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Welche Heizung passt? Wärmepumpe, Gas, Pellets und Hybrid im Vergleich

Heizung, Wärmepumpe & Klima

Welche Heizung passt? Wärmepumpe, Gas, Pellets und Hybrid im Vergleich

Redaktion Handwerker-Atlas · 02.10.2026 · aktualisiert 13.10.2026 · 13 Min. Lesezeit

Welche Heizung passt, entscheidet vor allem das Gebäude. Die Wärmepumpe passt zu Häusern, die mit Vorlauftemperaturen bis 55 °C warm werden. Die Pelletheizung braucht Lagerraum, die Hybridheizung dient schwer sanierbaren Altbauten. Gasheizungen bleiben erlaubt, ab 2029 aber mit Biobrennstoff-Quote.

📋 Kurz zusammengefasst

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien ist entfallen, Eigentümer wählen das Heizsystem frei. Neue Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 mindestens 10 Prozent Biobrennstoff nutzen, ab 2040 mindestens 60 Prozent. In der Anschaffung kostet eine Gas-Brennwerttherme laut BKI rund 13.000 Euro netto, eine Luft-Wasser-Wärmepumpe rund 27.000 Euro. Im Betrieb liegt die Wärmepumpe laut Heizspiegel 2025 bei 715 Euro pro Jahr, Gas bei 1.180 Euro (70-m²-Wohnung). Die KfW fördert Wärmepumpen mit 30 bis 70 Prozent.

Welche Heizungsarten stehen beim Heizungstausch zur Wahl?

Beim Heizungstausch stehen vier Systeme im Mittelpunkt: die Wärmepumpe, die Gas-Brennwertheizung, die Pelletheizung und die Hybridheizung. Dazu kommen Fernwärme, wo ein Netz liegt, und Ölheizungen. Das GModG erlaubt seit dem 29. Juli 2026 alle diese Systeme.

Eine Wärmepumpe ist ein Heizgerät, das Umweltwärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser aufnimmt und mit Strom auf Heiztemperatur hebt. Es gibt drei Bauarten: Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Das Verhältnis von abgegebener Wärme zu eingesetztem Strom heißt Jahresarbeitszahl (JAZ). Eine JAZ von 3,4 bedeutet: Aus 1 Kilowattstunde Strom entstehen 3,4 Kilowattstunden Wärme. Die Begriffserklärung steht im Glossar unter Wärmepumpe.

Eine Gas-Brennwertheizung verbrennt Erdgas und nutzt zusätzlich die Wärme im Wasserdampf der Abgase. Diese Technik heißt Brennwerttechnik. Gasheizungen haben niedrige Anschaffungskosten, hängen aber vom Gaspreis, vom CO₂-Preis und ab 2029 von der Biobrennstoff-Quote ab.

Eine Pelletheizung verbrennt gepresste Holzpellets in einem Kessel. Sie arbeitet mit hohen Vorlauftemperaturen und eignet sich deshalb für Häuser mit kleinen Heizkörpern. Sie braucht einen Lagerraum oder ein Silo für den Jahresvorrat und einen Schornstein.

Eine Hybridheizung kombiniert zwei Wärmeerzeuger, meist eine Wärmepumpe für die Grundlast und einen Gas-Brennwertkessel für kalte Tage. Die Wärmepumpe heizt an milden Tagen allein, der Kessel übernimmt die Spitzenlast an sehr kalten Tagen. § 42 GModG führt Hybridheizungen ausdrücklich als zulässige Heizungsart auf.

Welche Heizung passt zu welchem Gebäude?

Die passende Heizung ergibt sich aus der nötigen Vorlauftemperatur. Ein Haus, das an kalten Tagen mit 55 °C Vorlauf warm wird, eignet sich nach Verbraucherzentrale für eine Wärmepumpe. Häuser mit höherem Bedarf passen zu Pelletheizung, Hybridheizung oder zuerst zu einer Sanierung.

Die Vorlauftemperatur ist die Temperatur des Heizwassers, das vom Wärmeerzeuger zu den Heizkörpern fließt. Je niedriger sie ist, desto effizienter arbeitet eine Wärmepumpe. Die Verbraucherzentrale beschreibt einen einfachen Selbsttest: An einem kalten Wintertag die Vorlauftemperatur der bestehenden Heizung auf 55 °C begrenzen und alle Thermostate auf Stufe 3 stellen. Werden alle Räume warm, arbeitet dort auch eine Wärmepumpe. Laut Verbraucherzentrale sind Heizkörper in Altbauten oft überdimensioniert, sodass häufig der Tausch einzelner Heizkörper genügt.

