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Weiß gepolsterte Fläche mit tiefen Knopfheftungen, sogenannte Chesterfield-Polsterung

Raumausstatter & Polsterer in Hamm (Kreisfreie Stadt Hamm): 3 Betriebe

Nordrhein-Westfalen · Kreisfreie Stadt Hamm

3 Betriebe in Hamm2 mit Website3 mit Telefon2 im Umkreis 15 km
Das Wichtigste

Für Hamm (Kreisfreie Stadt Hamm) listet der Handwerker-Atlas 3 Raumausstatter. Davon sind 2 mit Website und 3 mit Telefon erreichbar. Aus den Nachbarorten im Radius von 15 km sind 2 weitere Betriebe gelistet. Alle Angaben stammen aus OpenStreetMap, Stand 01.10.2026.

Die Liste der Raumausstatter in Hamm (Kreisfreie Stadt Hamm) ist der Kern dieser Seite. Darunter erklären wir, was das Gewerk übernimmt und wie Sie zu einem belastbaren Angebot kommen. In einer Großstadt wie Hamm (Kreisfreie Stadt Hamm) (rund 179.108 Einwohner) lohnt der Vergleich mehrerer Angebote besonders. Bezogen auf die Einwohnerzahl ergibt das in unseren Daten rund 0,2 Betriebe je 10.000 Einwohner. In ganz Nordrhein-Westfalen sind 120 Raumausstatter erfasst. Unter den 8 Orten des Landes mit eigener Seite für dieses Gewerk liegt Hamm (Kreisfreie Stadt Hamm) nach Zahl der Einträge auf Platz 7.

Erfasste Betriebe in Hamm (Kreisfreie Stadt Hamm)

In der Nähe von Hamm (Kreisfreie Stadt Hamm)

Das Aufgabenfeld

Fachlich betrachtet: Sattler und Polsterbetriebe bieten teils ebenfalls Polsterarbeiten an. Rollläden, Markisen und Raffstoren montiert der Rollladen- und Sonnenschutztechniker. Fragen Sie im Angebot nach, wer Untergrund, Sockelleisten und Türanpassungen übernimmt und welche Stoffe und Beläge für Ihre Nutzung geeignet sind. Bei Gewerbeobjekten sind Brandschutzanforderungen an Textilien und Beläge zu beachten.

  • Untergründe prüfen und vorbereiten
  • Gardinen, Raffrollos und Dekorationen nähen
  • Polstermöbel aufarbeiten und neu beziehen
  • Räume nach Kundenwünschen gestalten und beraten

Wofür Kunden anfragen

Wann dieses Gewerk gefragt ist, zeigen typische Fälle: Polstermöbel neu beziehen oder aufpolstern: Raumausstatter und Polsterer arbeiten Möbel auf, ersetzen Polsterung und beziehen mit Stoff oder Leder. Laminat oder Vinylboden verlegen: Bodenleger prüfen den Untergrund, verlegen Trittschalldämmung und Belag und setzen Sockelleisten. Raumausstatter verlegen ebenfalls Bodenbeläge.

Wie vollständig sind die Einträge?

Bei 67 Prozent der Einträge in Hamm (Kreisfreie Stadt Hamm) ist eine Website hinterlegt, bei 100 Prozent eine Telefonnummer. Für 1 Einträge sind Öffnungszeiten aus OpenStreetMap bekannt. Fehlt eine Angabe, haben wir sie nicht ergänzt oder geschätzt. Sie finden dann den Hinweis „keine Angabe“. Das nächstgelegene größere Zentrum ist Dortmund, etwa 31 km entfernt. Telefonnummern im Ort beginnen meist mit der Vorwahl 02307.

Kosten und Preisspannen

Die Tabelle zeigt Spannen aus veröffentlichten Kostenübersichten, keine Preise der gelisteten Betriebe. Verbindlich ist nur das schriftliche Angebot. Die Preise hängen von Stoffqualität, Größe und Zustand der Möbel, Zahl der Fenster, Aufwand der Montage und Region ab.

