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Metallener Wasserhahn in Nahaufnahme vor unscharfem grauem Hintergrund

Glossar

Kostenvoranschlag: Bedeutung und Erklärung

Definition

Ein Kostenvoranschlag ist eine fachliche Schätzung der voraussichtlichen Kosten einer Leistung. Er ist im Zweifel nicht zu vergüten und nur verbindlich, wenn der Betrieb einen Festpreis zusagt.

Ein Kostenvoranschlag, im Gesetz Kostenanschlag genannt, beschreibt die Kosten einer geplanten Leistung. Er enthält in der Regel Leistungen, Mengen, Einheitspreise und Materialien. Er ist zu unterscheiden vom Angebot, das als verbindliches Vertragsangebot verstanden wird. Wer einen Kostenvoranschlag erstellt, schätzt die Kosten, ohne sich immer auf einen Betrag festzulegen. Verbindlich wird er, wenn er ausdrücklich als Festpreis vereinbart wird. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist ein Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten. Betriebe weisen vor Erstellung oft darauf hin, wenn aufwendige Voruntersuchungen anfallen, und vereinbaren dafür Kosten. Fragen Sie vorher, ob der Kostenvoranschlag kostenlos ist. Worauf Sie als Kunde achten sollten: Holen Sie mehrere Kostenvoranschläge ein und vergleichen Sie nicht nur den Endpreis, sondern Leistungsumfang, Material, Entsorgung, Anfahrt, Gerüst und Nebenarbeiten. Prüfen Sie, ob Mehrwertsteuer ausgewiesen ist und ob der Preis verbindlich oder geschätzt ist. Fragen Sie, wie mit Mehrkosten umgegangen wird, und lassen Sie Änderungen schriftlich bestätigen. Typische Fehler sind lückenhafte Beschreibungen, die später zu Nachträgen führen, Vergleich ungleicher Leistungen und mündliche Absprachen. Ein zu niedriger Preis ohne Detailangaben sollte misstrauisch machen. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Heben Sie den Kostenvoranschlag auf. Er dient später als Maßstab, wenn Rechnungen oder Nachträge geprüft werden, und hilft bei Rückfragen zu Leistungsumfang und Preisen.

Beispiel aus der Praxis

Für die Badsanierung holt der Eigentümer drei Kostenvoranschläge ein. Er vergleicht Leistungsumfang, Materialien und Entsorgung und fragt nach, ob der Preis fest oder geschätzt ist.

Quelle: § 632 BGB, Vergütung und Kostenanschlag (Gesetze im Internet)

Allgemeine Erklärung, Stand 10/2026. Bei Arbeiten an Strom, Gas und tragenden Teilen gilt: nur durch einen Fachbetrieb.