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Weiß gepolsterte Fläche mit tiefen Knopfheftungen, sogenannte Chesterfield-Polsterung

Raumausstatter & Polsterer in Hamburg: 10 Betriebe

Hamburg · Kreisfreie Stadt Hamburg

10 Betriebe in Hamburg5 mit Website6 mit Telefon4 im Umkreis 15 km
Kurze Antwort

Für Hamburg listet der Handwerker-Atlas 10 Raumausstatter. Davon sind 5 mit Website und 6 mit Telefon erreichbar. Aus den Nachbarorten im Radius von 15 km sind 4 weitere Betriebe gelistet. Alle Angaben stammen aus OpenStreetMap, Stand 01.10.2026.

Diese Seite bündelt die Raumausstatter in Hamburg und ordnet ein, was das Gewerk leistet, womit Sie bei den Kosten rechnen sollten und worauf es bei der Auswahl ankommt. Bei rund 1.869.473 Einwohnern hat Hamburg einen großen Markt. Viele Betriebe spezialisieren sich deshalb auf bestimmte Leistungen oder Gebäudetypen. Auf 10.000 Einwohner kommen hier rund 0,1 erfasste Betriebe. Das ist eine Untergrenze, denn nicht alle Betriebe sind in OpenStreetMap eingetragen. In ganz Hamburg sind 20 Raumausstatter erfasst.

Raumausstatter & Polsterer in Hamburg: die Einträge

Weitere Einträge ohne Anschrift und Kontakt

Diese Betriebe sind in OpenStreetMap verzeichnet, ohne Anschrift, Telefon oder Website.

In der Nähe von Hamburg

Was Raumausstatter übernehmen

Fachlich betrachtet: Sattler und Polsterbetriebe bieten teils ebenfalls Polsterarbeiten an. Rollläden, Markisen und Raffstoren montiert der Rollladen- und Sonnenschutztechniker. Fragen Sie im Angebot nach, wer Untergrund, Sockelleisten und Türanpassungen übernimmt und welche Stoffe und Beläge für Ihre Nutzung geeignet sind. Bei Gewerbeobjekten sind Brandschutzanforderungen an Textilien und Beläge zu beachten.

  • Untergründe prüfen und vorbereiten
  • Gardinen, Raffrollos und Dekorationen nähen
  • Polstermöbel aufarbeiten und neu beziehen
  • Räume nach Kundenwünschen gestalten und beraten

Wofür Kunden anfragen

Diese Situationen führen häufig zu einer Anfrage: Polstermöbel neu beziehen oder aufpolstern: Raumausstatter und Polsterer arbeiten Möbel auf, ersetzen Polsterung und beziehen mit Stoff oder Leder. Laminat oder Vinylboden verlegen: Bodenleger prüfen den Untergrund, verlegen Trittschalldämmung und Belag und setzen Sockelleisten. Raumausstatter verlegen ebenfalls Bodenbeläge.

Über die Daten zu Hamburg

Bei 50 Prozent der Einträge in Hamburg ist eine Website hinterlegt, bei 60 Prozent eine Telefonnummer. Zeiten zur Erreichbarkeit stehen bei 6 Betrieben in den Daten. Fehlt eine Angabe, haben wir sie nicht ergänzt oder geschätzt. Sie finden dann den Hinweis „keine Angabe“. Telefonnummern im Ort beginnen meist mit der Vorwahl 040.

Preise: Orientierung mit Quelle

Nutzen Sie die Spannen als Gesprächsgrundlage. Liegt ein Angebot deutlich darüber oder darunter, fragen Sie nach den Gründen. Die Preise hängen von Stoffqualität, Größe und Zustand der Möbel, Zahl der Fenster, Aufwand der Montage und Region ab.

