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Thermostatkopf an einem Heizkörper

Heizung, Wärmepumpe & Klima

Heizungsgesetz (GEG): Was gilt jetzt für Ihre Heizung?

Redaktion Handwerker-Atlas · 03.10.2026 · aktualisiert 07.10.2026 · 8 Min. Lesezeit

Das Heizungsgesetz heißt seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen, die 65-Prozent-Pflicht ist gestrichen. Neue Gas- und Ölheizungen brauchen ab 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe (Stand 03.10.2026).

📋 Kurz zusammengefasst

Das Gebäudemodernisierungsgesetz steht im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226 und gilt im Kern seit 29.07.2026. Die 65-Prozent-Regel und die Austauschpflicht für 30 Jahre alte Kessel sind entfallen. Neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen müssen ab 2029 mindestens 10 Prozent, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent klimafreundliche Brennstoffe nutzen. Wärmepumpe, Fernwärme und Biomasse bleiben ohne Quote. Ab 2028 teilen Vermieter und Mieter bei neuen fossilen Heizungen Netzentgelte und CO₂-Kosten je zur Hälfte.

Was hat sich beim Heizungsgesetz 2026 geändert?

Das Heizungsgesetz 2026 ersetzt die 65-Prozent-Pflicht durch Wahlfreiheit plus Bio-Treppe. Der Bundestag beschloss das Gebäudemodernisierungsgesetz am 10. Juli 2026, verkündet wurde es am 28. Juli 2026. Seit dem 29. Juli 2026 heißt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) offiziell GModG.

Das Gebäudeenergiegesetz von 2024 verlangte für neue Heizungen 65 Prozent erneuerbare Energie, gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung. Laut Haufe, ADAC und dem GModG-Infoportal des Bundes entfallen mit dem GModG vier Kernpunkte des alten Rechts:

  • die 65-Prozent-Regel (bisher § 71 GEG),
  • das Betriebsverbot für Heizkessel nach 30 Jahren (bisher § 72 GEG),
  • die Pflichtberatung vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung,
  • die Kopplung des Heizungstauschs an die Wärmeplanung der Gemeinde.

Der offizielle Titel lautet „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“. Weitere Teile folgen gestaffelt: Laut der Kanzlei Gleiss Lutz gilt der neue Energieausweis ab 1. Januar 2027, die Bilanzierung von Lebenszyklus-Emissionen ab 1. Januar 2028.

Muss ich meine alte Öl- oder Gasheizung jetzt austauschen?

Eine funktionierende Öl- oder Gasheizung müssen Sie nach dem GModG nicht austauschen. Das frühere Betriebsverbot für Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren ist seit dem 29. Juli 2026 gestrichen. Bestehende Anlagen dürfen weiterlaufen, solange sie technisch funktionieren und die Messungen bestehen.

Ein Austausch wird damit zur wirtschaftlichen Entscheidung statt zur Pflicht. Die regelmäßigen Messungen und die Feuerstättenschau durch den Schornsteinfeger finden: Betriebe nach Ort bleiben bestehen, denn sie stammen aus dem Immissionsschutz- und Schornsteinfegerrecht.

Fällt die Heizung irreparabel aus, dürfen Sie laut ADAC sofort eine neue Heizung einbauen. Übergangslösungen wie eine Mietheizung sind nicht mehr vorgeschrieben. Eine nach einem Defekt eingebaute fossile Heizung ist laut ADAC zunächst 12 Monate von den Anforderungen der Bio-Treppe befreit. Was ein Tausch kostet, zeigt die Übersicht Was kostet es, eine Heizung auszutauschen?

Was bedeutet die Bio-Treppe für eine neue Gasheizung?

Die Bio-Treppe schreibt neu eingebauten Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen einen steigenden Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe vor. Der Anteil beginnt laut § 43 GModG am 1. Januar 2029 mit 10 Prozent und steigt bis 2040 auf 60 Prozent.

