Zum Inhalt springen
Drei gemauerte Schornsteine aus Backstein vor blauem Himmel

Glossar

Feuerstättenschau: Bedeutung und Erklärung

Definition

Die Feuerstättenschau ist die regelmäßige Besichtigung aller Feuerstätten und Abgasanlagen eines Gebäudes durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zur Prüfung von Betriebs- und Brandsicherheit.

Die Feuerstättenschau ist eine Pflichtbesichtigung. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger prüft dabei die Betriebs- und Brandsicherheit aller Anlagen im Gebäude, etwa Heizkessel, Kaminöfen, Abgasleitungen und Lüftungsanlagen. Nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz führt er sie zweimal während seiner Bestellungszeit durch. Sie darf frühestens nach drei Jahren wiederholt werden und soll spätestens nach fünf Jahren folgen. Stellt er Mängel fest, teilt er sie dem Eigentümer schriftlich oder elektronisch mit. Besteht Gefahr im Verzug, kann er vorläufige Sicherungsmaßnahmen treffen. Dazu zählt auch die vorläufige Stilllegung einer Anlage. Der Eigentümer ist verpflichtet, ihm Zutritt zu gewähren. Worauf Sie als Kunde achten sollten: Halten Sie Unterlagen zu Ihren Anlagen bereit, zum Beispiel Typenschild, Nachweise und frühere Bescheinigungen. Neue oder geänderte Anlagen müssen dem Bezirksschornsteinfeger gemeldet werden. Werden Mängel genannt, setzen Sie die Frist für Behebung um und lassen Sie die Reparatur durch einen Fachbetrieb ausführen. Typische Fehler sind unzugängliche Anlagen, fehlende Unterlagen, nicht gemeldete Umbauten und das Ignorieren von Mängelhinweisen. Mängel an Abgasanlagen und Feuerstätten sind sicherheitsrelevant, weil Brand- und Kohlenmonoxidgefahr bestehen können. Arbeiten daran sind nur durch Fachbetriebe auszuführen. Bei Gasgeruch das Gebäude verlassen und Netzbetreiber-Notruf wählen. Hilfreich ist es, wenn jemand zum Termin Zugang zu Keller, Dachboden und Heizraum ermöglicht. So lässt sich die Besichtigung ohne Wiederholungstermin abschließen und zusätzliche Kosten werden vermieden.

Beispiel aus der Praxis

Zur Feuerstättenschau hält der Hausbesitzer Unterlagen zu Heizkessel und Kaminofen bereit. Der Schornsteinfeger vermerkt einen Mangel am Abgasrohr und nennt eine Frist.

Quelle: § 14 SchfHwG, Feuerstättenschau (Gesetze im Internet)

Allgemeine Erklärung, Stand 10/2026. Bei Arbeiten an Strom, Gas und tragenden Teilen gilt: nur durch einen Fachbetrieb.