Zum Inhalt springen
Fassadenreiniger seilen sich an einer Glasfassade eines Bürogebäudes ab

Glossar

Unterhaltsreinigung (Gebäudereinigung): Bedeutung und Erklärung

Definition

Unterhaltsreinigung ist die regelmäßige, planmäßige Reinigung eines Gebäudes, etwa von Büros, Praxen oder Treppenhäusern, nach festgelegtem Leistungsverzeichnis und in festen Intervallen.

Unterhaltsreinigung bezeichnet die wiederkehrende Reinigung von Gebäuden. Dazu gehören Büros, Praxen, Schulen, Treppenhäuser, Läden und Gemeinschaftsflächen. Üblich sind tägliche, wöchentliche oder monatliche Intervalle. Welche Leistungen genau gehören, legt ein Leistungsverzeichnis fest: zum Beispiel Böden saugen und wischen, Sanitärbereiche reinigen, Papierkörbe leeren, Oberflächen abwischen. Gebäudereiniger sind nach der Handwerksordnung ein zulassungsfreies Handwerk. Sie arbeiten häufig mit Rahmenverträgen. Wichtig ist ein Reinigungsplan mit Flächen, Intervallen, Leistungen und Zeiten. Zusätzliche Leistungen wie Fensterreinigung, Teppichreinigung oder Grundreinigung werden meist getrennt beauftragt. Worauf Sie als Kunde achten sollten: Lassen Sie die Flächen gemeinsam begehen und das Leistungsverzeichnis schriftlich fixieren. Fragen Sie nach Qualitätskontrolle, Vertretung bei Ausfall, Versicherungsschutz und Schlüsselregelung. Klären Sie Laufzeit, Kündigungsfrist und wie Beanstandungen gemeldet werden. Bei Treppenhausreinigung in Mehrfamilienhäusern ist die Abrechnung über die Betriebskosten zu beachten. Typische Fehler sind ungenaue Leistungsbeschreibungen, fehlende Kontrolle, unklare Zuständigkeiten für Sonderreinigungen und Preise, die nur nach Stunden statt nach Leistung angegeben sind. Lassen Sie sich ein Angebot mit Leistungsumfang und Flächen erstellen und halten Sie Änderungen schriftlich fest. Prüfen Sie regelmäßig anhand des Reinigungsplans, ob die vereinbarten Leistungen erbracht werden, und melden Sie Mängel zeitnah schriftlich. Das schafft eine Grundlage für Nachbesserung.

Beispiel aus der Praxis

Eine Arztpraxis beauftragt eine Gebäudereinigung für die tägliche Reinigung der Räume. Ein Reinigungsplan hält Leistungen und Intervalle fest.

Quelle: Anlage B zur Handwerksordnung, zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe (Gesetze im Internet)

Zuständige Gewerke:Gebäudereinigung

Allgemeine Erklärung, Stand 10/2026. Bei Arbeiten an Strom, Gas und tragenden Teilen gilt: nur durch einen Fachbetrieb.