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Heller, leerer Behandlungsraum einer Arztpraxis mit Untersuchungsliege, Waschbecken und Papierhandtuchspender

Gebäudereinigung

Praxisreinigung: Hygieneanforderungen und Leistungsumfang

Redaktion Handwerker-Atlas · 07.10.2026 · 9 Min. Lesezeit

Praxisreinigung ist die Reinigung und desinfizierende Reinigung von Arzt- und Zahnarztpraxen nach Hygieneplan. Maßstab sind die Empfehlungen der KRINKO beim Robert Koch-Institut. Die Praxisleitung legt fest, welche Flächen gereinigt und welche desinfiziert werden, die Reinigungsfirma setzt das nach Leistungsverzeichnis um.

📋 Kurz zusammengefasst

Nach § 23 Absatz 3 IfSG müssen Leiter von Arzt- und Zahnarztpraxen Infektionen nach dem Stand der Wissenschaft verhüten. Die KRINKO-Empfehlung zur Flächenhygiene vom Oktober 2022 gilt risikoadaptiert auch für Praxen. Untersuchungsliegen werden nach jedem Patienten desinfiziert, häufig berührte Flächen in Bereichen mit möglichem Infektionsrisiko täglich. Gebrauchte Wischtücher dürfen nicht in die Lösung zurück. Der tarifliche Mindestlohn für Innen- und Unterhaltsreinigung beträgt seit 1. Januar 2026 15,00 Euro pro Stunde. Im Handwerker-Atlas sind 655 Gebäudereinigungsbetriebe erfasst.

Was umfasst die Praxisreinigung?

Die Praxisreinigung umfasst drei Verfahren: die Reinigung, die desinfizierende Reinigung und die gezielte Flächendesinfektion. Welches Verfahren für welchen Raum gilt, hängt vom Infektionsrisiko ab. Wartezimmer und Büros brauchen in der Regel Reinigung, Behandlungsflächen und Sanitärbereiche Desinfektion.

Die Reinigung entfernt Schmutz rein mechanisch, ohne Vorgabe zur Keimreduktion. Die Flächendesinfektion muss laut KRINKO vegetative Bakterien um mindestens 5 Zehnerpotenzen (log10) reduzieren, Viren, Hefen und Sporen um mindestens 4. Die desinfizierende Reinigung verbindet beides in einem Wischgang.

Den Hauptteil macht die Unterhaltsreinigung in festen Intervallen aus. Dazu kommen Sonderleistungen wie die Grundreinigung von Bodenbelägen und die Glasreinigung.

Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Praxisreinigung?

Die Praxisreinigung stützt sich auf § 23 Infektionsschutzgesetz (IfSG), die Hygieneverordnungen der Länder und die TRBA 250. Hält die Praxis die KRINKO-Empfehlungen ein, wird nach § 23 Absatz 3 IfSG vermutet, dass sie den Stand der medizinischen Wissenschaft beachtet.

§ 23 Absatz 3 IfSG nennt in Nummer 8 Arzt-, Zahnarzt- und psychotherapeutische Praxen, in Nummer 9 Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe. Deren Leiter treffen die Maßnahmen, die nötig sind, um Infektionen und die Verbreitung von Erregern zu verhüten.

§ 23 Absatz 5 IfSG schreibt Hygienepläne für Kliniken, Dialyse- und OP-Einrichtungen vor. Für Arzt- und Zahnarztpraxen mit invasiven Eingriffen können die Länder sie per Verordnung verlangen, Bayern etwa in § 1 der Medizinhygieneverordnung (MedHygV). Das Gesundheitsamt kann diese Praxen nach § 23 Absatz 6 IfSG überwachen.

§ 36 IfSG verpflichtet andere Einrichtungen zu Hygieneplänen, etwa Kindertagesstätten, Schulen und Justizvollzugsanstalten. Für Praxen ist § 23 IfSG maßgeblich.

Die TRBA 250 (Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst, Ausgabe November 2025) verlangt vom Arbeitgeber einen schriftlichen Hygieneplan. Die Unterweisung gilt auch für Reinigungskräfte von Fremdfirmen.

Welche Hygieneanforderungen stellt die KRINKO an die Praxisreinigung?

Die KRINKO ordnet jede Fläche der Praxis einem Risikobereich zu. Flächen mit Hautkontakt wechselnder Patienten werden nach jeder Nutzung desinfiziert, häufig berührte Flächen in Bereichen mit möglichem Infektionsrisiko täglich. Bereiche ohne Infektionsrisiko wie Flure und Büros werden routinemäßig gereinigt.