Die Feldmessung des Fraunhofer ISE bestätigt das. Im Projekt „WP-QS im Bestand“ wurden vier Jahre lang 77 Wärmepumpen in Ein- bis Dreifamilienhäusern der Baujahre 1826 bis 2001 gemessen. Die 61 Luft-Wasser-Wärmepumpen erreichten laut Abschlussbericht (November 2025) eine mittlere Jahresarbeitszahl von 3,4, mit einer Spanne von 2,6 bis 4,9. Die 16 Erdreich-Wärmepumpen lagen im Mittel bei 4,3 (3,6 bis 5,4). Ausreichend große Heizkörper liefen laut Fraunhofer ISE mit ähnlich niedrigen Temperaturen wie Fußbodenheizungen.

Gebäude Passende Heizung Voraussetzung
Neubau oder sanierter Bestand, Fußbodenheizung Luft-Wasser- oder Erdwärmepumpe Vorlauf deutlich unter 55 °C
Altbau, besteht den 55-Grad-Test Luft-Wasser-Wärmepumpe Heizlastberechnung, hydraulischer Abgleich, ggf. einzelne Heizkörper tauschen
Altbau mit hohem Wärmebedarf, Sanierung erst später Hybridheizung (Wärmepumpe plus Gas-Brennwert) Platz für zwei Geräte, Gasanschluss
Altbau mit kleinen Heizkörpern, Lagerraum vorhanden Pelletheizung Lagerraum oder Silo, Schornstein
Haus mit Gasanschluss, knappes Budget Gas-Brennwertheizung Biobrennstoff-Quote ab 2029 einplanen
Lage mit Wärmenetz Fernwärme Anschlussmöglichkeit beim Versorger

Der hydraulische Abgleich stellt jeden Heizkörper auf die passende Wassermenge ein. Er senkt die nötige Vorlauftemperatur und ist für Wärmepumpen eine Grundvoraussetzung. Die Erklärung steht im Glossar unter Hydraulischer Abgleich.

💡 Expert Insight

Das Baujahr allein entscheidet nicht über die Eignung für eine Wärmepumpe. Im Fraunhofer-Feldtest stammten die gemessenen Häuser aus den Jahren 1826 bis 2001, und die Luft-Wasser-Wärmepumpen erreichten im Mittel trotzdem eine Jahresarbeitszahl von 3,4. Entscheidend ist die Heizlast. Die Heizlast ist die Wärmeleistung, die ein Haus an einem genormten Wintertag mit tiefer Außentemperatur braucht, berechnet nach DIN EN 12831. Ein Fachbetrieb ermittelt sie raumweise. Erst mit diesem Wert lässt sich die Größe der Wärmepumpe und der Heizkörper korrekt bestimmen.

Was kostet eine neue Heizung in der Anschaffung?

Eine neue Heizung kostet laut BKI-Werten (Stand Q1 2026) zwischen rund 12.940 Euro für eine Gas-Brennwerttherme und rund 57.880 Euro für eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe, jeweils netto. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe bis 15 Kilowatt liegt bei rund 26.920 bis 28.270 Euro.

Das BKI (Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern) erhebt Baukosten aus abgerechneten Projekten. Schwäbisch Hall gibt die Werte für Heizungen wieder. Die Werte gelten netto, ohne Abbruch der alten Anlage und ohne Umbauten.

Heizung Anschaffung netto (BKI Q1 2026)
Gas-Brennwerttherme (Wandgerät) 12.940 bis 14.230 Euro
Gas-Brennwertkessel 13.750 bis 15.130 Euro
Öl-Brennwertkessel 16.120 bis 18.800 Euro
Luft-Wasser-Wärmepumpe bis 15 kW 26.920 bis 28.270 Euro
Pelletheizung 27.680 bis 30.450 Euro
Luft-Wasser-Wärmepumpe bis 25 kW 38.460 bis 40.390 Euro
Wärmepumpe mit Grundwasser als Quelle 55.100 bis 57.880 Euro

Finanztip nennt für Wärmepumpen Gesamtkosten inklusive Einbau von 11.000 bis 35.000 Euro für Luft-Wasser-Anlagen und bis 47.000 Euro für Erdsonden (Stand 29.07.2026). Im Altbau kommen Umfeldarbeiten hinzu, zum Beispiel neue Heizkörper, Pufferspeicher oder Rohrnetz. Finanztip beziffert sie mit 400 bis 15.000 Euro. Schwäbisch Hall nennt für Altbauten einen Aufschlag von 10 bis 15 Prozent gegenüber dem Neubau.

