Eine Wärmebrücke ist eine Stelle in der Gebäudehülle, an der Wärme schneller nach außen abfließt als in den umliegenden Bauteilen, etwa an Balkonplatten oder Fensterlaibungen.
Eine Wärmebrücke ist ein Bereich der Außenhülle, an dem die Wärmedämmung unterbrochen oder geschwächt ist. Dort fließt mehr Wärme nach außen. Die Innenseite des Bauteils wird dadurch kühler. Kommt Raumluftfeuchte hinzu, kann an der kalten Stelle Kondenswasser entstehen und Schimmel wachsen. Typische Wärmebrücken sind auskragende Balkonplatten, Fensterlaibungen und Fensteranschlüsse, Rollladenkästen, Geschossdecken, Gebäudeecken, Heizkörpernischen und Sockelbereiche. Man unterscheidet geometrische Wärmebrücken, etwa an Gebäudeecken, und konstruktive Wärmebrücken, etwa durch durchlaufende Betonteile. Nach dem Gebäudeenergierecht ist der Einfluss konstruktiver Wärmebrücken so gering wie möglich zu halten. Worauf Sie als Kunde achten sollten: Bei Sanierungen lohnt ein Blick auf Anschlüsse. Fragen Sie nach Dämmung der Laibungen, Rollladenkasten und Sockel und nach dem luftdichten Anschluss der Fenster. Eine Wärmebildaufnahme kann Schwachstellen sichtbar machen. Typische Fehler sind Dämmplatten mit Lücken, nicht gedämmte Fensterlaibungen, ungedämmte Rollladenkästen und fehlende Abstimmung zwischen den Gewerken. Eine Dämmung ohne Beachtung der Anschlüsse bringt weniger als geplant und kann Feuchteprobleme verursachen. Planer, Stuckateure, Fensterbauer und Dachdecker arbeiten hier zusammen. Lassen Sie wichtige Anschlussdetails vor der Ausführung besprechen. Eine Dokumentation der Anschlüsse mit Fotos vor dem Verputzen oder Verkleiden ist hilfreich, weil sich Fehler danach kaum noch erkennen lassen. Fragen Sie den Betrieb, ob er Detailzeichnungen oder Herstellerangaben für die kritischen Stellen verwendet.
Beispiel aus der Praxis
Nach der Sanierung zeigt sich an einer Fensterlaibung ein Schimmelfleck. Ursache ist eine nicht gedämmte Laibung, die jetzt nachträglich gedämmt wird.
Quelle: § 12 Gebäudemodernisierungsgesetz (vormals GEG), Wärmebrücken (Gesetze im Internet)
Allgemeine Erklärung, Stand 10/2026. Bei Arbeiten an Strom, Gas und tragenden Teilen gilt: nur durch einen Fachbetrieb.
