Der Stundenverrechnungssatz ist der Betrag, den ein Handwerksbetrieb pro Arbeitsstunde berechnet. Er umfasst Lohn, Nebenkosten, Betriebskosten und Gewinn und unterscheidet sich je nach Betrieb und Region.
Der Stundenverrechnungssatz ist der Preis für eine Arbeitsstunde eines Mitarbeiters, den der Betrieb dem Kunden berechnet. Er enthält nicht nur den Lohn der Fachkraft, sondern auch Lohnnebenkosten, Fahrzeug- und Werkzeugkosten, Verwaltung, Versicherungen, Weiterbildung und einen Gewinnanteil. Deshalb liegt er deutlich über dem Bruttostundenlohn der Beschäftigten. Die Höhe hängt von Gewerk, Region, Betriebsgröße, Qualifikation der Mitarbeiter und der Art der Leistung ab. Meister, Gesellen und Helfer werden oft mit unterschiedlichen Sätzen berechnet. Für Notdienst, Nacht, Wochenende und Feiertage gibt es häufig Zuschläge. Material wird meist gesondert berechnet. Konkrete Beträge nennt dieser Text bewusst nicht, weil sie stark schwanken. Fragen Sie vor Auftragserteilung. Worauf Sie als Kunde achten sollten: Lassen Sie sich Stundensatz, Mindestberechnungszeit, An- und Abfahrtspauschale, Zuschläge und Materialaufschläge nennen, möglichst schriftlich. Bei Abrechnung nach Stunden verlangen Sie Stundennachweise. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt nach dem Gesetz die übliche Vergütung. Für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG sollten Arbeits- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein. Typische Fehler sind Aufträge ohne Preisabsprache, unklare Fahrtkosten und Stunden, die nicht dokumentiert sind. Bei größeren Arbeiten kann ein Pauschalpreis oder ein Angebot mit Einheitspreisen mehr Planbarkeit bieten. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Beispiel aus der Praxis
Vor einer Reparatur fragt die Kundin nach Stundensatz, Anfahrt und Mindestzeit. Der Betrieb nennt die Konditionen im Angebot, sodass die Rechnung später nachvollziehbar ist.
Quelle: § 632 BGB, Vergütung und Kostenanschlag (Gesetze im Internet)
Allgemeine Erklärung, Stand 10/2026. Bei Arbeiten an Strom, Gas und tragenden Teilen gilt: nur durch einen Fachbetrieb.
