Einen üblichen Betrag für das Handwerker-Trinkgeld gibt es nicht, weder gesetzlich noch durch belastbare Umfragen belegt. Ob Sie dem Handwerker Trinkgeld geben, entscheiden Sie frei. Laut YouGov-Umfrage von 2024 geben 28 Prozent der Befragten Handwerkern Trinkgeld.
Trinkgeld für Handwerker ist freiwillig. In einer YouGov-Umfrage für Kleinanzeigen (Juli 2024, 2.054 Befragte) gaben 28 Prozent an, Handwerkern Trinkgeld zu geben, 47 Prozent bieten Essen oder Getränke an. In einer Appinio-Befragung der Hochschule Fresenius (November 2025, 750 Befragte) hielten 35 Prozent Trinkgeld beim Handwerker für üblich, im Restaurant 82 Prozent. Angestellte Handwerker erhalten Trinkgeld nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei. Beim Inhaber zählt es als Betriebseinnahme. Steuerlich absetzen können Sie Trinkgeld nicht.
Ist Trinkgeld für Handwerker üblich?
Trinkgeld für Handwerker ist in Deutschland weniger verbreitet als in Gastronomie oder Lieferdiensten. In einer YouGov-Umfrage im Auftrag von Kleinanzeigen gaben im Juli 2024 28 Prozent der 2.054 Befragten an, Handwerkern Trinkgeld zu geben. Eine Pflicht besteht nicht.
Eine zweite Befragung bestätigt das Bild. Die Hochschule Fresenius ließ im November 2025 durch das Marktforschungsinstitut Appinio 750 Personen zwischen 16 und 65 Jahren befragen, in welchen Situationen Trinkgeld heute üblich ist. Die Ergebnisse im Vergleich:
| Situation | Anteil der Befragten, die Trinkgeld für üblich halten |
|---|---|
| Restaurant | 82 Prozent |
| Café mit Bedienung am Platz | 70 Prozent |
| Essenslieferant | 66 Prozent |
| Handwerker | 35 Prozent |
| Paketdienst | 11 Prozent |
Die beiden Umfragen messen Unterschiedliches. YouGov fragte nach dem eigenen Verhalten, die Hochschule Fresenius nach der Einschätzung, ob Trinkgeld üblich ist. Beide Werte liegen bei rund einem Drittel oder darunter.
Häufiger als Geld bieten Kunden etwas zu essen oder zu trinken an. Laut der YouGov-Umfrage tun das 47 Prozent der Befragten.
Wie viel Trinkgeld geben Kunden einem Handwerker?
Für die Höhe des Trinkgelds beim Handwerker liegt keine repräsentative Umfrage mit Herausgeber und Erhebungsjahr vor. Beträge, die in Ratgebern kursieren, stammen aus Einzelmeinungen. Die Handwerkskammer Trier betont, dass das Trinkgeld im eigenen Ermessen liegt.
Matthias Schwalbach, Geschäftsführer der Handwerkskammer Trier, sagte dem Portal web.de, niemand müsse sich verpflichtet fühlen, Handwerkern Trinkgeld zu geben. Eine Orientierung bieten deshalb die Umstände des Auftrags statt einer Pauschale:
- Dauer des Einsatzes: Ein Einsatz von einer Stunde unterscheidet sich von einer Baustelle über mehrere Tage.
- Anzahl der Personen: Arbeiten drei Monteure im Haus, teilen sich ein Betrag auf drei Personen auf.
- Besondere Umstände: Einsätze am Wochenende, bei Kälte, Schmutz oder unter Zeitdruck.
- Zusatzleistungen: Aufräumen über das Vereinbarte hinaus, Hilfe beim Möbelrücken, ausführliche Erklärung der Anlage.
Viele Kunden orientieren sich am Rechnungsbetrag. Der Rechnungsbetrag enthält allerdings Material, Fahrtkosten und den Stundenverrechnungssatz des Betriebs, nicht den Lohn des Monteurs. Was in einer Handwerkerstunde steckt, zeigt der Beitrag Was kostet ein Handwerker pro Stunde?.
