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Glossar

Kreishandwerkerschaft: Bedeutung und Erklärung

Definition

Die Kreishandwerkerschaft ist der Zusammenschluss der Handwerksinnungen eines Stadt- oder Landkreises. Sie vertritt die Gesamtinteressen des Handwerks vor Ort und unterstützt die Innungen.

Nach § 86 der Handwerksordnung schließen sich die Innungen mit Sitz in einem Stadt- oder Landkreis zur Kreishandwerkerschaft zusammen. Die Kammer kann den Zuschnitt des Bezirks abweichend regeln. Sie ist damit die örtliche Dachorganisation der Innungen. Nach § 87 HwO hat sie die Aufgabe, die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und die gemeinsamen Interessen der Innungen ihres Bezirks wahrzunehmen. Sie unterstützt die Innungen bei ihren Aufgaben, schafft Einrichtungen zur Förderung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder, unterstützt Behörden durch Anregungen, Auskünfte und Gutachten und führt auf Wunsch die Geschäfte der Innungen. Viele Kreishandwerkerschaften bieten Beratung, Veranstaltungen und Servicestellen an. Worauf Sie als Kunde achten sollten: Die Kreishandwerkerschaft ist für Kunden meist Ansprechpartner, wenn sie einen örtlichen Betrieb eines Gewerks suchen oder bei Streit Hilfe wünschen. Sie kann an die zuständige Innung weiterleiten. Informieren Sie sich über das Angebot in Ihrer Region. Die Kreishandwerkerschaft ersetzt jedoch weder die Handwerkskammer noch eine rechtliche Beratung. Typische Fehler sind die Verwechslung der Organisationen. Die Handwerkskammer führt die Handwerksrolle und vertritt alle Handwerksbetriebe des Bezirks, die Innung ist fachlich organisiert, die Kreishandwerkerschaft regional. Dies ist eine allgemeine Information.

Beispiel aus der Praxis

Ein Kunde ruft die Kreishandwerkerschaft seines Landkreises an und erhält den Kontakt zur Innung des Gewerks, die ihn bei einem Streitfall weiter berät.

Quelle: § 87 HwO, Aufgaben der Kreishandwerkerschaft (Gesetze im Internet)

Allgemeine Erklärung, Stand 10/2026. Bei Arbeiten an Strom, Gas und tragenden Teilen gilt: nur durch einen Fachbetrieb.