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Hand zeigt mit einem Prüfstift auf Sicherungen im geöffneten Verteilerkasten

Glossar

Netzbetreiber-Anmeldung (Installateurverzeichnis): Bedeutung und Erklärung

Definition

Die Netzbetreiber-Anmeldung ist die Meldung neuer oder geänderter Elektroanlagen an den Netzbetreiber. Sie darf nur ein Betrieb ausführen, der im Installateurverzeichnis eingetragen ist.

Wer an das Niederspannungsnetz anschließt oder die Anlage erweitert, muss das dem Netzbetreiber mitteilen oder genehmigen lassen. Dazu zählen Neubauten, größere Erweiterungen, Wallboxen, Wärmepumpen, Speicher und Photovoltaikanlagen. Je nach Leistung und Netzbetreiber sind Anmeldung oder Zustimmung nötig. Das Verfahren und die Formulare legt der Netzbetreiber fest. Rechtsgrundlage ist die Niederspannungsanschlussverordnung. Danach dürfen Arbeiten an der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung neben dem Netzbetreiber nur Installationsunternehmen ausführen, die in einem Installateurverzeichnis geführt werden. Der Netzbetreiber darf die Eintragung vom Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation abhängig machen. Für Instandhaltungsarbeiten gelten Ausnahmen, nicht aber für den Bereich zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung. Worauf Sie als Kunde achten sollten: Fragen Sie den Betrieb nach seiner Eintragung im Installateurverzeichnis Ihres Netzbetreibers. Klären Sie, wer den Antrag stellt, wer die Fertigmeldung abgibt und wann der Zählerwechsel erfolgt. Heben Sie die Unterlagen auf. Typische Fehler sind Anlagen, die ohne Anmeldung in Betrieb gehen, unvollständige Unterlagen und fehlende Abstimmung vor dem Kauf einer Wallbox oder Wärmepumpe. Das kann zu Verzögerungen bei der Inbetriebnahme führen. Elektroarbeiten dürfen nur durch Fachbetriebe ausgeführt werden. Es besteht Lebensgefahr. Notieren Sie sich Aktenzeichen und Ansprechpartner des Netzbetreibers. Bei Rückfragen, Zählerwechsel oder Terminverschiebungen ersparen Ihnen die Unterlagen und die Bestätigung des Betriebs viel Zeit.

Beispiel aus der Praxis

Vor dem Kauf einer Wallbox fragt der Hausbesitzer den Elektriker, ob dieser im Installateurverzeichnis eingetragen ist und die Anmeldung beim Netzbetreiber übernimmt.

Quelle: § 13 NAV, Elektrische Anlage und Installateurverzeichnis (Gesetze im Internet)

Zuständige Gewerke:Elektriker

Allgemeine Erklärung, Stand 10/2026. Bei Arbeiten an Strom, Gas und tragenden Teilen gilt: nur durch einen Fachbetrieb.