Legionellen sind Bakterien im Wasser, die bei Einatmen feiner Wassertröpfchen, etwa beim Duschen, Lungenentzündungen auslösen können. Die Trinkwasserverordnung regelt Untersuchungen in größeren Anlagen.
Legionellen sind Bakterien, die sich in warmem, stehendem Wasser stark vermehren können. Gefährlich werden sie, wenn Wassertröpfchen eingeatmet werden, etwa beim Duschen. Besonders gefährdet sind Menschen mit geschwächter Abwehr. Typische Ursachen sind lange Standzeiten des Wassers, ungünstige Temperaturen im Warmwassersystem und Leitungen mit ungenutzten Abzweigen. Die Trinkwasserverordnung verlangt in bestimmten Gebäuden Untersuchungen. Sie gelten bei gewerblicher oder öffentlicher Abgabe von Trinkwasser, wenn eine Trinkwassererwärmung mit mehr als 400 Litern Speicherinhalt oder mehr als 3 Litern Inhalt in einer Leitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle vorhanden ist, Duschen vorhanden sind und das Gebäude kein Ein- oder Zweifamilienhaus ist. Das trifft häufig Vermieter größerer Gebäude. Untersucht wird mindestens alle drei Jahre bei gewerblicher Abgabe und jährlich bei öffentlicher. Als technischer Maßnahmenwert gilt 100 Legionellen je 100 ml. Worauf Sie als Kunde achten sollten: Als Vermieter lassen Sie nur zugelassene Untersuchungsstellen die Proben nehmen und handeln bei Überschreitung zügig, mit Gesundheitsamt und Fachbetrieb. Als Mieter fragen Sie nach Untersuchungsergebnissen. Typische Fehler sind fehlende Probenahmestellen, unterlassene Spülung selten genutzter Leitungen und zu niedrige Temperaturen. Sanierungen am Trinkwassersystem gehören in die Hand eines Sanitärbetriebs. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Beispiel aus der Praxis
Ein Vermieter lässt das Trinkwasser eines Mehrfamilienhauses durch eine zugelassene Stelle untersuchen. Bei erhöhtem Wert beauftragt er einen Sanitärbetrieb mit der Ursachenklärung.
Quelle: § 31 TrinkwV, Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionella (Gesetze im Internet)
Allgemeine Erklärung, Stand 10/2026. Bei Arbeiten an Strom, Gas und tragenden Teilen gilt: nur durch einen Fachbetrieb.