Wem steht das Trinkgeld zu?
Das Trinkgeld steht der Person zu, der Sie es übergeben. Bei angestellten Handwerkern ist das der Monteur oder Geselle, nicht der Betrieb. Arbeiten mehrere Personen, geben Sie jeder Person einen Teil oder übergeben den Betrag ausdrücklich für das ganze Team.
Auszubildende sind Beschäftigte des Betriebs. Für sie gelten dieselben Regeln wie für Gesellen. Ein Trinkgeld an den Inhaber eines kleinen Betriebs ist möglich, hat aber andere steuerliche Folgen (siehe nächster Abschnitt).
Sammelt der Betrieb Trinkgelder in einer gemeinsamen Kasse und verteilt sie an die Beschäftigten, bleibt das Trinkgeld nach Angaben der Deutschen Handwerks Zeitung (August 2026) steuerfrei. Voraussetzung ist, dass die Kunden freiwillig gezahlt haben.
Die Kaffeepause hat eine Kostenseite, die im Alltag oft untergeht. Matthias Schwalbach von der Handwerkskammer Trier weist darauf hin, dass Essenspausen in die Arbeitszeit eingehen und später auf der Rechnung erscheinen. Ein Glas Wasser oder ein Kaffee zwischendurch kostet kaum Zeit. Ein gemeinsames Mittagessen über eine halbe Stunde kann dagegen bei Abrechnung nach Stunden auf der Rechnung auftauchen. Klären Sie bei längeren Aufträgen deshalb vorab, wie Pausen abgerechnet werden.
Ist Trinkgeld für Handwerker steuerfrei?
Trinkgeld an angestellte Handwerker ist nach § 3 Nr. 51 Einkommensteuergesetz steuerfrei, ohne Höchstbetrag. Das gilt, wenn ein Kunde es freiwillig, ohne Rechtsanspruch und zusätzlich zur Rechnung zahlt. Beim Betriebsinhaber ist Trinkgeld dagegen steuerpflichtige Betriebseinnahme.
§ 3 Nr. 51 EStG stellt Trinkgelder steuerfrei, die einem Arbeitnehmer anlässlich einer Arbeitsleistung von Dritten freiwillig gegeben werden. Die Zahlung muss zusätzlich zu dem Betrag erfolgen, der für die Arbeit zu zahlen ist. Laut IHK Essen (Stand Juli 2026) gilt die Steuerfreiheit ohne Betragsgrenze und auch für die Sozialversicherung.
Zwei Fälle fallen nicht darunter:
- Inhaber und Selbstständige: Trinkgeld an den Betriebsinhaber ist laut Deutscher Handwerks Zeitung und IHK Essen eine Betriebseinnahme. Es unterliegt der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer.
- Servicepauschalen: Ein Aufschlag, der auf der Rechnung steht, ist kein freiwilliges Trinkgeld. Er ist deshalb nicht steuerfrei.
Für Sie als Kunde gilt eine weitere Grenze. Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen setzt nach § 35a Absatz 5 EStG eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Betriebs voraus. Ein bar übergebenes Trinkgeld erfüllt keine der beiden Bedingungen und lässt sich deshalb nicht absetzen. Die Regeln für den Steuerbonus erklärt der Beitrag Handwerkerkosten von der Steuer absetzen (§ 35a EStG), die Anforderungen an den Beleg das Glossar unter Handwerkerrechnung.
Wo endet Trinkgeld und beginnt Schwarzarbeit?
Trinkgeld ist eine freiwillige Zahlung zusätzlich zur vollständig bezahlten Rechnung. Wer einen Teil der vereinbarten Vergütung bar ohne Rechnung zahlt, zahlt kein Trinkgeld. Der Betrag gehört dann zum Werklohn und muss in der Rechnung stehen.
