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Dachdecker arbeiten mit Kran am Dachstuhl eines roten Holzgebäudes

Glossar

Gewährleistung: Bedeutung und Erklärung

Definition

Gewährleistung bezeichnet die gesetzliche Haftung des Betriebs für Mängel seiner Leistung. Im Werkvertrag heißt sie Mängelansprüche und verjährt bei Bauwerken nach fünf Jahren ab Abnahme.

Gewährleistung meint die Verantwortung des Unternehmers dafür, dass seine Leistung frei von Mängeln ist. Das Gesetz spricht von Mängelansprüchen. Bei einem Mangel kann der Besteller nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch Nacherfüllung verlangen, den Mangel nach Fristsetzung selbst beseitigen lassen und Ersatz der Kosten verlangen, vom Vertrag zurücktreten, die Vergütung mindern oder Schadensersatz fordern. Zunächst steht meist die Nacherfüllung im Vordergrund. Die Verjährung beträgt nach § 634a BGB zwei Jahre bei Werken, die in Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache bestehen, und fünf Jahre bei einem Bauwerk. Sie beginnt mit der Abnahme. Hat der Unternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen, gilt die regelmäßige Verjährungsfrist, bei Bauwerken aber nicht vor Ablauf der fünf Jahre. Wird die VOB/B vereinbart, beträgt die Frist für Bauwerke im Regelfall vier Jahre. Worauf Sie als Kunde achten sollten: Gewährleistung ist nicht dasselbe wie Garantie. Eine Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Zusage, etwa des Herstellers. Dokumentieren Sie Mängel mit Fotos, melden Sie sie schriftlich und setzen Sie Fristen. Bewahren Sie Rechnungen und das Abnahmeprotokoll auf. Typische Fehler sind verspätete Mängelanzeigen, Eigenreparaturen ohne Fristsetzung und das Verwechseln von Verschleiß mit Mangel. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Beispiel aus der Praxis

Drei Jahre nach dem Dachausbau tritt Feuchtigkeit auf. Der Eigentümer meldet den Mangel schriftlich und setzt dem Dachdecker eine Frist zur Beseitigung.

Quelle: § 634a BGB, Verjährung der Mängelansprüche (Gesetze im Internet)

Allgemeine Erklärung, Stand 10/2026. Bei Arbeiten an Strom, Gas und tragenden Teilen gilt: nur durch einen Fachbetrieb.