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Weiß gepolsterte Fläche mit tiefen Knopfheftungen, sogenannte Chesterfield-Polsterung

Raumausstatter & Polsterer in Mönchengladbach: 4 Betriebe

Nordrhein-Westfalen · Kreisfreie Stadt Mönchengladbach

4 Betriebe in Mönchengladbach4 mit Website1 mit Telefon2 im Umkreis 15 km
Kurze Antwort

Unser Verzeichnis führt für Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen) 4 Raumausstatter. Im Umkreis von 15 km kommen 2 weitere Betriebe hinzu. Bei 4 Einträgen ist eine Website hinterlegt, über die Sie Leistungen und Einsatzgebiet direkt prüfen können.

Wer in Mönchengladbach wohnt oder ein Gebäude betreut, braucht früher oder später einen Raumausstatter. Die folgende Übersicht hilft, schnell die richtigen Ansprechpartner zu finden. Mönchengladbach zählt rund 267.176 Einwohner. In Städten dieser Größe sind viele Betriebe gut ausgelastet, frühzeitige Anfragen helfen bei der Terminplanung. Die Dichte liegt in unseren Daten bei ungefähr 0,1 Einträgen pro 10.000 Einwohner. Nicht jeder Betrieb ist in offenen Daten erfasst, die tatsächliche Zahl kann höher liegen. In ganz Nordrhein-Westfalen sind 120 Raumausstatter erfasst. Unter den 8 Orten des Landes mit eigener Seite für dieses Gewerk liegt Mönchengladbach nach Zahl der Einträge auf Platz 4.

Erfasste Betriebe in Mönchengladbach

In der Nähe von Mönchengladbach

Was Raumausstatter übernehmen

Ein Überblick über das Gewerk: Sattler und Polsterbetriebe bieten teils ebenfalls Polsterarbeiten an. Rollläden, Markisen und Raffstoren montiert der Rollladen- und Sonnenschutztechniker. Fragen Sie im Angebot nach, wer Untergrund, Sockelleisten und Türanpassungen übernimmt und welche Stoffe und Beläge für Ihre Nutzung geeignet sind. Bei Gewerbeobjekten sind Brandschutzanforderungen an Textilien und Beläge zu beachten.

  • Untergründe prüfen und vorbereiten
  • Gardinen, Raffrollos und Dekorationen nähen
  • Polstermöbel aufarbeiten und neu beziehen
  • Räume nach Kundenwünschen gestalten und beraten

Wofür Kunden anfragen

Aus unserem Gewerke-Finder, welche Probleme in dieses Gewerk fallen: Polstermöbel neu beziehen oder aufpolstern: Raumausstatter und Polsterer arbeiten Möbel auf, ersetzen Polsterung und beziehen mit Stoff oder Leder. Laminat oder Vinylboden verlegen: Bodenleger prüfen den Untergrund, verlegen Trittschalldämmung und Belag und setzen Sockelleisten. Raumausstatter verlegen ebenfalls Bodenbeläge.

Über die Daten zu Mönchengladbach

Rund 100 Prozent der Betriebe in Mönchengladbach verlinken auf eine eigene Website, 25 Prozent nennen eine Telefonnummer. Lücken in den Daten füllen wir nicht mit Schätzungen. Inhaber können fehlende Angaben über „Für Betriebe“ melden. Wer die Suche ausweitet, landet nach rund 24 km in Düsseldorf. Die Ortsvorwahl von Mönchengladbach ist 02161.

Mit diesen Kosten sollten Sie rechnen

Die Zahlen stammen aus öffentlich zugänglichen Kostenratgebern mit Stand-Angabe. Sie ersetzen kein Angebot, zeigen aber, in welchem Rahmen sich Preise bewegen. Die Preise hängen von Stoffqualität, Größe und Zustand der Möbel, Zahl der Fenster, Aufwand der Montage und Region ab.