Die Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“ erschien im Oktober 2022 im Bundesgesundheitsblatt und gilt risikoadaptiert auch für ambulante Einrichtungen. Der Leitfaden der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) für hausärztliche Praxen (2024) überträgt die Risikobereiche auf die Praxis:

Bereich in der Praxis Beispiele Maßnahme
Ohne erhöhtes Infektionsrisiko Flure, Treppenhaus, Büros, Besprechungsraum, Wartezimmer ohne infektionsverdächtige Patienten Reinigung
Mit möglichem Infektionsrisiko Sanitärbereiche, Funktionsdiagnostik, Eingriffsräume, Untersuchungsliegen Desinfektion patientennaher und häufig berührter Flächen
Reine Arbeitsbereiche Arbeitsflächen zum Richten von Spritzen und Infusionen Desinfektion vor aseptischen Tätigkeiten
Infektionsrisiko für das Personal Labor, Entsorgung, unreine Aufbereitungsbereiche Desinfektion von Böden und Flächen
Kontaminierte Flächen Spritzer von Blut oder Ausscheidungen Erst mechanisch entfernen, dann gezielt desinfizieren

Für die Durchführung gelten fünf Regeln aus KRINKO-Empfehlung und DGKH-Leitfaden:

  • Wiedereintauchen gebrauchter Wischtücher in die Reinigungs- oder Desinfektionslösung ist untersagt.
  • Farbcodierte Tücher und Eimer trennen Böden, Sanitärbereich und Arbeitsflächen.
  • Mehrweg-Wischtücher für die Desinfektion werden desinfizierend gewaschen, laut DGKH etwa 10 Minuten bei 90 °C, und maschinell getrocknet.
  • Reinigungswagen werden mindestens einmal pro Einsatztag an Griffen, Behältern und Rollen gereinigt und getrocknet.
  • Desinfektionsmittel werden vor Ende der Einwirkzeit weder trocken noch mit Wasser nachgewischt.
💡 Expert Insight

Die Untersuchungsliege wird zwischen zwei Patienten desinfiziert, also während der Sprechstunde, wenn die Reinigungsfirma meist nicht im Haus ist. Die KRINKO verlangt deshalb, dass der Reinigungs- und Desinfektionsplan die Schnittstellen zum Dienstleister und die Aufgaben festhält, die er nicht übernimmt. Typische Lücken sind Tastaturen, Türklinken und Blutspritzer während der Sprechstunde. Eine Spalte „zuständig: Praxis oder Firma“ im Plan schließt sie.

Was muss im Hygieneplan zur Reinigung stehen?

Der Reinigungs- und Desinfektionsplan ist der Teil des Hygieneplans, der jede Fläche regelt. Er legt fest, wann, womit und wie jede Fläche gereinigt oder desinfiziert wird und wer zuständig ist. Für Praxen verantwortet laut KRINKO die Praxisleitung diesen Plan.

Der DGKH-Leitfaden nennt sieben Angaben je Fläche:

  1. Bereich oder Fläche
  2. Mittel mit Konzentration und Dosierung
  3. Einwirkzeit des Desinfektionsmittels
  4. Häufigkeit
  5. Verfahren, etwa Wischdesinfektion oder Sprühen
  6. Methode, etwa Einweg- oder Mehrwegtuch
  7. Zuständigkeit

Der Plan ist zugleich Grundlage der Leistungsbeschreibung, die laut KRINKO externen Dienstleistern als Handlungsgrundlage dient.

Was gehört in den Vertrag mit der Reinigungsfirma?

Der Vertrag mit der Reinigungsfirma braucht ein Leistungsverzeichnis, das den Reinigungs- und Desinfektionsplan abbildet. Die KRINKO verweist für diese Leistungsbeschreibung auf DIN 13063, Anhang A. Mit dem Auftrag verantwortet die Reinigungsfirma die fachgerechte Umsetzung der vereinbarten Leistungen.

DIN 13063 (Ausgabe September 2021) regelt die Reinigung und desinfizierende Reinigung in medizinischen Einrichtungen, einschließlich Zuständigkeiten und Schulung des Personals.

Diese Punkte gehören in den Vertrag:

  • Raumbuch mit Risikobereich, Fläche, Mittel und Intervall je Raum
  • Schnittstellen zwischen Praxisteam und Reinigungsfirma
  • Vertretungsregel für Krankheit und Urlaub, die laut KRINKO zu vereinbaren ist
  • Schulung des Personals, abgestimmt mit der Praxis
  • Qualitätskontrolle mit Checkliste und festen Begehungsterminen
  • Aufbereitung der Wischtücher durch Firma, Praxis oder eine nach RAL-GZ 992/2 zertifizierte Wäscherei

Wie Sie verbindliche Preise von Schätzungen unterscheiden, erklärt der Beitrag Kostenvoranschlag oder Angebot: Was ist verbindlich?.

