Ein FI-Schutzschalter, fachlich RCD, schaltet bei einem Fehlerstrom, etwa durch einen Defekt oder eine Berührung, in Sekundenbruchteilen den Strom ab und schützt so Menschen vor Stromschlägen.
Der FI-Schutzschalter, fachlich Fehlerstromschutzeinrichtung oder RCD genannt, überwacht den Strom, der in einen Stromkreis hineinfließt, und den, der zurückkommt. Weichen beide Werte voneinander ab, weil Strom über den Schutzleiter, einen Körper oder die Erde fließt, schaltet der Schalter sofort ab. Üblich sind für den zusätzlichen Personenschutz Schalter, deren Bemessungsdifferenzstrom bei höchstens 30 Milliampere liegt. Ein FI-Schalter ersetzt den Leitungsschutzschalter nicht. Der Leitungsschutzschalter schützt Leitungen vor Überlast und Kurzschluss, der FI schützt Personen. Nach den aktuellen technischen Regeln müssen in Wohnungen Steckdosen bis 32 Ampere und Beleuchtungsstromkreise durch RCDs mit höchstens 30 Milliampere geschützt werden. In Bädern gelten zusätzliche Vorgaben der DIN VDE 0100-701. Worauf Sie als Kunde achten sollten: In älteren Anlagen fehlt der FI oft. Eine pauschale Nachrüstpflicht für unveränderte, sichere Altanlagen besteht nach Angaben des Energieversorgers EnBW nicht, bei neuen oder geänderten Stromkreisen gelten aber die aktuellen Regeln. Lassen Sie den Zustand Ihrer Anlage von einem Elektrofachbetrieb prüfen. Testen Sie die Prüftaste regelmäßig, wie vom Hersteller empfohlen. Typische Fehler sind falsche Typen für bestimmte Verbraucher, Schalter, die durch Verteilungsfehler häufig auslösen, und überbrückte oder dauerhaft abgeschaltete FIs. Auch ein nicht auslösender Schalter bei der Prüfung ist ein Warnsignal. Arbeiten am Verteiler dürfen nur durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen, denn es besteht Lebensgefahr.
Beispiel aus der Praxis
Der Elektriker rüstet im Zuge einer Sanierung einen FI-Schalter im Verteiler nach und prüft anschließend die Auslösung mit einem Messgerät.
Quelle: EnBW, FI-Schalter: Mehr Sicherheit vor Stromschlägen
Allgemeine Erklärung, Stand 10/2026. Bei Arbeiten an Strom, Gas und tragenden Teilen gilt: nur durch einen Fachbetrieb.
