis 105 €Trustlocal Kostenratgeber Raumausstatter
Stand 2026
Gardinen aus einfachen Stoffen, Stoffpreis
pro Meter Stoff, ohne Verarbeitung und Montage
30 bis 50 €Trustlocal Kostenratgeber Raumausstatter
Stand 2026
Sofa neu beziehen bzw. polstern
pro Sofa; Trustlocal 500 bis 1.200 € (Doppelsofa), MyHammer 1.300 bis 1.800 €, große Garnituren darüber
500 bis 1.800 €Trustlocal Kostenratgeber Raumausstatter und MyHammer Preisradar Polstern
Stand 2026
Sessel neu beziehen
pro Sessel; Trustlocal 300 bis 700 €, MyHammer 670 bis 1.000 € je nach Größe und Stoff
300 bis 1.000 €Trustlocal Kostenratgeber Raumausstatter und MyHammer Preisradar Polstern
Stand 2026

Rechtlicher Rahmen nach Handwerksordnung

Weil Raumausstatter in Anlage A der Handwerksordnung steht, darf ein Betrieb dieses Handwerk nur mit Eintragung in die Handwerksrolle selbstständig ausüben. Meist ist dafür ein Meisterbrief nötig. Mehr zum Gewerk Raumausstatter

Worauf Sie bei der Auswahl achten

Ein paar Punkte helfen bei der Auswahl. Klären Sie bei Gewerbeobjekten die Anforderungen an Brandschutz, Beanspruchung und Pflege und lassen Sie sich Nachweise zu den Materialien nennen. Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot mit Flächen, Materialien, Untergrundvorbereitung, Montage, Entsorgung und Terminen geben. Ein seriöser Betrieb besichtigt vor dem Angebot die Baustelle oder fragt die nötigen Details schriftlich ab. Prüfen Sie, ob der Betrieb in Ihrer Region regelmäßig arbeitet. Kurze Wege erleichtern spätere Nacharbeiten und Wartung.

So gehen Sie vor

Der übliche Ablauf in Kurzform: Ist der Aufwand schwer abzuschätzen, vereinbaren Sie eine Besichtigung. Das Angebot sollte Arbeitszeit, Material, Anfahrt und Entsorgung einzeln ausweisen. Verglichen werden Leistungsumfang, Material und Termine, nicht nur der Endpreis.

Praxis-Tipp

Klären Sie vorab, wer Gerüst, Entsorgung oder Schutzabdeckungen stellt. Diese Posten fehlen in manchen Angeboten.

Was oft gefragt wird

Wie aktuell sind die Daten?

Der Datenstand ist der 01.10.2026. Änderungen in OpenStreetMap fließen bei der nächsten Aktualisierung ein. Inhaber können Korrekturen auch direkt über „Für Betriebe“ melden.

Wie lange gilt die Gewährleistung?

Nach § 634a BGB verjähren Mängelansprüche bei Bauwerken in fünf Jahren, bei Arbeiten an einer Sache meist in zwei Jahren, jeweils ab der Abnahme. Bei vereinbarter VOB/B gelten andere Fristen.

Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Angebot?

Ein Angebot ist in der Regel verbindlich, ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung. Wird ein Kostenanschlag wesentlich überschritten, muss der Betrieb das nach § 649 BGB unverzüglich anzeigen.

Bezahlen die Betriebe für ihren Eintrag?

Nein. Alle Einträge sind kostenlos und werden nach denselben Regeln dargestellt. Die Reihenfolge richtet sich nach der Vollständigkeit der Angaben und dem Namen, nicht nach Zahlungen.

Brauchen Raumausstatter einen Meisterbrief?

Raumausstatter ist nach Anlage A der Handwerksordnung zulassungspflichtig. Betriebe brauchen in der Regel einen Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation und die Eintragung in die Handwerksrolle.

Datenstand 01.10.2026. Betriebsdaten © OpenStreetMap-Mitwirkende unter der Open Database License. Der Handwerker-Atlas vermittelt keine Aufträge und übernimmt keine Gewähr für Leistungen der gelisteten Betriebe. Betrieb fehlt oder Angaben falsch?