Ab Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe
1. Januar 2029 10 Prozent
1. Januar 2030 15 Prozent
1. Januar 2035 30 Prozent
1. Januar 2040 60 Prozent

Quelle: Gleiss Lutz, Überblick über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, Juli 2026.

Anrechenbar sind laut Gleiss Lutz Biomethan, Bioöl und Wasserstoff. Auch Hybridanlagen und Biomasse-Anlagen erfüllen die Anforderung. Eine Gasheizung mit Brennwerttechnik bleibt damit erlaubt, braucht ab 2029 aber einen Gastarif mit Biomethan-Anteil.

Ein Gasheizung-Verbot gibt es also nicht. Das Kostenrisiko liegt beim Brennstoff: Der ADAC zitiert Fachleute, nach deren Einschätzung sich die Heizkosten mit Gas bis 2040 nahezu verdoppeln, zusätzlich zu steigenden Netzentgelten. Unabhängig davon verlangt ein eigenes Gesetz laut Görg ab 2028 eine Grüngasquote für Brennstoffversorger, und ab 2045 müssen alle verkauften Heizbrennstoffe klimaneutral sein.

💡 Expert Insight

Die Bio-Treppe greift erst ab 2029, die Gasheizung läuft aber typischerweise 20 Jahre und länger. Eine 2026 eingebaute Gasheizung läuft bei 20 Jahren Laufzeit bis 2046 und durchläuft damit alle vier Stufen bis zur 60-Prozent-Stufe von 2040. Für die Kalkulation zählt deshalb der Preis für Biomethan in den 2030er Jahren, nicht der heutige Gaspreis. Fragen Sie Ihren Versorger vor der Entscheidung schriftlich, ob und zu welchem Aufpreis er Tarife mit 10, 15 und 30 Prozent Biomethan anbietet.

Welche Heizungen erfüllen das Gebäudemodernisierungsgesetz ohne Quote?

Wärmepumpen, Fernwärme, Pelletheizungen und Solarthermie fallen nicht unter die Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes. Diese Systeme nutzen keine fossilen Brennstoffe. Hybridheizungen aus Wärmepumpe und Gaskessel werden laut Gleiss Lutz auf die Anforderung angerechnet.

Die Wärmepumpe bleibt laut ADAC zulässig und über die KfW förderfähig. Seit dem 21. Juli 2026 beträgt der Zuschuss laut ADAC 30 bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten, bei höchstens 28.000 Euro förderfähigen Kosten pro Wohneinheit. Die Sätze sinken laut ADAC alle sechs Monate. Was nach Förderung übrig bleibt, rechnet der Beitrag Was kostet eine Wärmepumpe inklusive Förderung? vor.

Für die Luft-Wasser-Wärmepumpe gilt: Im Altbau entscheidet die Vorlauftemperatur über die Effizienz. Der Hydraulischer Abgleich senkt die nötige Vorlauftemperatur und ist Fördervoraussetzung. Funktion und Einsatzgrenzen erklärt Luft-Wasser-Wärmepumpe: Wie funktioniert sie und für welches Haus passt sie?

Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung noch?

Die kommunale Wärmeplanung ist seit dem GModG keine Voraussetzung mehr für den Heizungstausch. Großstädte mussten ihre Wärmepläne laut ADAC bis Juni 2026 vorlegen, kleinere Gemeinden haben bis Juni 2028 Zeit. Der Heizungstausch ist davon vollständig entkoppelt.

Als Information bleibt der Wärmeplan nützlich. Er zeigt, ob in Ihrer Straße ein Fernwärmenetz oder ein Wasserstoffnetz geplant ist. Der Anschluss an ein Wärmenetz bleibt laut ADAC eine Option ohne zeitliche Beschränkung.

Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach dem Stand der Planung, bevor Sie sich für eine neue Gasheizung entscheiden. Ein geplantes Wärmenetz verändert die Rechnung über 20 Jahre Laufzeit deutlich.

Was gilt für Vermieter und Mieter?

