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Metallener Wasserhahn in Nahaufnahme vor unscharfem grauem Hintergrund

Glossar

Rückstauklappe: Bedeutung und Erklärung

Definition

Eine Rückstauklappe ist ein Rückstauverschluss in der Entwässerungsleitung, der verhindert, dass Wasser aus dem Kanal bei Überlastung in tiefliegende Räume wie Keller zurückfließt.

Eine Rückstauklappe, fachlich Rückstauverschluss, sperrt die Leitung, wenn Abwasser aus dem öffentlichen Kanal zurückdrückt. Bei Starkregen kann der Kanal überlastet sein, sodass das Wasser im System bis zur Rückstauebene steigt. In ebenem Gelände ist das nach DIN EN 12056-4 die Straßenoberfläche im Bereich der Anschlussstelle. Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene müssen gegen rückfließendes Wasser geschützt werden. Das betrifft vor allem Keller, tiefliegende Bodenabläufe oder Kellertreppen. Der Schutz ist nach dem Erftverband ausschließlich Angelegenheit des Anschlussnehmers. Rückstauverschlüsse müssen der DIN EN 13564-1 entsprechen. Fällt unterhalb der Rückstauebene Abwasser an, ist nach Norm eine Hebeanlage mit Rückstauschleife vorgeschrieben. Der Verschluss kommt nur in wenigen Einzelfällen in Betracht. Worauf Sie als Kunde achten sollten: Lassen Sie klären, welche Räume unter der Rückstauebene liegen und welche Lösung zulässig ist. Fragen Sie auch nach den Vorgaben der kommunalen Entwässerungssatzung. Wichtig ist der richtige Anschluss: Abwasser von oberhalb der Rückstauebene muss hinter dem Schutz angeschlossen werden. Regelmäßige Wartung ist nötig. Typische Fehler sind ein falscher Anschluss davor, fehlende Wartung, festsitzende Klappen und ein Einbau ohne Prüfung der Rückstauebene. Dann kann Wasser im Ernstfall doch in den Keller laufen. Ein Sanitärbetrieb plant und baut ein. Auch Versicherungen fragen nach einem Rückstauschutz.

Beispiel aus der Praxis

Der Sanitärbetrieb ermittelt die Rückstauebene, baut für den Kellerabwasseranschluss eine Hebeanlage mit Rückstauschleife ein und weist auf die jährliche Wartung hin.

Quelle: Erftverband, Rückstau in Kanalisationsanlagen (Rückstauebene nach DIN EN 12056-4)

Allgemeine Erklärung, Stand 10/2026. Bei Arbeiten an Strom, Gas und tragenden Teilen gilt: nur durch einen Fachbetrieb.