§ 3 Nr. 51 EStG verlangt ausdrücklich, dass das Trinkgeld zusätzlich zu dem Betrag gegeben wird, der für die Arbeitsleistung zu zahlen ist. Eine Absprache wie „Die Rechnung lautet auf 1.000 Euro, die restlichen 300 Euro gebe ich bar“ erfüllt diese Voraussetzung nicht. Welche Folgen solche Absprachen haben, erklärt der Beitrag Schwarzarbeit: Welche Strafen drohen Auftraggebern und Handwerkern?.
Unproblematisch ist dagegen ein kleiner Betrag in bar an den Monteur, nachdem die Rechnung vollständig per Überweisung bezahlt ist oder bezahlt wird.
Wann geben Sie Trinkgeld, und wann lassen Sie es?
Ob ein Trinkgeld passt, klären Sie mit dem 3-Fragen-Trinkgeldcheck: Ist die Arbeit in Ordnung, wer hat gearbeitet, und wie übergeben Sie das Geld? Die drei Fragen trennen das Trinkgeld von Abnahme, Rechnung und Steuer. Ein Trinkgeld ist nie Pflicht.
- Ist die Arbeit in Ordnung? Prüfen Sie das Ergebnis vor dem Trinkgeld. Bei Mängeln haben Sie Rechte auf Nachbesserung, unabhängig von Trinkgeld oder Getränken. Was bei Mängeln gilt, beschreibt Pfusch am Bau: Welche Rechte haben Sie bei Mängeln?, die Abnahme erklärt Abnahme und Gewährleistung: BGB oder VOB/B?.
- Wer hat gearbeitet? Trinkgeld an angestellte Monteure ist steuerfrei. Beim Inhaber ist ein ausdrückliches Lob oder eine Bewertung oft die passendere Anerkennung.
- Wie übergeben Sie das Geld? Geben Sie das Trinkgeld persönlich, getrennt von der Rechnung, und bei mehreren Personen jeder Person einzeln.
Neben Geld gibt es drei weitere Formen der Anerkennung: Getränke und kleine Snacks, eine Bewertung im Internet und eine Weiterempfehlung. Wie Sie gute Betriebe finden und Aufträge vergeben, beschreibt Handwerker finden und beauftragen: So gehen Sie vor.
💬 Einschätzung der Redaktion
Ratgeber nennen für das Handwerker-Trinkgeld häufig feste Beträge pro Stunde oder pro Tag. Eine Umfrage, die solche Beträge mit Herausgeber, Stichprobe und Erhebungsjahr belegt, hat die Redaktion nicht gefunden. Belegt ist nur der Anteil: 28 Prozent geben Handwerkern Trinkgeld (YouGov, 2024), 35 Prozent halten es für üblich (Hochschule Fresenius, 2025). Wer kein Trinkgeld gibt, liegt damit bei der Mehrheit. Wer eines gibt, orientiert sich besser an Dauer, Personenzahl und besonderen Umständen des Einsatzes als an einer Pauschale. Die Steuerseite spricht für Bargeld an die angestellten Monteure: Dort kommt es ohne Abzüge an.
- 28 Prozent der Befragten geben Handwerkern Trinkgeld (YouGov für Kleinanzeigen, Juli 2024, 2.054 Befragte).
- 35 Prozent halten Trinkgeld beim Handwerker für üblich, im Restaurant 82 Prozent (Hochschule Fresenius, November 2025).
- Für die Höhe gibt es keinen belegten Durchschnittswert, Trinkgeld ist freiwillig.
- Angestellte erhalten Trinkgeld nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei, beim Inhaber ist es Betriebseinnahme.
- Der 3-Fragen-Trinkgeldcheck prüft Arbeitsergebnis, Empfänger und Übergabe.
Mehr zum Thema im Bereich Handwerker beauftragen · Passend dazu: Pfusch am Bau: Welche Rechte haben Sie bei Mängeln? · Schwarzarbeit: Welche Strafen drohen Auftraggebern und Handwerkern?
