Der Zählerschrank ist der Schrank im Haus, in dem Stromzähler, Überstromschutz und Verteilereinrichtungen sitzen und von dem aus der Strom in die einzelnen Stromkreise verteilt wird.
Der Zählerschrank bündelt die Messung und Verteilung der elektrischen Energie im Haus. Er enthält Plätze für Stromzähler, einen Bereich für die Verteilung mit Leitungsschutzschaltern und Schutzschaltern und häufig weitere Felder für Zusatzanwendungen wie Steuerung oder Kommunikation. Auch der Anschluss an das Hausanschlusskabel des Netzbetreibers ist hier geführt. Der Aufbau richtet sich nach den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers, den anerkannten Regeln der Technik und der Zahl der Wohneinheiten. Anlagenteile, in denen nicht gemessene elektrische Energie fließt, darf der Netzbetreiber plombieren. Diese Plomben dürfen nicht eigenmächtig geöffnet werden. Worauf Sie als Kunde achten sollten: Eine Erneuerung des Zählerschranks wird nötig, wenn Zähler ersetzt, Wallbox, Wärmepumpe oder Photovoltaik angeschlossen oder die Anlage erweitert werden soll. Planen Sie Platzreserven ein. Der Betrieb muss im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sein. Die Abstimmung und Anmeldung beim Netzbetreiber gehört dazu, auch ein Termin für Zählerwechsel. Typische Fehler sind zu wenig Platz für Erweiterungen, fehlende Beschriftung der Stromkreise, ungeeignete Bauteile und nicht abgestimmte Änderungen am Zählerplatz. Das kann zu Verzögerungen bei der Inbetriebnahme führen. Alle Arbeiten am Zählerschrank dürfen nur durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen. Es besteht Lebensgefahr durch Strom.
Beispiel aus der Praxis
Für eine Wallbox lässt ein Hausbesitzer den Zählerschrank prüfen. Der Elektriker erweitert den Verteiler und meldet die Änderung beim Netzbetreiber an.
Quelle: § 13 NAV, Elektrische Anlage und Installateurverzeichnis (Gesetze im Internet)
Allgemeine Erklärung, Stand 10/2026. Bei Arbeiten an Strom, Gas und tragenden Teilen gilt: nur durch einen Fachbetrieb.