⚠️ Wichtiger Hinweis

Die Verantwortung für die Infektionshygiene bleibt nach § 23 Absatz 3 IfSG bei der Praxisleitung, auch wenn eine Reinigungsfirma beauftragt ist. Welche Landesverordnung für Ihre Praxis gilt und ob ein schriftlicher Hygieneplan Pflicht ist, klären das Gesundheitsamt oder die Kassenärztliche Vereinigung. Dieser Überblick gibt den Stand vom 2. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung und keine Hygieneberatung.

Was kostet Praxisreinigung?

Die Praxisreinigung kostet je nach Fläche, Intervall und Desinfektionsanteil unterschiedlich viel. Die Untergrenze setzt der tarifliche Mindestlohn: 15,00 Euro pro Stunde für Innen- und Unterhaltsreinigung, 18,40 Euro für Glas- und Fassadenreinigung, jeweils seit 1. Januar 2026.

Der Mindestlohn ist Lohn, kein Preis. Der Stundensatz einer Firma enthält zusätzlich Sozialabgaben, Urlaub, Fahrten, Material, Verwaltung und Gewinn. Grundlage ist der Mindestlohn-Tarifvertrag der Gebäudereinigung vom 15. November 2024, dessen Verordnung bis 31. Dezember 2026 gilt.

Vier Faktoren bestimmen den Preis: die Fläche und Raumart, das Intervall, der Desinfektionsanteil und Sonderleistungen wie Fenster oder Grundreinigung. Vergleichbar sind nur Angebote, die auf demselben Leistungsverzeichnis beruhen. Was ein Betrieb in seinen Stundensatz einrechnet, erklärt der Beitrag Was kostet ein Handwerker pro Stunde?.

Wie finden Sie eine geeignete Reinigungsfirma für die Praxis?

Eine geeignete Reinigungsfirma für die Praxis finden Sie mit dem 5-Schritte-Praxischeck: Risikobereiche festlegen, Reinigungs- und Desinfektionsplan erstellen, Leistungsverzeichnis ausschreiben, Qualifikation prüfen, Kontrolle vereinbaren. Die Reihenfolge stellt sicher, dass alle Angebote auf denselben schriftlichen Hygieneanforderungen beruhen.

  1. Risikobereiche festlegen: Ordnen Sie jeden Raum einem Risikobereich nach KRINKO zu.
  2. Reinigungs- und Desinfektionsplan erstellen: Halten Sie Mittel, Intervall, Verfahren und Zuständigkeit je Fläche fest.
  3. Leistungsverzeichnis ausschreiben: Übertragen Sie den Plan in ein Raumbuch und senden Sie es an zwei bis drei Firmen.
  4. Qualifikation prüfen: Fragen Sie nach Referenzen im Gesundheitswesen und Schulungen zu DIN 13063.
  5. Kontrolle vereinbaren: Legen Sie Begehungen mit Checkliste und einen festen Ansprechpartner fest.

Gebäudereiniger sind nach Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung ein zulassungsfreies Handwerk ohne Meisterpflicht, siehe Meisterpflicht: Welche Handwerke sind zulassungspflichtig?. Wie Sie Angebote einholen und Verträge schließen, beschreibt Handwerker finden und beauftragen: So gehen Sie vor.

Der Handwerker-Atlas erfasst nach OpenStreetMap-Daten (Stand 01.10.2026) 655 Gebäudereinigungsbetriebe, zu finden unter Gebäudereinigung finden: Betriebe nach Ort.

💬 Einschätzung der Redaktion

Bei der Vergabe der Praxisreinigung entscheidet oft der Preis pro Monat. Die KRINKO-Empfehlung legt einen anderen Schwerpunkt nahe: Sie zitiert Studien, nach denen weniger als die Hälfte der patientennahen Flächen regelmäßig gereinigt wird, und Untersuchungen, nach denen Schulung die Qualität der Ergebnisse mehr als verdoppeln kann. Das Risiko liegt damit weniger im Mittel als in der Ausführung. Ein günstiges Angebot ohne Einarbeitung, feste Kräfte und Kontrolltermine spart am falschen Posten. Für den Vergleich zählen drei Fragen: Wer schult das Personal, wer kontrolliert die Ergebnisse, wer springt bei Ausfällen ein.

