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Weiß gepolsterte Fläche mit tiefen Knopfheftungen, sogenannte Chesterfield-Polsterung

Raumausstatter & Polsterer in Freiburg im Breisgau: 3 Betriebe

Baden-Württemberg · Stadtkreis Freiburg im Breisgau

3 Betriebe in Freiburg im Breisgau3 mit Website3 mit Telefon2 im Umkreis 15 km
Auf einen Blick

Für Freiburg im Breisgau listet der Handwerker-Atlas 3 Raumausstatter. Davon sind 3 mit Website und 3 mit Telefon erreichbar. Aus den Nachbarorten im Radius von 15 km sind 2 weitere Betriebe gelistet. Alle Angaben stammen aus OpenStreetMap, Stand 01.10.2026.

Ob Reparatur, Sanierung oder Neubau: Für Arbeiten rund um Polsterarbeiten, Gardinen, Sonnenschutz und Wandbekleidung brauchen Sie in Freiburg im Breisgau einen passenden Fachbetrieb. Hier finden Sie die erfassten Betriebe und die wichtigsten Hintergründe dazu. In einer Großstadt wie Freiburg im Breisgau (rund 238.299 Einwohner) lohnt der Vergleich mehrerer Angebote besonders. Rechnerisch kommen in unserem Datenbestand auf 10.000 Einwohner in Freiburg im Breisgau etwa 0,1 Einträge dieses Gewerks. In ganz Baden-Württemberg sind 97 Raumausstatter erfasst. Unter den 2 Orten des Landes mit eigener Seite für dieses Gewerk liegt Freiburg im Breisgau nach Zahl der Einträge auf Platz 2.

Erfasste Betriebe in Freiburg im Breisgau

Ebenfalls erfasst, ohne Kontaktdaten

Diese Betriebe sind in OpenStreetMap verzeichnet, ohne Anschrift, Telefon oder Website.

Betriebe im Umkreis

Das Aufgabenfeld

Fachlich betrachtet: Sattler und Polsterbetriebe bieten teils ebenfalls Polsterarbeiten an. Rollläden, Markisen und Raffstoren montiert der Rollladen- und Sonnenschutztechniker. Fragen Sie im Angebot nach, wer Untergrund, Sockelleisten und Türanpassungen übernimmt und welche Stoffe und Beläge für Ihre Nutzung geeignet sind. Bei Gewerbeobjekten sind Brandschutzanforderungen an Textilien und Beläge zu beachten.

  • Untergründe prüfen und vorbereiten
  • Gardinen, Raffrollos und Dekorationen nähen
  • Polstermöbel aufarbeiten und neu beziehen
  • Räume nach Kundenwünschen gestalten und beraten

Wofür Kunden anfragen

Diese Situationen führen häufig zu einer Anfrage: Polstermöbel neu beziehen oder aufpolstern: Raumausstatter und Polsterer arbeiten Möbel auf, ersetzen Polsterung und beziehen mit Stoff oder Leder. Laminat oder Vinylboden verlegen: Bodenleger prüfen den Untergrund, verlegen Trittschalldämmung und Belag und setzen Sockelleisten. Raumausstatter verlegen ebenfalls Bodenbeläge.

Wie vollständig sind die Einträge?

Die Kontaktdaten sind unterschiedlich vollständig: 3 Einträge haben eine Website, 3 eine Telefonnummer. Zeiten zur Erreichbarkeit stehen bei 2 Betrieben in den Daten. Wo Daten fehlen, steht das offen auf der Seite. Betriebe können ihren Eintrag selbst ergänzen lassen. Telefonnummern im Ort beginnen meist mit der Vorwahl 0761.

Was kostet einen Raumausstatter in Freiburg im Breisgau?

Die Zahlen stammen aus öffentlich zugänglichen Kostenratgebern mit Stand-Angabe. Sie ersetzen kein Angebot, zeigen aber, in welchem Rahmen sich Preise bewegen. Die Preise hängen von Stoffqualität, Größe und Zustand der Möbel, Zahl der Fenster, Aufwand der Montage und Region ab.

