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Hammer, Ziegelbruchstücke, Arbeitshandschuhe und Arbeitsschuhe auf Holzbrettern

Glossar

Abnahmeprotokoll: Bedeutung und Erklärung

Definition

Das Abnahmeprotokoll ist die schriftliche Niederschrift über die Abnahme eines Werks. Es hält Datum, Beteiligte, festgestellte Mängel, Vorbehalte und Fristen zur Beseitigung fest.

Das Abnahmeprotokoll dokumentiert, was bei der Abnahme einer Handwerks- oder Bauleistung festgestellt wurde. Es wird von Auftraggeber und Auftragnehmer unterschrieben und enthält Datum, Ort, Beteiligte, Beschreibung der Leistung, festgestellte Mängel, Fristen zur Mängelbeseitigung, Vorbehalte und gegebenenfalls Zählerstände oder Schlüsselübergaben. Fotos und Anlagen können beigefügt werden. Die Abnahme hat rechtliche Folgen: Mit ihr beginnt in der Regel die Verjährung der Mängelansprüche, und bis zur Abnahme verbleibt die Beweislast für die vertragsgemäße Leistung beim Unternehmer. Außerdem ist die Vergütung nach der Abnahme zu entrichten, wenn eine prüffähige Schlussrechnung vorliegt. Nimmt ein Besteller ein mangelhaftes Werk ab, obwohl er den Mangel kennt, stehen ihm bestimmte Rechte nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbehält. Deshalb gehören bekannte Mängel in das Protokoll mit ausdrücklichem Vorbehalt. Worauf Sie als Kunde achten sollten: Nehmen Sie sich Zeit zur Begehung und prüfen Sie alle Räume und Bauteile. Fotografieren Sie Mängel. Unterschreiben Sie nicht, ohne Mängel und Fristen aufzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme allerdings nicht verweigert werden. Ein Sachverständiger kann bei größeren Bauvorhaben helfen. Typische Fehler sind fehlende Vorbehalte, unklare Mängelbeschreibungen und Unterschriften unter Zeitdruck. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Beispiel aus der Praxis

Beim Abnahmetermin notiert der Bauherr einen Kratzer im Parkett und eine klemmende Tür im Protokoll. Er vermerkt ausdrücklich, dass er sich die Rechte vorbehält.

Quelle: § 640 BGB, Abnahme (Gesetze im Internet)

Allgemeine Erklärung, Stand 10/2026. Bei Arbeiten an Strom, Gas und tragenden Teilen gilt: nur durch einen Fachbetrieb.