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Glossar

Innung: Bedeutung und Erklärung

Definition

Eine Innung ist der freiwillige Zusammenschluss selbständiger Handwerksbetriebe desselben Handwerks in einem Bezirk. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und fördert die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder.

Die Handwerksinnung ist nach § 53 der Handwerksordnung eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Inhaber von Betrieben des gleichen Handwerks können sich innerhalb eines Bezirks zu einer Innung zusammenschließen, um ihre gemeinsamen gewerblichen Interessen zu fördern. Dazu gehört in besonderem Maße der Abschluss von Tarifverträgen. Für jedes Gewerbe kann im gleichen Bezirk nur eine Innung gebildet werden. Zu den Aufgaben zählen die Pflege des Gemeingeistes und der Berufsehre, die Regelung und Überwachung der Lehrlingsausbildung, die Abnahme von Gesellenprüfungen, wenn die Handwerkskammer sie dazu ermächtigt, und die Förderung des handwerklichen Könnens. Außerdem kann die Innung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und ihren Auftraggebern auf Antrag vermitteln. Worauf Sie als Kunde achten sollten: Die Mitgliedschaft in einer Innung ist freiwillig und kein Gütesiegel. Sie kann aber ein Hinweis auf Einbindung in die Handwerksorganisation sein. Bei Streit mit einem Innungsbetrieb kann die Innung vermitteln. Fragen Sie den Betrieb nach Mitgliedschaft und, bei Streit, bei der Innung oder der Kreishandwerkerschaft nach Schlichtung. Typische Fehler sind die Gleichsetzung von Innung und Handwerkskammer oder von Mitgliedschaft und Qualitätsgarantie. Die Handwerkskammer ist eine Pflichtorganisation der Betriebe, die Innung ein freiwilliger Fachverband. Innungen eines Kreises bilden die Kreishandwerkerschaft. Dies ist eine allgemeine Information.

Beispiel aus der Praxis

Bei Streit über eine Heizungsreparatur wendet sich der Kunde an die Innung des Betriebs. Sie bietet an, zwischen Kunde und Mitgliedsbetrieb zu vermitteln.

Quelle: § 53 HwO, Handwerksinnung (Gesetze im Internet)

Allgemeine Erklärung, Stand 10/2026. Bei Arbeiten an Strom, Gas und tragenden Teilen gilt: nur durch einen Fachbetrieb.