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Weiß gepolsterte Fläche mit tiefen Knopfheftungen, sogenannte Chesterfield-Polsterung

Raumausstatter & Polsterer in Düsseldorf: 3 Betriebe

Nordrhein-Westfalen · Kreisfreie Stadt Düsseldorf

3 Betriebe in Düsseldorf2 mit Website2 mit Telefon1 im Umkreis 15 km
Das Wichtigste

3 Raumausstatter haben wir in Düsseldorf gefunden, davon 2 mit Website und 2 mit Telefonnummer. Rund um den Ort liegen im Radius von 15 km noch 1 weitere Einträge. Kontaktieren Sie die Betriebe direkt, eine Vermittlungsgebühr fällt bei uns nicht an.

Für Düsseldorf haben wir zusammengetragen, was bei der Suche nach einen Raumausstatter zählt: wer vor Ort erreichbar ist, was übliche Leistungen kosten und wie Sie seriöse Angebote erkennen. In einer Stadt mit rund 619.444 Einwohnern wie Düsseldorf lohnt es sich, nach Stadtteil zu suchen: kurze Anfahrt spart Zeit und oft auch Kosten. Rechnerisch kommen in unserem Datenbestand auf 10.000 Einwohner in Düsseldorf etwa 0,0 Einträge dieses Gewerks. Für Nordrhein-Westfalen sind insgesamt 120 Raumausstatter gelistet. Im Vergleich der 8 Orte mit eigener Seite liegt Düsseldorf auf Position 6.

Diese Raumausstatter sind in Düsseldorf gelistet

Weitere Einträge ohne Anschrift und Kontakt

Diese Betriebe sind in OpenStreetMap verzeichnet, ohne Anschrift, Telefon oder Website.

Aus den Nachbarorten

  • KMHensel10,7 km
    Raumausstatter & Polsterer
    Pfeifenbäckerstraße 1a, 41469 Neuss

Typische Aufträge

Fachlich betrachtet: Sattler und Polsterbetriebe bieten teils ebenfalls Polsterarbeiten an. Rollläden, Markisen und Raffstoren montiert der Rollladen- und Sonnenschutztechniker. Fragen Sie im Angebot nach, wer Untergrund, Sockelleisten und Türanpassungen übernimmt und welche Stoffe und Beläge für Ihre Nutzung geeignet sind. Bei Gewerbeobjekten sind Brandschutzanforderungen an Textilien und Beläge zu beachten.

  • Untergründe prüfen und vorbereiten
  • Gardinen, Raffrollos und Dekorationen nähen
  • Polstermöbel aufarbeiten und neu beziehen
  • Räume nach Kundenwünschen gestalten und beraten

Wann Sie einen Raumausstatter brauchen

Diese Situationen führen häufig zu einer Anfrage: Polstermöbel neu beziehen oder aufpolstern: Raumausstatter und Polsterer arbeiten Möbel auf, ersetzen Polsterung und beziehen mit Stoff oder Leder. Laminat oder Vinylboden verlegen: Bodenleger prüfen den Untergrund, verlegen Trittschalldämmung und Belag und setzen Sockelleisten. Raumausstatter verlegen ebenfalls Bodenbeläge.

Über die Daten zu Düsseldorf

Bei 67 Prozent der Einträge in Düsseldorf ist eine Website hinterlegt, bei 67 Prozent eine Telefonnummer. Fehlt eine Angabe, haben wir sie nicht ergänzt oder geschätzt. Sie finden dann den Hinweis „keine Angabe“. Für Spezialaufgaben lohnt auch ein Blick nach Köln (rund 34 km). Die Ortsvorwahl von Düsseldorf ist 0203.

Was kostet einen Raumausstatter in Düsseldorf?

Die Zahlen stammen aus öffentlich zugänglichen Kostenratgebern mit Stand-Angabe. Sie ersetzen kein Angebot, zeigen aber, in welchem Rahmen sich Preise bewegen. Die Preise hängen von Stoffqualität, Größe und Zustand der Möbel, Zahl der Fenster, Aufwand der Montage und Region ab.