Orientierungswerte für Raumausstatter & Polsterer
LeistungSpanneQuelle
Stuhlsitz polstern
pro Stuhlsitz; ein komplett neu bezogener Stuhl kostet laut MyHammer 200 bis 350 € inkl. Stoff
35 bis 105 €Trustlocal Kostenratgeber Raumausstatter
Stand 2026
Gardinen aus einfachen Stoffen, Stoffpreis
pro Meter Stoff, ohne Verarbeitung und Montage
30 bis 50 €Trustlocal Kostenratgeber Raumausstatter
Stand 2026
Sofa neu beziehen bzw. polstern
pro Sofa; Trustlocal 500 bis 1.200 € (Doppelsofa), MyHammer 1.300 bis 1.800 €, große Garnituren darüber
500 bis 1.800 €Trustlocal Kostenratgeber Raumausstatter und MyHammer Preisradar Polstern
Stand 2026
Sessel neu beziehen
pro Sessel; Trustlocal 300 bis 700 €, MyHammer 670 bis 1.000 € je nach Größe und Stoff
300 bis 1.000 €Trustlocal Kostenratgeber Raumausstatter und MyHammer Preisradar Polstern
Stand 2026

Meisterpflicht und Handwerksrolle

Weil Raumausstatter in Anlage A der Handwerksordnung steht, darf ein Betrieb dieses Handwerk nur mit Eintragung in die Handwerksrolle selbstständig ausüben. Meist ist dafür ein Meisterbrief nötig. Mehr zum Gewerk Raumausstatter

Worauf Sie bei der Auswahl achten

Ein paar Punkte helfen bei der Auswahl. Klären Sie bei Gewerbeobjekten die Anforderungen an Brandschutz, Beanspruchung und Pflege und lassen Sie sich Nachweise zu den Materialien nennen. Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot mit Flächen, Materialien, Untergrundvorbereitung, Montage, Entsorgung und Terminen geben. Ein seriöser Betrieb besichtigt vor dem Angebot die Baustelle oder fragt die nötigen Details schriftlich ab. Prüfen Sie, ob der Betrieb in Ihrer Region regelmäßig arbeitet. Kurze Wege erleichtern spätere Nacharbeiten und Wartung.

Ablauf einer Beauftragung

Der übliche Ablauf in Kurzform: Bei größeren Arbeiten folgt ein Termin vor Ort. Ein gutes Angebot listet die Leistungen einzeln auf, statt nur eine Pauschale zu nennen. Verglichen werden Leistungsumfang, Material und Termine, nicht nur der Endpreis.

Aus der Praxis

Für kleine Reparaturen sind Betriebe aus der direkten Umgebung oft schneller verfügbar als große Firmen aus der nächsten Stadt.

Häufige Fragen

Wie aktuell sind die Daten?

Der Datenstand ist der 01.10.2026. Änderungen in OpenStreetMap fließen bei der nächsten Aktualisierung ein. Inhaber können Korrekturen auch direkt über „Für Betriebe“ melden.

Wie lange gilt die Gewährleistung?

Nach § 634a BGB verjähren Mängelansprüche bei Bauwerken in fünf Jahren, bei Arbeiten an einer Sache meist in zwei Jahren, jeweils ab der Abnahme. Bei vereinbarter VOB/B gelten andere Fristen.

Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Angebot?

Ein Angebot ist in der Regel verbindlich, ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung. Wird ein Kostenanschlag wesentlich überschritten, muss der Betrieb das nach § 649 BGB unverzüglich anzeigen.

Bezahlen die Betriebe für ihren Eintrag?

Nein. Alle Einträge sind kostenlos und werden nach denselben Regeln dargestellt. Die Reihenfolge richtet sich nach der Vollständigkeit der Angaben und dem Namen, nicht nach Zahlungen.

Brauchen Raumausstatter einen Meisterbrief?

Raumausstatter ist nach Anlage A der Handwerksordnung zulassungspflichtig. Betriebe brauchen in der Regel einen Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation und die Eintragung in die Handwerksrolle.

Hinweis: Die Liste ist redaktionell aufbereitet und nicht bezahlt. Quelle der Betriebsdaten ist OpenStreetMap (© OpenStreetMap-Mitwirkende, ODbL), Stand 01.10.2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an den Betrieb. Betrieb fehlt oder Angaben falsch?