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Weiße Holzfassade mit vier Fenstern unter rotem Dach

Was kostet es, Fenster auszutauschen?

Kostenspannen mit Quelle · Stand 10/2026

Kurze Antwort

Ein neues Fenster kostet inklusive Aus- und Einbau meist etwa 500 bis 2.450 Euro pro Stück, laut Aroundhome (2025). Nach BKI-Werten von 2026 liegt ein Kunststofffenster bei rund 940 bis 1.050 Euro netto, ein Holzfenster bei rund 1.265 bis 1.395 Euro netto. Der Einbau macht etwa 20 bis 30 Prozent aus.

Alte Fenster verlieren Wärme, schließen schlecht oder sind schlicht am Ende ihrer Lebensdauer. Ein Austausch ist eine größere Investition, die sich aus mehreren Posten zusammensetzt: dem Fenster selbst, dem Ausbau der alten Elemente, dem Einbau samt Abdichtung sowie Nacharbeiten an Putz, Fensterbank und Anstrich. Wie viel Sie am Ende zahlen, hängt vor allem von Rahmenmaterial, Größe, Verglasung und Einbausituation ab. Diese Seite stellt Preisspannen aus Quellen mit Stand 2024 bis 2026 vor, darunter die BKI-Mittelwerte, die Schwäbisch Hall wiedergibt. Sie erfahren, welche Faktoren den Preis bestimmen, wie Sie Angebote vergleichen und welche Förderung und Steuerermäßigung möglich sind. Alle Angaben sind Orientierungswerte und ersetzen kein Angebot eines Fachbetriebs. Prüfen Sie bei jedem Preis, ob er netto oder brutto genannt ist und was er einschließt.

Kostenspannen für den Fensteraustausch (BKI-Werte netto, Portalwerte laut Quelle)
LeistungSpanneQuelle
Kunststofffenster, Einbau im Neubau bis Altbau (inklusive Einbau)
€ pro Stück (netto)
940 bis 1.050Schwäbisch Hall: Neue Fenster Kosten (BKI Q2 2026, Stand 08/2026)
Stand 2026
Holzfenster, Neubau bis Altbau
€ pro Stück (netto)
1.265 bis 1.395Schwäbisch Hall: Neue Fenster Kosten (BKI Q2 2026, Stand 08/2026)
Stand 2026
Holz-Alu-Fenster, Neubau bis Altbau
€ pro Stück (netto)
1.605 bis 1.780Schwäbisch Hall: Neue Fenster Kosten (BKI Q2 2026, Stand 08/2026)
Stand 2026
Fenstertür aus Kunststoff
€ pro Stück (netto)
1.400 bis 1.700Schwäbisch Hall: Neue Fenster Kosten (BKI Q2 2026, Stand 08/2026)
Stand 2026
Fenstertausch gesamt inklusive Aus- und Einbau, je nach Material
€ pro Fenster
500 bis 2.450Aroundhome: Fenstertausch, Kosten (Stand 09/2025)
Stand 2025
Einbau der neuen Fenster (Quellen weichen ab)
€ pro Fenster
100 bis 400Schwäbisch Hall und Aroundhome
Stand 2026
Ausbau und Abbruch alter Fenster
€ pro Stück (netto)
55 bis 102Schwäbisch Hall: Neue Fenster Kosten (BKI Q2 2026, Stand 08/2026)
Stand 2026
Fenster 1,23 x 1,48 m, Zwei- und Dreifachverglasung, Kunststoff bis Aluminium (VFF-Studie)
€ pro Fenster
529 bis 1.153Finanztip: Förderung Fenstertausch (Stand 20.08.2026)
Stand 2024

Wovon die Kosten abhängen

Rahmenmaterial

Kunststofffenster sind meist am preiswertesten, Holz und Holz-Alu liegen deutlich darüber. Nach den BKI-Werten kostet ein Kunststofffenster im Altbau rund 1.050 Euro, ein Holzfenster rund 1.395 Euro und ein Holz-Alu-Fenster rund 1.780 Euro, jeweils netto. Die Studie des Verbands Fenster und Fassade nennt für ein Standardfenster Spannen von 529 Euro für Kunststoff bis 1.153 Euro für Aluminium mit Dreifachverglasung. Holz braucht mehr Pflege, Kunststoff ist wartungsarm. Welches Material passt, hängt auch vom Gebäude und Denkmalschutz ab.

Größe, Form und Verglasung

Große Fenster, Fenstertüren und Sonderformen wie Rundbogen oder Dachschrägen kosten mehr als Standardformate. Auch die Verglasung wirkt sich aus: Dreifachverglasung kostet je Fenster etwas mehr als Zweifachverglasung, spart aber Wärmeverluste. Zusatzfunktionen wie Schallschutz, Einbruchhemmung oder Sonnenschutzglas erhöhen den Preis weiter. Lassen Sie sich Uw-Wert, Schallschutzklasse und Einbruchschutz im Angebot ausweisen, damit Sie Fenster tatsächlich vergleichen können. Nur so ist erkennbar, ob zwei Angebote dasselbe Produkt meinen.

