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Hand zeigt mit einem Prüfstift auf Sicherungen im geöffneten Verteilerkasten

Glossar

Hausanschluss: Bedeutung und Erklärung

Definition

Der Hausanschluss ist die Verbindung zwischen dem öffentlichen Versorgungsnetz und einem Gebäude, etwa für Strom, Wasser, Gas, Fernwärme oder Telekommunikation.

Der Hausanschluss verbindet das Gebäude mit dem Versorgungsnetz des jeweiligen Netzbetreibers. Es gibt eigene Anschlüsse für Strom, Wasser, Gas, Fernwärme und Telekommunikation. Beim Stromanschluss gelangen Kabel vom Netz in den Hausanschlusskasten, in dem die Hausanschlusssicherung sitzt. Von dort aus geht es zum Zählerschrank. Für die Anlage hinter der Hausanschlusssicherung ist nach der Niederspannungsanschlussverordnung der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich. Arbeiten daran führen neben dem Netzbetreiber nur Unternehmen aus, die im Installateurverzeichnis eingetragen sind. Worauf Sie als Kunde achten sollten: Für Neubauten oder Änderungen, etwa bei Erweiterung um Wallbox oder Wärmepumpe, ist der Hausanschluss frühzeitig beim Netzbetreiber zu beantragen. Lieferzeiten und Termine können sich verlängern. Planen Sie Hausanschlussraum, Zuleitungen und Mauerdurchführungen mit dem Bauunternehmen ab, damit sie gasdicht und wasserdicht eingebaut werden. Typische Fehler sind spät gestellte Anträge, nicht abgestimmte Leitungswege, fehlende Abdichtung der Mauerdurchführung und ungeplante Nachrüstungen. Auch Änderungen an der Absicherung sind nur mit Netzbetreiber möglich. Arbeiten am Hausanschluss, an Gas- und Wasserleitungen und an Stromanlagen sind Sache von Fachbetrieben und dürfen nur mit Zustimmung des Netzbetreibers ausgeführt werden. Es besteht Lebensgefahr. Bewahren Sie Pläne und Unterlagen zum Hausanschluss auf. Bei späteren Umbauten, Erweiterungen oder Grabarbeiten im Garten wissen Sie dann, wo Leitungen liegen, und vermeiden Beschädigungen.

Beispiel aus der Praxis

Für einen Neubau stellt der Bauherr den Antrag auf Strom- und Wasseranschluss früh. Das Bauunternehmen plant die Mauerdurchführungen im Hausanschlussraum ein.

Quelle: § 13 NAV, Elektrische Anlage und Installateurverzeichnis (Gesetze im Internet)

Allgemeine Erklärung, Stand 10/2026. Bei Arbeiten an Strom, Gas und tragenden Teilen gilt: nur durch einen Fachbetrieb.