Vermieter tragen bei neuen fossilen Heizungen ab 2028 die Hälfte der Netzentgelte und CO₂-Kosten. Die Regel steht laut Gleiss Lutz im CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (§ 5a Abs. 3). Ab 2029 teilen sich beide Seiten auch die Mehrkosten der Bio-Treppe, begrenzt auf 30 Prozent Brennstoffanteil.

Laut BMWSB soll die Regel Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch eine unwirtschaftliche Heizung schützen. Für Vermieter verschiebt das die Rechnung: Ein Gaskessel ist in der Anschaffung günstiger, die laufenden Kosten tragen sie aber künftig zur Hälfte mit.

⚠️ Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag fasst die Rechtslage zum Gebäudemodernisierungsgesetz mit Stand 03.10.2026 zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Einzelne Teile treten erst 2027, 2028 und 2030 in Kraft, Förderbedingungen ändern sich halbjährlich. Lassen Sie Ihre konkrete Situation vor einem Heizungstausch von einem Energieberater oder Fachbetrieb prüfen.

Wie prüfen Sie, was für Ihre Heizung gilt?

Der 4-Fragen-Heizungscheck nach GModG ordnet jede Heizung in wenigen Minuten ein. Die vier Fragen betreffen den Zustand der Anlage, den geplanten Energieträger, die Nutzung des Gebäudes und die Wärmeplanung vor Ort. Daraus ergeben sich Pflichten und Kostenrisiken.

  1. Läuft die Heizung noch? Ja: keine Pflicht zum Tausch, auch nach 30 Jahren nicht.
  2. Soll eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung kommen? Ja: Bio-Treppe ab 2029 mit 10 Prozent einplanen, bis 2040 steigt der Anteil auf 60 Prozent.
  3. Ist das Gebäude vermietet? Ja: ab 2028 hälftige Teilung von Netzentgelten und CO₂-Kosten bei neuen fossilen Heizungen.
  4. Gibt es einen Wärmeplan mit Wärmenetz? Ja: Anschlussoption prüfen, bevor Sie in einen neuen Kessel investieren.

Für die Umsetzung brauchen Sie einen Fachbetrieb. Der Handwerker-Atlas verzeichnet 6.109 Betriebe für Sanitär und Heizung und 148 Schornsteinfeger-Betriebe in Deutschland (OpenStreetMap, Datenstand 01.10.2026). Ortsnah finden Sie sie unter Sanitär & Heizung finden: Betriebe nach Ort. Den Systemvergleich mit Kosten liefert Welche Heizung passt? Wärmepumpe, Gas, Pellets und Hybrid im Vergleich.

💬 Einschätzung der Redaktion

Viele lesen das GModG als Freibrief für die Gasheizung. Rechtlich stimmt das, wirtschaftlich greift diese Lesart zu kurz. Die Pflicht ist vom Gesetz auf den Brennstoff gewandert: Statt 65 Prozent erneuerbarer Wärme beim Einbau verlangt die Bio-Treppe einen Anteil, der während der Laufzeit des Kessels auf 60 Prozent wächst. Dazu kommen laut Görg eine Grüngasquote für Versorger ab 2028 und die Klimaneutralität aller Heizbrennstoffe ab 2045. Wer 2026 neu kauft, entscheidet also über Brennstoffpreise der 2030er Jahre. Für Vermieter zählt zusätzlich die hälftige Kostenteilung ab 2028. Die Wahlfreiheit ist echt, ein Kostenvergleich über 20 Jahre bleibt trotzdem nötig.

