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Metallener Wasserhahn in Nahaufnahme vor unscharfem grauem Hintergrund

Glossar

Wärmepumpe: Bedeutung und Erklärung

Definition

Eine Wärmepumpe entzieht der Umwelt, also Luft, Erdreich oder Grundwasser, Wärme und hebt sie mit Strom auf das für Heizung und Warmwasser nötige Temperaturniveau.

Eine Wärmepumpe nutzt Umweltwärme zum Heizen. In einem Kreislauf mit Kältemittel wird Wärme aus Außenluft, Erdreich oder Grundwasser aufgenommen, verdichtet und an das Heizsystem abgegeben. Dafür braucht sie elektrische Energie. Das Verhältnis von abgegebener Wärme zu eingesetztem Strom nennt man Jahresarbeitszahl. Es gibt Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Die Wahl hängt von Grundstück, Genehmigungen und Gebäude ab. Besonders effizient arbeiten Wärmepumpen mit niedrigen Vorlauftemperaturen, etwa mit Fußbodenheizung oder großen Heizkörpern. Daher sind Dämmzustand, Heizlast und hydraulischer Abgleich wichtig. Worauf Sie als Kunde achten sollten: Lassen Sie eine raumweise Heizlastberechnung machen, bevor die Anlage dimensioniert wird. Fragen Sie nach Aufstellort und Schallschutz gegenüber Nachbarn, nach Genehmigungen bei Bohrungen und nach der Anmeldung beim Netzbetreiber. In größeren Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten verlangt das Gesetz bei Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2023 eingebaut wurden, eine Betriebsprüfung nach einer Heizperiode, spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme. Klären Sie Förderbedingungen vorab. Typische Fehler sind zu große oder zu kleine Geräte, fehlender hydraulischer Abgleich, schlechte Aufstellung und fehlende Einbindung des Elektrikers. Einbau und Anschluss gehören in die Hand von Sanitär- und Heizungsbetrieben sowie Elektrofachbetrieben. Arbeiten am Kältekreis und am Strom dürfen nur durch Fachbetriebe erfolgen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Eigentümer lässt vor der Entscheidung für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe die Heizlast berechnen. Der Betrieb prüft die Heizkörper und plant den Aufstellort mit Abstand zum Nachbarn.

Quelle: Gebäudemodernisierungsgesetz (vormals GEG), § 60a Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen (Gesetze im Internet)

Zuständige Gewerke:Sanitär & Heizung Elektriker

Allgemeine Erklärung, Stand 10/2026. Bei Arbeiten an Strom, Gas und tragenden Teilen gilt: nur durch einen Fachbetrieb.