Was Raumausstatter typischerweise berechnen
LeistungSpanneQuelle
Stuhlsitz polstern
pro Stuhlsitz; ein komplett neu bezogener Stuhl kostet laut MyHammer 200 bis 350 € inkl. Stoff
35 bis 105 €Trustlocal Kostenratgeber Raumausstatter
Stand 2026
Gardinen aus einfachen Stoffen, Stoffpreis
pro Meter Stoff, ohne Verarbeitung und Montage
30 bis 50 €Trustlocal Kostenratgeber Raumausstatter
Stand 2026
Sofa neu beziehen bzw. polstern
pro Sofa; Trustlocal 500 bis 1.200 € (Doppelsofa), MyHammer 1.300 bis 1.800 €, große Garnituren darüber
500 bis 1.800 €Trustlocal Kostenratgeber Raumausstatter und MyHammer Preisradar Polstern
Stand 2026
Sessel neu beziehen
pro Sessel; Trustlocal 300 bis 700 €, MyHammer 670 bis 1.000 € je nach Größe und Stoff
300 bis 1.000 €Trustlocal Kostenratgeber Raumausstatter und MyHammer Preisradar Polstern
Stand 2026

Braucht der Betrieb einen Meister?

Raumausstatter gehört zur Anlage A der Handwerksordnung und ist damit zulassungspflichtig. Wer den Betrieb führt, braucht in der Regel einen Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation und muss in der Handwerksrolle eingetragen sein. Mehr zum Gewerk Raumausstatter

Worauf Sie bei der Auswahl achten

Vor der Beauftragung lohnt ein kurzer Check. Klären Sie bei Gewerbeobjekten die Anforderungen an Brandschutz, Beanspruchung und Pflege und lassen Sie sich Nachweise zu den Materialien nennen. Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot mit Flächen, Materialien, Untergrundvorbereitung, Montage, Entsorgung und Terminen geben. Ein seriöser Betrieb besichtigt vor dem Angebot die Baustelle oder fragt die nötigen Details schriftlich ab. Prüfen Sie, ob der Betrieb in Ihrer Region regelmäßig arbeitet. Kurze Wege erleichtern spätere Nacharbeiten und Wartung.

Von der Anfrage zur Rechnung

Vom ersten Kontakt bis zur Rechnung sind es wenige Schritte. Bei größeren Arbeiten folgt ein Termin vor Ort. Danach erstellt der Betrieb ein schriftliches Angebot mit Positionen für Arbeit, Material und Nebenkosten. Legen Sie mehrere Angebote nebeneinander und prüfen Sie, ob wirklich dasselbe angeboten wird.

Gut zu wissen

Arbeitskosten auf der Handwerkerrechnung können Sie nach § 35a EStG anteilig von der Steuer absetzen. Zahlen Sie deshalb per Überweisung und heben Sie die Rechnung auf.

Häufige Fragen

Wie aktuell sind die Daten?

Der Datenstand ist der 01.10.2026. Änderungen in OpenStreetMap fließen bei der nächsten Aktualisierung ein. Inhaber können Korrekturen auch direkt über „Für Betriebe“ melden.

Wie lange gilt die Gewährleistung?

Nach § 634a BGB verjähren Mängelansprüche bei Bauwerken in fünf Jahren, bei Arbeiten an einer Sache meist in zwei Jahren, jeweils ab der Abnahme. Bei vereinbarter VOB/B gelten andere Fristen.

Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Angebot?

Ein Angebot ist in der Regel verbindlich, ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung. Wird ein Kostenanschlag wesentlich überschritten, muss der Betrieb das nach § 649 BGB unverzüglich anzeigen.

Bezahlen die Betriebe für ihren Eintrag?

Nein. Alle Einträge sind kostenlos und werden nach denselben Regeln dargestellt. Die Reihenfolge richtet sich nach der Vollständigkeit der Angaben und dem Namen, nicht nach Zahlungen.

Brauchen Raumausstatter einen Meisterbrief?

Raumausstatter ist nach Anlage A der Handwerksordnung zulassungspflichtig. Betriebe brauchen in der Regel einen Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation und die Eintragung in die Handwerksrolle.

Alle Angaben ohne Gewähr, Datenstand 01.10.2026. Die Betriebsdaten stammen von OpenStreetMap (© OpenStreetMap-Mitwirkende, ODbL). Die Reihenfolge der Liste ist keine Bewertung. Betrieb fehlt oder Angaben falsch?