Die Detailspannen mit Quellen stehen auf den Seiten Was kostet es, eine Heizung auszutauschen? und Was kostet eine Wärmepumpe inklusive Förderung?.

Wie hoch sind die Heizkosten im Betrieb?

Die Heizkosten im Betrieb lagen laut Heizspiegel 2025 von co2online für eine 70-Quadratmeter-Wohnung bei 715 Euro mit Wärmepumpe, 740 Euro mit Pellets, 1.055 Euro mit Heizöl, 1.180 Euro mit Erdgas und 1.245 Euro mit Fernwärme pro Jahr.

Der Heizspiegel ist eine jährliche Auswertung der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Die Ausgabe 2025 beruht auf mehr als 90.000 Gebäudedatensätzen. Haushalte mit Gasheizung zahlten 2025 laut Heizspiegel im Schnitt 15 Prozent mehr als im Vorjahr.

Energieträger Heizkosten im Vergleich: pro Jahr, 70-m²-Wohnung (Heizspiegel 2025)
Wärmepumpe 715 Euro
Holzpellets 740 Euro
Heizöl 1.055 Euro
Erdgas 1.180 Euro
Fernwärme 1.245 Euro

Pellets kosteten laut Deutschem Pelletinstitut (DEPI) im September 2026 im Bundesschnitt 454,21 Euro pro Tonne bei 6 Tonnen Abnahme. Das entspricht 9,1 Cent pro Kilowattstunde Wärme. Laut DEPI lag dieser Preis rund 20 Prozent unter Erdgas und rund 48 Prozent unter Heizöl.

Der CO₂-Preis verteuert Gas und Öl zusätzlich. Er beträgt 2026 nach Brennstoffemissionshandelsgesetz 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂. Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 beschlossen, den Korridor auch 2027 bei 55 bis 65 Euro zu halten. Ab 2028 soll der europäische Emissionshandel ETS 2 das deutsche System ablösen, dann bildet sich der Preis am Markt.

Ab welchem Strompreis rechnet sich die Wärmepumpe gegenüber Gas?

Die Preisverhältnis-Regel zeigt den Punkt, ab dem die Wärmepumpe im Betrieb teurer wird als eine Gas-Brennwertheizung. Eine Kilowattstunde Wärme kostet bei der Wärmepumpe den Strompreis geteilt durch die Jahresarbeitszahl. Bei der Gasheizung kostet sie den Gaspreis geteilt durch den Nutzungsgrad des Kessels.

Mit der Fraunhofer-Jahresarbeitszahl von 3,4 und einem angenommenen Kesselnutzungsgrad von 0,9 ergibt sich der Faktor 3,8. Die Wärmepumpe heizt günstiger, solange der Strompreis weniger als das 3,8-Fache des Gaspreises beträgt. Ein Beispiel: Bei einem Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde liegt die Grenze bei rund 45 Cent Strompreis. Mit einer Jahresarbeitszahl von 2,6, dem unteren Wert im Feldtest, sinkt der Faktor auf 2,9. Grundgebühren und Wartung sind in dieser Rechnung nicht enthalten. Tragen Sie Ihre eigenen Tarife ein, um die Regel für Ihr Haus zu prüfen.

Wärmepumpe oder Gasheizung: Was rechnet sich über 20 Jahre?

Die Gasheizung kostet in der Anschaffung rund 13.000 bis 14.000 Euro weniger als eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (BKI, netto). Die Wärmepumpe verursacht laut Heizspiegel 2025 rund 465 Euro weniger Heizkosten pro Jahr. Förderung, CO₂-Preis und Biobrennstoff-Quote verschieben die Rechnung zusätzlich.

Drei Faktoren bestimmen die Gesamtkosten über 20 Jahre: erstens die Anschaffung nach Abzug der Förderung, zweitens die Energiekosten, drittens die Wartung. Die Förderung wirkt nur auf die Wärmepumpe. Bei förderfähigen Kosten von 28.000 Euro ergibt die Grundförderung von 30 Prozent einen Zuschuss von 8.400 Euro. Mit Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent steigt der Zuschuss auf 12.880 Euro.