✓ Kernpunkte in Kürze

  • Das GModG (BGBl. 2026 I Nr. 226) gilt im Kern seit 29.07.2026 und ersetzt das GEG.
  • 65-Prozent-Regel, 30-Jahre-Austauschpflicht und Pflichtberatung sind gestrichen.
  • Bio-Treppe für neue fossile Heizungen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040.
  • Vermieter tragen ab 2028 die Hälfte von Netzentgelten und CO₂-Kosten neuer fossiler Heizungen.
  • Der 4-Fragen-Heizungscheck klärt Zustand, Energieträger, Vermietung und Wärmeplan.
Weiterführende Ratgeber

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Häufige Fragen zum Heizungsgesetz

Die folgenden Antworten geben den Stand des Gebäudemodernisierungsgesetzes vom 03.10.2026 wieder.

Gibt es ein Gasheizung-Verbot nach dem neuen Heizungsgesetz?

Nein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz erlaubt den Einbau neuer Gasheizungen weiterhin. Seit dem 29. Juli 2026 gilt keine 65-Prozent-Pflicht mehr. Neue Gasheizungen müssen ab 1. Januar 2029 aber mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe wie Biomethan nutzen, ab 2040 mindestens 60 Prozent.

Gilt das GEG 2026 noch?

Das Gebäudeenergiegesetz wurde zum 29. Juli 2026 in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt und inhaltlich geändert. Fundstelle ist das Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226 vom 28. Juli 2026. Viele Vorgaben zu Energieausweis und Neubau gelten weiter, einzelne Teile treten erst 2027 bis 2030 in Kraft.

Muss eine 30 Jahre alte Heizung raus?

Nein. Das Betriebsverbot für Heizkessel nach 30 Jahren ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entfallen. Eine funktionierende Anlage darf weiterlaufen. Pflicht bleiben die Messungen und die Feuerstättenschau durch den Schornsteinfeger. Ein Tausch ist eine wirtschaftliche Entscheidung, keine gesetzliche Vorgabe mehr.

Was gilt beim Neubau nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz?

Neubauten müssen laut Gleiss Lutz ab 1. Januar 2030 als Nullemissionsgebäude errichtet werden, öffentliche Nichtwohngebäude schon ab 1. Januar 2028. Vor Ort darf dann kein fossiler Brennstoff verbrannt werden. Laut ADAC kommt zudem ab 2030 eine Solarpflicht für alle neuen Wohngebäude.

Wie nutze ich den 4-Fragen-Heizungscheck?

Der 4-Fragen-Heizungscheck nach GModG prüft nacheinander, ob die Heizung noch läuft, ob ein fossiler Energieträger geplant ist, ob das Gebäude vermietet ist und ob ein Wärmeplan ein Wärmenetz vorsieht. Jede Ja-Antwort führt zu einer konkreten Pflicht oder einem Kostenrisiko.

Quellen und weiterführende Literatur

  • Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes … (BGBl. 2026 I Nr. 226) · recht.bund.de · Verkündungstext, ausgefertigt am 23.07.2026, verkündet am 28.07.2026.
  • Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) · bmwsb.bund.de · Überblick des Bundesbauministeriums zu Inkrafttreten, Wahlfreiheit und Mieterschutz, abgerufen 03.10.2026.
  • GModG-Infoportal: Chronologie · gmodg.bund.de · Gesetzgebungsverfahren und aufgehobene Regelungen, abgerufen 03.10.2026.
  • Neues Heizungsrecht: Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft · haufe.de · Zusammenfassung der gestrichenen Pflichten und der Bio-Treppe, Stand 2026.
  • Überblick über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz · gleisslutz.com · Paragraphen, Fristen und Mieterschutz im Detail, Stand Juli 2026.
  • GModG schafft GEG ab: Was sich ändert und was bleibt · goerg.de · Analyse inklusive Grüngasquote und Klimaneutralität 2045, Stand 17.07.2026.
  • Heizungsgesetz: Das ändert das Gebäudemodernisierungsgesetz · adac.de · Verbraucherüberblick zu Havarie, Wärmeplanung und Förderung, abgerufen 03.10.2026.
  • Gewerk-Hubs Sanitär & Heizung und Schornsteinfeger · handwerker-atlas.com · Eigene Betriebszählung auf Basis OpenStreetMap, Datenstand 01.10.2026.

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