Kosten auf einen Blick: Raumausstatter & Polsterer
LeistungSpanneQuelle
Stuhlsitz polstern
pro Stuhlsitz; ein komplett neu bezogener Stuhl kostet laut MyHammer 200 bis 350 € inkl. Stoff
35 bis 105 €Trustlocal Kostenratgeber Raumausstatter
Stand 2026
Gardinen aus einfachen Stoffen, Stoffpreis
pro Meter Stoff, ohne Verarbeitung und Montage
30 bis 50 €Trustlocal Kostenratgeber Raumausstatter
Stand 2026
Sofa neu beziehen bzw. polstern
pro Sofa; Trustlocal 500 bis 1.200 € (Doppelsofa), MyHammer 1.300 bis 1.800 €, große Garnituren darüber
500 bis 1.800 €Trustlocal Kostenratgeber Raumausstatter und MyHammer Preisradar Polstern
Stand 2026
Sessel neu beziehen
pro Sessel; Trustlocal 300 bis 700 €, MyHammer 670 bis 1.000 € je nach Größe und Stoff
300 bis 1.000 €Trustlocal Kostenratgeber Raumausstatter und MyHammer Preisradar Polstern
Stand 2026

Rechtlicher Rahmen nach Handwerksordnung

Weil Raumausstatter in Anlage A der Handwerksordnung steht, darf ein Betrieb dieses Handwerk nur mit Eintragung in die Handwerksrolle selbstständig ausüben. Meist ist dafür ein Meisterbrief nötig. Mehr zum Gewerk Raumausstatter

Worauf Sie bei der Auswahl achten

Vor der Beauftragung lohnt ein kurzer Check. Klären Sie bei Gewerbeobjekten die Anforderungen an Brandschutz, Beanspruchung und Pflege und lassen Sie sich Nachweise zu den Materialien nennen. Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot mit Flächen, Materialien, Untergrundvorbereitung, Montage, Entsorgung und Terminen geben. Ein seriöser Betrieb besichtigt vor dem Angebot die Baustelle oder fragt die nötigen Details schriftlich ab. Prüfen Sie, ob der Betrieb in Ihrer Region regelmäßig arbeitet. Kurze Wege erleichtern spätere Nacharbeiten und Wartung.

Von der Anfrage zur Rechnung

Der übliche Ablauf in Kurzform: Ist der Aufwand schwer abzuschätzen, vereinbaren Sie eine Besichtigung. Das Angebot sollte Arbeitszeit, Material, Anfahrt und Entsorgung einzeln ausweisen. Verglichen werden Leistungsumfang, Material und Termine, nicht nur der Endpreis.

Praxis-Tipp

Prüfen Sie, ob für Ihr Vorhaben Fördermittel infrage kommen. Viele Programme verlangen den Antrag vor der Auftragsvergabe.

Was oft gefragt wird

Wie aktuell sind die Daten?

Der Datenstand ist der 01.10.2026. Änderungen in OpenStreetMap fließen bei der nächsten Aktualisierung ein. Inhaber können Korrekturen auch direkt über „Für Betriebe“ melden.

Wie lange gilt die Gewährleistung?

Nach § 634a BGB verjähren Mängelansprüche bei Bauwerken in fünf Jahren, bei Arbeiten an einer Sache meist in zwei Jahren, jeweils ab der Abnahme. Bei vereinbarter VOB/B gelten andere Fristen.

Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Angebot?

Ein Angebot ist in der Regel verbindlich, ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung. Wird ein Kostenanschlag wesentlich überschritten, muss der Betrieb das nach § 649 BGB unverzüglich anzeigen.

Bezahlen die Betriebe für ihren Eintrag?

Nein. Alle Einträge sind kostenlos und werden nach denselben Regeln dargestellt. Die Reihenfolge richtet sich nach der Vollständigkeit der Angaben und dem Namen, nicht nach Zahlungen.

Brauchen Raumausstatter einen Meisterbrief?

Raumausstatter ist nach Anlage A der Handwerksordnung zulassungspflichtig. Betriebe brauchen in der Regel einen Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation und die Eintragung in die Handwerksrolle.

Alle Angaben ohne Gewähr, Datenstand 01.10.2026. Die Betriebsdaten stammen von OpenStreetMap (© OpenStreetMap-Mitwirkende, ODbL). Die Reihenfolge der Liste ist keine Bewertung. Betrieb fehlt oder Angaben falsch?