Einbau und Altbau

Der Einbau macht laut Schwäbisch Hall etwa 20 bis 30 Prozent der Gesamtkosten aus. Im Altbau fällt er aufwendiger aus, weil Laibungen, Putz oder Mauerwerk beschädigt sein können. Die Quelle nennt für den Einbau 150 bis 300 Euro, im Altbau bis 400 Euro. Eine fachgerechte Abdichtung des Anschlusses an die Wand ist wichtig, damit keine Feuchtigkeit oder Zugluft entsteht. Sparen Sie hier nicht am falschen Ende, denn Einbaufehler sind später teuer zu beheben.

Nacharbeiten und Zubehör

Nach dem Einbau müssen oft Putz, Anstrich, Fensterbänke und Rollläden erneuert oder angepasst werden. Diese Arbeiten übernehmen weitere Gewerke wie Maler oder Stuckateur und stehen nicht immer im Fensterangebot. Fragen Sie, ob Entsorgung der alten Fenster, Innen- und Außenfensterbänke, Lüftungselemente und Abdichtung enthalten sind. Wer Rollläden oder Insektenschutz ergänzt, plant besser gleich mit, weil sich Maße und Anschlüsse sonst nachträglich ändern.

Zeitpunkt und Auftragslage

Die Auslastung der Betriebe beeinflusst Preise und Wartezeiten. Fenster werden nach Maß gefertigt, die Lieferzeit hängt vom Hersteller ab. Planen Sie deshalb frühzeitig und fragen Sie nach realistischen Lieferterminen vor dem gewünschten Einbau. Bei einem Förderantrag kommt hinzu, dass vor Vertragsabschluss und Antrag noch Beratung und Planung nötig sind. Hektik führt zu schlechteren Entscheidungen und kann Mehrkosten verursachen. Ein ruhiger Vergleich lohnt sich bei einer Investition, die Jahrzehnte hält.

Seriös sparen

  • Tauschen Sie mehrere Fenster in einem Auftrag aus. Anfahrt, Gerüst oder Einrichtung der Baustelle fallen dann nur einmal an.
  • Prüfen Sie vor der Beauftragung die Fördermöglichkeiten. Der Antrag muss in der Regel vor Beginn gestellt werden.
  • Holen Sie mindestens drei schriftliche Angebote mit gleichen Maßen, gleichem Uw-Wert und gleichem Leistungsumfang ein.
  • Fragen Sie, ob alte Fenster entsorgt werden, und vergleichen Sie den Preis mit einer eigenen Entsorgung am Wertstoffhof.

Förderung und Steuer

Für neue Fenster gibt es zwei Wege, die sich für dieselben Kosten ausschließen (Stand 10/2026). Weg eins ist der Zuschuss des BAFA für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Der Grundfördersatz liegt bei 15 Prozent, förderfähig sind bis zu 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Ein Energieeffizienz-Experte wird eingebunden, der Antrag gehört vor den Beginn. Nach Finanztip müssen die Fenster einen Uw-Wert von höchstens 0,95 W/m²K erreichen. Weg zwei ist die Steuerermäßigung nach § 35c EStG: 20 Prozent der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 Euro, für selbst genutzte Gebäude über zehn Jahre. Dieser Überblick ist allgemein gehalten. Maßgeblich bleiben die Förderrichtlinien und die Auskunft Ihres Finanzamts.

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Fensteraustausch?

Die Dauer des Einbaus hängt von Anzahl, Größe und Zustand der Fenster ab, ein Fachbetrieb kann sie nach dem Aufmaß einschätzen. Zusätzlich müssen Sie die Lieferzeit einplanen: Fenster werden nach Maß gefertigt, die Dauer richtet sich nach Hersteller und Auslastung. Klären Sie Termine, Aufmaß und Lieferzeit im Angebot schriftlich, damit Sie planen können.

Muss ich beim Fenstertausch bestimmte Werte einhalten?

Ja. Nach § 36 des Gebäudemodernisierungsgesetzes gelten bei Erneuerung von Außenbauteilen Wärmeschutzanforderungen. Laut Finanztip darf ein normales Fenster dann höchstens einen Uw-Wert von 1,3 W/(m²K) haben. Für die Bundesförderung gilt mit 0,95 W/(m²K) ein strengerer Wert. Ihr Fachbetrieb sollte Ihnen die Werte der angebotenen Fenster nennen. Der Hinweis ist allgemein gehalten und ersetzt keine Rechtsberatung.

Kann ich Fenster auch teilweise austauschen?

Ja, ein Austausch einzelner Fenster ist möglich. Beachten Sie, dass sich Wärmeverluste verlagern können: Neue, dichte Fenster in alter Wand erhöhen die Gefahr von Feuchtigkeit und Schimmel an kalten Stellen, wenn nicht ausreichend gelüftet wird. Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb oder Energieberater zum Lüftungskonzept beraten, bevor Sie nur einen Teil der Fenster erneuern.

Welche Unterlagen brauche ich für die Steuerermäßigung?

Sie benötigen eine Rechnung, die die Maßnahme, die Arbeitsleistung des Fachunternehmens und die Adresse ausweist. Außerdem muss die Zahlung unbar auf das Konto des Betriebs erfolgen. Bei § 35c EStG kommt die Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nach amtlichem Muster hinzu. Fragen Sie schon bei der Auftragsvergabe danach. Alle Angaben sind allgemein, Ihr Finanzamt klärt den Einzelfall.

Alle Preise sind Orientierungsspannen aus den genannten Quellen und keine Angebote. Stand der Seite: 10/2026. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.