Die Gasheizung trägt dagegen die Kostenrisiken der kommenden Jahre. Neue Gasheizungen müssen nach § 43 GModG ab 2029 mindestens 10 Prozent Biobrennstoff nutzen, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent. Biomethan ist teurer als Erdgas. Ab 2028 hängt der CO₂-Preis zudem vom europäischen Markt ab.

co2online beziffert die Spannweite über 20 Jahre für ein Einfamilienhaus: rund 120.000 Euro Heizkosten im unsanierten Haus mit Gasheizung, rund 16.000 Euro nach energetischer Modernisierung mit Wärmepumpe. Die Kosten der Modernisierung sind in dieser Gegenüberstellung nicht enthalten. Die Zahlen zeigen dennoch, dass die Betriebskosten über 20 Jahre die Anschaffungskosten übersteigen.

Was schreibt das Gebäudemodernisierungsgesetz seit Juli 2026 vor?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt seit dem 29. Juli 2026 das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es streicht die 65-Prozent-Pflicht und die Austauschpflicht für alte Kessel. Neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen unterliegen ab 2029 einer steigenden Biobrennstoff-Quote nach § 43 GModG.

Das GEG war seit 2024 die Grundlage des sogenannten Heizungsgesetzes. Es verlangte für neue Heizungen einen Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energie, gestaffelt nach kommunaler Wärmeplanung. Laut co2online und Haufe gelten seit dem 29. Juli 2026 vier zentrale Änderungen:

  • Wahlfreiheit: Eigentümer wählen zwischen Gas, Öl, Flüssiggas, Wärmepumpe, Pellets, Solarthermie, Hybrid und Fernwärme.
  • Bio-Treppe: Neue fossile Heizungen brauchen ab 1. Januar 2029 mindestens 10 Prozent klimafreundlichen Brennstoff, zum Beispiel Biogas, Bioöl oder Wasserstoff.
  • Bestandsschutz: Heizungen, die vor dem 29. Juli 2026 eingebaut wurden, fallen nicht unter die Bio-Treppe und dürfen weiterlaufen.
  • Wegfall der Austauschpflicht: Die Pflicht, Kessel nach 30 Jahren zu ersetzen, ist entfallen.

Für vermietete Gebäude gilt laut Haufe eine Kostenteilung. Ab 2028 tragen Vermieter und Mieter Netzentgelte und CO₂-Kosten neuer fossiler Heizungen je zur Hälfte. Ab 2029 gilt das auch für Mehrkosten biogener Brennstoffe. Die kommunale Wärmeplanung bestimmt die Heizungswahl laut co2online nicht mehr direkt.

⚠️ Wichtiger Hinweis

Die Angaben geben den Rechtsstand vom 2. Oktober 2026 wieder. Wer jetzt eine fossile Heizung einbaut, verpflichtet sich für die gesamte Laufzeit zur Bio-Treppe. Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung und keine Energieberatung. Ob für Ihre Anlage Fristen gelten, klären der zuständige Bezirksschornsteinfeger oder ein Energieberater im Einzelfall.

Welche Förderung gibt es für eine neue Heizung?

Die KfW fördert den Heizungstausch im Programm 458 seit dem 21. Juli 2026 mit 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und einem Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent. Der Zuschuss ist auf 70 Prozent gedeckelt, förderfähig sind höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das Förderprogramm des Bundes für Sanierungen. Die KfW zahlt den Heizungszuschuss im Programm 458 aus. Laut Utopia (Stand 27.07.2026) gelten seit der Neuregelung folgende Werte:

  • Grundförderung: 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent für selbstnutzende Eigentümer, die eine alte fossile Heizung ersetzen. Der Satz sinkt ab 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte.
  • Einkommensbonus: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Mit minderjährigem Kind zählt das Einkommen um 10.000 Euro niedriger.
  • Förderfähige Kosten: höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Der Betrag sinkt ab 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 750 Euro.

Der frühere Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen ist entfallen. Für 2027 ist ein Bonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen geplant. Ohne Zuschuss lässt sich die Heizungserneuerung nach § 35c EStG steuerlich ansetzen: 20 Prozent der Kosten über drei Jahre, höchstens 40.000 Euro je Objekt. Zuschuss und Steuerermäßigung sind für dieselben Kosten nicht kombinierbar.

Wie gehen Sie bei der Heizungswahl vor?

Wer die Heizung erneuern will, kommt mit dem 4-Schritte-Heizungscheck zur passenden Heizung: Heizlast ermitteln, Vorlauftemperatur testen, Gesamtkosten über 20 Jahre vergleichen, Angebote mit Förderbedingung einholen. Die Reihenfolge verhindert, dass ein Gerät vor der Prüfung des Gebäudes gekauft wird.