✓ Kernpunkte in Kürze

  • § 23 Absatz 3 IfSG verpflichtet Leiter von Arzt- und Zahnarztpraxen zur Infektionsverhütung nach dem Stand der Wissenschaft.
  • Die KRINKO-Empfehlung von Oktober 2022 verlangt die Desinfektion von Untersuchungsliegen nach jedem Patienten.
  • Der Reinigungs- und Desinfektionsplan regelt je Fläche Mittel, Einwirkzeit, Häufigkeit, Verfahren und Zuständigkeit.
  • Der 5-Schritte-Praxischeck führt von den Risikobereichen bis zur vereinbarten Kontrolle.
  • Der Mindestlohn in der Innen- und Unterhaltsreinigung beträgt seit 1. Januar 2026 15,00 Euro pro Stunde.

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Häufige Fragen zur Praxisreinigung

Diese Fragen stellen Praxisinhaber bei der Vergabe der Reinigung häufig.

Wie oft muss eine Arztpraxis gereinigt werden?

Die Häufigkeit legt die Praxisleitung im Reinigungs- und Desinfektionsplan fest. Die KRINKO empfiehlt, häufig berührte und patientennahe Flächen in Bereichen mit möglichem Infektionsrisiko täglich zu desinfizieren. Flächen mit Hautkontakt wechselnder Patienten, etwa Untersuchungsliegen, werden nach jeder Nutzung desinfiziert.

Ist ein Hygieneplan für jede Arztpraxis Pflicht?

Die TRBA 250 verlangt vom Arbeitgeber im Gesundheitsdienst einen schriftlichen Hygieneplan auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung. Nach § 23 Absatz 5 IfSG können die Länder Hygienepläne zusätzlich für Praxen mit invasiven Eingriffen vorschreiben. Welche Landesverordnung gilt, beantworten Gesundheitsamt oder Kassenärztliche Vereinigung.

Wer haftet, wenn die Reinigungsfirma Fehler macht?

Die Reinigungsfirma ist laut KRINKO für die fachgerechte Umsetzung der vereinbarten Leistung verantwortlich. Die Verantwortung für die Infektionshygiene bleibt nach § 23 IfSG bei der Praxisleitung. Leistungsverzeichnis und dokumentierte Kontrollen klären im Streitfall, wer eine Pflicht verletzt hat.

Muss die Reinigungsfirma eine Zertifizierung haben?

Eine gesetzliche Zertifizierungspflicht für Reinigungsfirmen in Arztpraxen besteht nicht. Gebäudereiniger sind ein zulassungsfreies Handwerk. Als Nachweise eignen sich Referenzen im Gesundheitswesen, Schulungen nach DIN 13063 und bei ausgelagerter Wäsche eine Wäscherei mit RAL-GZ 992/2 für Krankenhauswäsche.

Darf die Reinigungsfirma Instrumente reinigen?

Nein, die Aufbereitung von Instrumenten gehört nicht zur Praxisreinigung. Instrumente und andere Medizinprodukte bereitet qualifiziertes Praxispersonal nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung auf. Die Reinigungsfirma übernimmt Flächen, Böden, Sanitärbereiche und Inventar nach dem Reinigungs- und Desinfektionsplan der Praxis.

Quellen und weiterführende Literatur

Die Angaben stammen aus folgenden Quellen, zeitkritische Angaben mit Stand-Datum.

  • Infektionsschutzgesetz, § 23 und § 36 · gesetze-im-internet.de · Pflichten der Praxisleitung, Hygienepläne und Überwachung (abgerufen 02.10.2026); Landesregelung beispielhaft: Bayerische MedHygV, § 1.
  • Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen · rki.de · KRINKO-Empfehlung, Bundesgesundheitsblatt Oktober 2022; englische Fassung in GMS Hygiene and Infection Control 2024.
  • Hygienische Aspekte in der hausärztlichen Praxis, Leitfaden zum Hygienemanagement · krankenhaushygiene.de · AG Praxishygiene der DGKH, Hygiene & Medizin 2024.
  • TRBA 250, Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege · baua.de · Hygieneplan und Unterweisung von Fremdfirmen, Ausgabe November 2025.
  • DIN 13063 Krankenhausreinigung · dinmedia.de · Anforderungen an Reinigung und desinfizierende Reinigung in medizinischen Einrichtungen, Ausgabe September 2021.
  • TV Mindestlohn Gebäudereinigung vom 15. November 2024, § 2 · gesetze-im-internet.de · Mindestlöhne Lohngruppe 1 und 6 ab 01.01.2026.
  • Handwerksordnung, Anlage B · gesetze-im-internet.de · Gebäudereiniger als zulassungsfreies Handwerk.
  • Handwerker-Atlas, Datenstand 01.10.2026 · handwerker-atlas.com · Anzahl erfasster Gebäudereinigungsbetriebe auf Basis von OpenStreetMap (ODbL).

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