Die Grundreinigung ist eine gründliche, meist einmalige Intensivreinigung, die hartnäckigen Schmutz, alte Pflegeschichten und Rückstände entfernt, etwa nach Umbau, Auszug oder längerem Leerstand.
Eine Grundreinigung geht deutlich über die laufende Unterhaltsreinigung hinaus. Sie wird einmalig oder in größeren Abständen durchgeführt, wenn Flächen stark verschmutzt sind oder alte Pflegeschichten entfernt werden sollen. Dazu zählen Bodenbeläge, Sanitäranlagen, Küchen, Fenster, Türen, Treppenhäuser und Fassadenflächen. Typische Anlässe sind ein Auszug mit Endreinigung, Renovierung, Hausverwalterwechsel oder nach Bauabschluss als Bauendreinigung. Die Reinigung richtet sich nach dem Material. Empfindliche Untergründe wie Naturstein, Parkett und beschichtete Oberflächen verlangen passende Mittel und Verfahren. Aggressive Reiniger können Beläge schädigen. Gebäudereiniger kennen die Eigenschaften der Materialien und setzen Maschinen und Fachchemie ein. Zum Schluss werden Flächen oft neu gepflegt oder imprägniert. Worauf Sie als Kunde achten sollten: Beschreiben Sie Zustand, Flächen und Materialien genau und lassen Sie eine Besichtigung durchführen. Fragen Sie nach Leistungsumfang, Reinigungsmitteln, Zeitplan und Zuständigkeit für Entsorgung. Bei Mietwohnungen kann die Übergabe mit Protokoll relevant sein. Klären Sie Haftung und Versicherung. Typische Fehler sind unklare Leistungsbeschreibungen, Reinigung bei laufender Baustelle, ungeeignete Mittel und Pauschalpreise, ohne dass der Umfang genannt wird. Halten Sie das Ergebnis in einem Abnahmeprotokoll fest, damit spätere Beanstandungen nachvollziehbar sind. Planen Sie die Reinigung zeitlich so, dass danach keine staubigen Arbeiten mehr folgen. Sonst muss ein Teil der Arbeiten wiederholt werden und die Kosten steigen.
Beispiel aus der Praxis
Nach einem Umbau beauftragt der Bauherr eine Bauendreinigung. Der Betrieb entfernt Staub, Kleberreste und Schleier von Fenstern, Böden und Sanitärobjekten.
Allgemeine Erklärung, Stand 10/2026. Bei Arbeiten an Strom, Gas und tragenden Teilen gilt: nur durch einen Fachbetrieb.