Orientierungswerte für Raumausstatter & Polsterer
LeistungSpanneQuelle
Stuhlsitz polstern
pro Stuhlsitz; ein komplett neu bezogener Stuhl kostet laut MyHammer 200 bis 350 € inkl. Stoff
35 bis 105 €Trustlocal Kostenratgeber Raumausstatter
Stand 2026
Gardinen aus einfachen Stoffen, Stoffpreis
pro Meter Stoff, ohne Verarbeitung und Montage
30 bis 50 €Trustlocal Kostenratgeber Raumausstatter
Stand 2026
Sofa neu beziehen bzw. polstern
pro Sofa; Trustlocal 500 bis 1.200 € (Doppelsofa), MyHammer 1.300 bis 1.800 €, große Garnituren darüber
500 bis 1.800 €Trustlocal Kostenratgeber Raumausstatter und MyHammer Preisradar Polstern
Stand 2026
Sessel neu beziehen
pro Sessel; Trustlocal 300 bis 700 €, MyHammer 670 bis 1.000 € je nach Größe und Stoff
300 bis 1.000 €Trustlocal Kostenratgeber Raumausstatter und MyHammer Preisradar Polstern
Stand 2026

Braucht der Betrieb einen Meister?

Für Raumausstatter gilt die Meisterpflicht nach Anlage A der Handwerksordnung. Ein selbstständiger Betrieb muss in die Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer eingetragen sein. Mehr zum Gewerk Raumausstatter

So finden Sie einen passenden Betrieb

Vor der Beauftragung lohnt ein kurzer Check. Klären Sie bei Gewerbeobjekten die Anforderungen an Brandschutz, Beanspruchung und Pflege und lassen Sie sich Nachweise zu den Materialien nennen. Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot mit Flächen, Materialien, Untergrundvorbereitung, Montage, Entsorgung und Terminen geben. Ein seriöser Betrieb besichtigt vor dem Angebot die Baustelle oder fragt die nötigen Details schriftlich ab. Prüfen Sie, ob der Betrieb in Ihrer Region regelmäßig arbeitet. Kurze Wege erleichtern spätere Nacharbeiten und Wartung.

Von der Anfrage zur Rechnung

Ein kurzer Überblick über den Ablauf: Für umfangreichere Aufträge schaut sich der Betrieb die Situation meist persönlich an. Das Angebot sollte Arbeitszeit, Material, Anfahrt und Entsorgung einzeln ausweisen. Verglichen werden Leistungsumfang, Material und Termine, nicht nur der Endpreis.

Aus der Praxis

Fragen Sie mehrere Betriebe zur gleichen Zeit an und nennen Sie allen dieselben Angaben. Nur so lassen sich die Angebote fair vergleichen.

Häufige Fragen

Wie aktuell sind die Daten?

Der Datenstand ist der 01.10.2026. Änderungen in OpenStreetMap fließen bei der nächsten Aktualisierung ein. Inhaber können Korrekturen auch direkt über „Für Betriebe“ melden.

Wie lange gilt die Gewährleistung?

Nach § 634a BGB verjähren Mängelansprüche bei Bauwerken in fünf Jahren, bei Arbeiten an einer Sache meist in zwei Jahren, jeweils ab der Abnahme. Bei vereinbarter VOB/B gelten andere Fristen.

Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Angebot?

Ein Angebot ist in der Regel verbindlich, ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung. Wird ein Kostenanschlag wesentlich überschritten, muss der Betrieb das nach § 649 BGB unverzüglich anzeigen.

Bezahlen die Betriebe für ihren Eintrag?

Nein. Alle Einträge sind kostenlos und werden nach denselben Regeln dargestellt. Die Reihenfolge richtet sich nach der Vollständigkeit der Angaben und dem Namen, nicht nach Zahlungen.

Brauchen Raumausstatter einen Meisterbrief?

Raumausstatter ist nach Anlage A der Handwerksordnung zulassungspflichtig. Betriebe brauchen in der Regel einen Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation und die Eintragung in die Handwerksrolle.

Datenstand 01.10.2026. Betriebsdaten © OpenStreetMap-Mitwirkende unter der Open Database License. Der Handwerker-Atlas vermittelt keine Aufträge und übernimmt keine Gewähr für Leistungen der gelisteten Betriebe. Betrieb fehlt oder Angaben falsch?