Häufige Fragen zum Trinkgeld für Handwerker
Diese Fragen kommen beim Trinkgeld für Handwerker regelmäßig auf.
Muss ich dem Handwerker Trinkgeld geben?
Nein, Trinkgeld ist freiwillig, und auf Trinkgeld besteht kein Rechtsanspruch. Das setzt § 3 Nr. 51 EStG für die Steuerfreiheit sogar voraus. Laut YouGov-Umfrage von 2024 geben 28 Prozent der Befragten Handwerkern Trinkgeld. Die Handwerkskammer Trier betont, dass sich niemand dazu verpflichtet fühlen muss.
Kann ich Trinkgeld für Handwerker von der Steuer absetzen?
Nein, Trinkgeld lässt sich nicht nach § 35a EStG absetzen. Die Steuerermäßigung verlangt eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Betriebs. Ein bar übergebenes Trinkgeld erfüllt beide Bedingungen nicht. Absetzbar bleiben die Arbeitskosten aus der Rechnung, höchstens 20 Prozent und 1.200 Euro pro Jahr.
Gebe ich das Trinkgeld dem Chef oder dem Monteur?
Geben Sie das Trinkgeld der Person, die die Arbeit ausgeführt hat. Beim angestellten Monteur ist es nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei. Beim Inhaber zählt es als Betriebseinnahme und wird versteuert. Bei mehreren Beschäftigten geben Sie jeder Person einen Teil oder übergeben den Betrag ausdrücklich für das Team.
Ist Kaffee anbieten besser als Trinkgeld?
Getränke sind die verbreitete Form der Anerkennung. Laut YouGov-Umfrage bieten 47 Prozent der Befragten Handwerkern Essen oder Getränke an, Trinkgeld geben 28 Prozent. Die Handwerkskammer Trier rät mindestens zu einem Glas Wasser. Längere Essenspausen gehen in die Arbeitszeit ein und erscheinen auf der Rechnung.
Gebe ich Trinkgeld, wenn die Arbeit Mängel hat?
Ein Trinkgeld ist bei Mängeln keine Pflicht und auch keine Voraussetzung für Ihre Rechte. Melden Sie den Mangel schriftlich und setzen Sie eine Frist zur Nachbesserung. Ihre Rechte bei Mängeln richten sich nach dem Werkvertrag und dem BGB, nicht danach, ob Sie Trinkgeld gegeben haben.
Quellen und weiterführende Literatur
Die Angaben stammen aus folgenden Quellen, zeitkritische Angaben mit Stand-Datum.
- Einkommensteuergesetz, § 3 Nr. 51 und § 35a · gesetze-im-internet.de · Steuerfreiheit von Trinkgeldern und Voraussetzungen des Steuerbonus (abgerufen 02.10.2026).
- Umfrage: Deutsche knauserig bei Trinkgeld für Handwerker · deutsche-handwerks-zeitung.de · YouGov im Auftrag von Kleinanzeigen, 2.054 Befragte, Juli 2024 (16.08.2024).
- Repräsentative Befragung zum Trinkgeldgabe-Verhalten, deskriptive Ergebnisse · appinio.com · Hilkenmeier und Hoffmann, Hochschule Fresenius, 750 Befragte, November 2025.
- Trinkgeld im Handwerk: Warum Kunden immer seltener zahlen · deutsche-handwerks-zeitung.de · Einordnung der Fresenius-Studie (17.12.2025).
- Trinkgeld vom Kunden: Wann ist es steuerfrei? · deutsche-handwerks-zeitung.de · Arbeitnehmer, Inhaber und Servicepauschale (25.08.2026).
- Trinkgeld · ihk.de (IHK zu Essen) · Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit für Arbeitnehmer, Behandlung bei Selbstständigen (Stand 07/2026).
- Knigge beim Handwerkerbesuch · web.de · Aussagen der Handwerkskammer Trier zu Trinkgeld, Getränken und Pausen (08.02.2026).