Orientierungswerte für Raumausstatter & Polsterer
LeistungSpanneQuelle
Stuhlsitz polstern
pro Stuhlsitz; ein komplett neu bezogener Stuhl kostet laut MyHammer 200 bis 350 € inkl. Stoff
35 bis 105 €Trustlocal Kostenratgeber Raumausstatter
Stand 2026
Gardinen aus einfachen Stoffen, Stoffpreis
pro Meter Stoff, ohne Verarbeitung und Montage
30 bis 50 €Trustlocal Kostenratgeber Raumausstatter
Stand 2026
Sofa neu beziehen bzw. polstern
pro Sofa; Trustlocal 500 bis 1.200 € (Doppelsofa), MyHammer 1.300 bis 1.800 €, große Garnituren darüber
500 bis 1.800 €Trustlocal Kostenratgeber Raumausstatter und MyHammer Preisradar Polstern
Stand 2026
Sessel neu beziehen
pro Sessel; Trustlocal 300 bis 700 €, MyHammer 670 bis 1.000 € je nach Größe und Stoff
300 bis 1.000 €Trustlocal Kostenratgeber Raumausstatter und MyHammer Preisradar Polstern
Stand 2026

Meisterpflicht und Handwerksrolle

Für Raumausstatter gilt die Meisterpflicht nach Anlage A der Handwerksordnung. Ein selbstständiger Betrieb muss in die Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer eingetragen sein. Mehr zum Gewerk Raumausstatter

So finden Sie einen passenden Betrieb

Woran Sie einen passenden Betrieb erkennen: Klären Sie bei Gewerbeobjekten die Anforderungen an Brandschutz, Beanspruchung und Pflege und lassen Sie sich Nachweise zu den Materialien nennen. Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot mit Flächen, Materialien, Untergrundvorbereitung, Montage, Entsorgung und Terminen geben. Ein seriöser Betrieb besichtigt vor dem Angebot die Baustelle oder fragt die nötigen Details schriftlich ab. Prüfen Sie, ob der Betrieb in Ihrer Region regelmäßig arbeitet. Kurze Wege erleichtern spätere Nacharbeiten und Wartung.

Ablauf einer Beauftragung

Ein kurzer Überblick über den Ablauf: Ist der Aufwand schwer abzuschätzen, vereinbaren Sie eine Besichtigung. Das Angebot sollte Arbeitszeit, Material, Anfahrt und Entsorgung einzeln ausweisen. Verglichen werden Leistungsumfang, Material und Termine, nicht nur der Endpreis.

Praxis-Tipp

Arbeitskosten auf der Handwerkerrechnung können Sie nach § 35a EStG anteilig von der Steuer absetzen. Zahlen Sie deshalb per Überweisung und heben Sie die Rechnung auf.

Häufige Fragen

Wie aktuell sind die Daten?

Der Datenstand ist der 01.10.2026. Änderungen in OpenStreetMap fließen bei der nächsten Aktualisierung ein. Inhaber können Korrekturen auch direkt über „Für Betriebe“ melden.

Wie lange gilt die Gewährleistung?

Nach § 634a BGB verjähren Mängelansprüche bei Bauwerken in fünf Jahren, bei Arbeiten an einer Sache meist in zwei Jahren, jeweils ab der Abnahme. Bei vereinbarter VOB/B gelten andere Fristen.

Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Angebot?

Ein Angebot ist in der Regel verbindlich, ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung. Wird ein Kostenanschlag wesentlich überschritten, muss der Betrieb das nach § 649 BGB unverzüglich anzeigen.

Bezahlen die Betriebe für ihren Eintrag?

Nein. Alle Einträge sind kostenlos und werden nach denselben Regeln dargestellt. Die Reihenfolge richtet sich nach der Vollständigkeit der Angaben und dem Namen, nicht nach Zahlungen.

Brauchen Raumausstatter einen Meisterbrief?

Raumausstatter ist nach Anlage A der Handwerksordnung zulassungspflichtig. Betriebe brauchen in der Regel einen Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation und die Eintragung in die Handwerksrolle.

Alle Angaben ohne Gewähr, Datenstand 01.10.2026. Die Betriebsdaten stammen von OpenStreetMap (© OpenStreetMap-Mitwirkende, ODbL). Die Reihenfolge der Liste ist keine Bewertung. Betrieb fehlt oder Angaben falsch?