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Glossar

Handwerkskammer: Bedeutung und Erklärung

Definition

Die Handwerkskammer ist die Selbstverwaltung des Handwerks in einem Bezirk. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, führt die Handwerksrolle und regelt die Berufsausbildung.

Handwerkskammern werden nach § 90 der Handwerksordnung zur Vertretung der Interessen des Handwerks errichtet und sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zu ihr gehören die Inhaber von Handwerksbetrieben des Bezirks sowie ihre Gesellen, Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung und Lehrlinge. In Deutschland gibt es 53 Handwerkskammern. Sie bilden gemeinsam den Deutschen Handwerkskammertag. Zu den Aufgaben nach § 91 HwO zählen die Förderung der Interessen des Handwerks, die Führung der Handwerksrolle, die Regelung der Berufsausbildung und Überwachung ihrer Durchführung, das Führen der Lehrlingsrolle, die Abnahme von Gesellen- und Meisterprüfungen, die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen und die Einrichtung von Vermittlungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Betrieben und Auftraggebern. Worauf Sie als Kunde achten sollten: Bei Streit mit einem Betrieb kann die Vermittlungsstelle der Handwerkskammer helfen. Für Gutachten zu Handwerksleistungen können Sie bei der Kammer nach öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen fragen. Auch ob ein Betrieb in der Handwerksrolle eingetragen ist, lässt sich bei der Kammer klären, wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Typische Fehler sind die Verwechslung mit der Innung und die Erwartung, dass die Kammer Aufträge vermittelt oder Qualität zusichert. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Beispiel aus der Praxis

Nach einem Streit über eine Dachreparatur fragt die Eigentümerin bei der Handwerkskammer nach einem öffentlich bestellten Sachverständigen für das Dachdeckerhandwerk.

Quelle: § 90 HwO, Handwerkskammern (Gesetze im Internet)

Allgemeine Erklärung, Stand 10/2026. Bei Arbeiten an Strom, Gas und tragenden Teilen gilt: nur durch einen Fachbetrieb.