  1. Heizlast ermitteln: Ein Fachbetrieb oder Energieberater berechnet die Heizlast raumweise nach DIN EN 12831. Der Wert bestimmt die Leistung des neuen Wärmeerzeugers.
  2. Vorlauftemperatur testen: Der 55-Grad-Test der Verbraucherzentrale zeigt, ob die vorhandenen Heizkörper für eine Wärmepumpe genügen oder einzelne Heizkörper getauscht werden müssen.
  3. Gesamtkosten vergleichen: Anschaffung minus Förderung plus Energiekosten über 20 Jahre. Die Preisverhältnis-Regel liefert die Grenze für den eigenen Strom- und Gastarif.
  4. Angebote einholen: Zwei bis drei Angebote mit einzeln ausgewiesenen Positionen für Gerät, Montage, Hydraulik, Elektroanschluss und Entsorgung. Für den KfW-Antrag ist ein Liefer- und Leistungsvertrag mit Bedingung der Förderzusage nötig, der Antrag läuft vor Beginn der Arbeiten.

Wie Sie Angebote prüfen und vergleichen, erklärt der Beitrag Handwerker finden und beauftragen: So gehen Sie vor. Den Unterschied zwischen verbindlichen und unverbindlichen Preisangaben beschreibt Kostenvoranschlag oder Angebot: Was ist verbindlich?.

Drei Gewerke sind am Heizungstausch beteiligt: Installateur- und Heizungsbauer für Wärmepumpe, Gas- und Pelletkessel, Ofen- und Luftheizungsbauer für Kaminöfen und Kachelöfen, Schornsteinfeger für die Abnahme von Feuerstätten. Im Handwerker-Atlas sind dafür nach OpenStreetMap-Daten (Stand 01.10.2026) 6.109 Sanitär- und Heizungsbetriebe, 497 Ofen- und Kaminbaubetriebe und 148 Schornsteinfegerbetriebe erfasst. Betriebe in Ihrer Nähe finden Sie unter Sanitär & Heizung finden: Betriebe nach Ort, Ofen- & Kaminbau finden: Betriebe nach Ort und Schornsteinfeger finden: Betriebe nach Ort.

💬 Einschätzung der Redaktion

Der Wegfall der 65-Prozent-Pflicht wird oft als Rückkehr zur Gasheizung gelesen. Die Zahlen des Gesetzes zeigen etwas anderes: Die Pflichten verlagern sich vom Einbautag in die Betriebsjahre. Wer 2026 eine Gasheizung einbaut, kauft eine Biobrennstoff-Quote mit, die von 10 Prozent im Jahr 2029 auf 60 Prozent im Jahr 2040 steigt. Dazu kommt ab 2028 ein CO₂-Preis aus dem europäischen Markt statt aus einem festen Korridor. Die Wärmepumpe verlagert das Risiko in die andere Richtung: höhere Anschaffung, dafür bis zu 70 Prozent Zuschuss und laut Heizspiegel 2025 rund 40 Prozent niedrigere Heizkosten als Gas. Die Gasheizung bleibt damit eine Option für Häuser, die den 55-Grad-Test nicht bestehen und keine Hybridlösung zulassen. Für alle anderen Häuser lohnt der Vergleich über 20 Jahre statt über den Kaufpreis.

✓ Kernpunkte in Kürze

  • Der 55-Grad-Test zeigt, ob ein Haus für eine Wärmepumpe geeignet ist.
  • Luft-Wasser-Wärmepumpen erreichten im Fraunhofer-Feldtest in Häusern der Baujahre 1826 bis 2001 eine mittlere JAZ von 3,4.
  • Neue Gas- und Ölheizungen brauchen ab 2029 mindestens 10 Prozent Biobrennstoff, ab 2040 mindestens 60 Prozent.
  • Die Wärmepumpe heizt günstiger als Gas, solange der Strompreis unter dem 3,8-Fachen des Gaspreises liegt (JAZ 3,4).
  • Die KfW-Förderung (Programm 458) beträgt 30 bis 70 Prozent bei höchstens 28.000 Euro förderfähigen Kosten.
Weiterführende Ratgeber

Mehr zum Thema im Bereich Heizung, Wärmepumpe & Klima · Passend dazu: Wärmepumpe: Welche Nachteile gibt es wirklich? · Wärmepumpe Förderung: Zuschüsse, Boni und Antrag (KfW 458)

Häufige Fragen zur Heizungswahl

Diese Fragen kommen bei der Heizungswahl regelmäßig auf. Sie ergänzen die Kapitel oben um Einzelaspekte.

Muss ich meine Heizung erneuern?

Nein, eine allgemeine Pflicht, die Heizung zu erneuern, besteht nicht. Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die Pflicht gestrichen, Heizkessel nach 30 Jahren zu ersetzen. Heizungen, die vor dem 29. Juli 2026 eingebaut wurden, haben Bestandsschutz und dürfen weiterbetrieben werden, solange sie funktionieren und die Messungen des Schornsteinfegers bestehen.

Darf ich 2026 noch eine Gasheizung einbauen?

Ja, das GModG erlaubt seit dem 29. Juli 2026 den Einbau neuer Gasheizungen. Wer nach diesem Datum eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss nach § 43 GModG ab 2029 mindestens 10 Prozent klimafreundlichen Brennstoff nutzen. Die Quote steigt auf 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.

Wann ist eine Hybridheizung sinnvoll?

Eine Hybridheizung passt zu Altbauten, die den 55-Grad-Test nur teilweise bestehen und erst später saniert werden. Die Wärmepumpe deckt die Grundlast an milden Tagen, der Gas-Brennwertkessel springt an sehr kalten Tagen ein. Nach einer späteren Dämmung übernimmt die Wärmepumpe einen größeren Anteil der Heizarbeit.

Wie hoch ist der CO₂-Preis beim Heizen?

Der CO₂-Preis beträgt 2026 nach Brennstoffemissionshandelsgesetz 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂. Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 beschlossen, diesen Korridor 2027 beizubehalten. Ab 2028 soll der europäische Emissionshandel ETS 2 gelten, dann bildet sich der Preis am Markt.

Wer berechnet die Heizlast für eine neue Heizung?

Die Heizlast berechnet ein Heizungsfachbetrieb oder ein Energieberater nach DIN EN 12831. Die Berechnung erfolgt raumweise und berücksichtigt Dämmung, Fenster, Raumgröße und Lüftung. Ohne Heizlastberechnung droht eine zu große oder zu kleine Anlage. Eine zu große Wärmepumpe taktet häufig und arbeitet dadurch weniger effizient.

Quellen und weiterführende Literatur

Die Zahlen in diesem Ratgeber stammen aus folgenden Quellen. Zeitkritische Angaben tragen ihr Stand-Datum.

  • Heizspiegel 2025 · co2online.de · Heizkosten 2025 für eine 70-m²-Wohnung je Energieträger, Auswertung von über 90.000 Gebäudedatensätzen.
  • Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Was Sie jetzt wissen müssen · co2online.de · Inkrafttreten am 29.07.2026, Bio-Treppe, Wegfall der 65-Prozent-Pflicht (Stand 02.09.2026).
  • Gebäudemodernisierungsgesetz · haufe.de · § 42 und § 43 GModG, Bestandsschutz, Kostenteilung in vermieteten Gebäuden (Stand 09/2026).
  • Pellets im September deutlich günstiger als Öl und Gas · haustechnikdialog.de · DEPI-Pelletpreis 454,21 Euro pro Tonne, 9,1 Cent pro Kilowattstunde (21.09.2026).
  • CO2-Preis bleibt 2027 gedeckelt · vdiv.de · Kabinettsbeschluss vom 12.08.2026, Korridor 55 bis 65 Euro, ETS 2 ab 2028.
  • Die Heizungsförderung wurde geändert · utopia.de · Fördersätze KfW 458 seit 21.07.2026 (Stand 27.07.2026).
  • Neue Heizung: Kosten · schwaebisch-hall.de · BKI-Mittelwerte Q1 2026 für Heizungsarten, netto.
  • Wärmepumpenfeldtest im Bestand (WP-QS im Bestand) · ise.fraunhofer.de · Abschlussergebnisse zu 77 Wärmepumpen in Bestandsgebäuden, Presseinformation vom November 2025.
  • Wärmepumpen im Altbau · verbraucherzentrale-energieberatung.de · 55-Grad-Test und Hinweise zu Heizkörpern (29.06.2023).
  • Handwerker-Atlas, Datenstand 01.10.2026 · handwerker-atlas.com · Anzahl erfasster Betriebe nach Gewerk auf Basis von OpenStreetMap (ODbL), Methodik unter Quellen und Methodik.

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