Ein Nachtragsangebot ist das Angebot des Handwerkers über die Mehrvergütung für Leistungen, die im ursprünglichen Vertrag nicht enthalten waren. Mehr berechnen darf er nur, wenn Sie Änderungen oder Zusatzarbeiten verlangen oder ein unverbindlicher Kostenvoranschlag überschritten wird. Eigenmächtige Mehrarbeit begründet keinen Anspruch.
Mehrkosten entstehen rechtlich auf drei Wegen: durch Ihre Änderungswünsche, durch notwendige Zusatzleistungen und durch die Überschreitung eines Kostenvoranschlags. Beim Bauvertrag muss der Handwerker auf Ihr Änderungsbegehren ein Nachtragsangebot erstellen (§ 650b BGB); ohne Einigung binnen 30 Tagen dürfen Sie die Änderung in Textform anordnen. Die Mehrvergütung richtet sich nach den tatsächlich erforderlichen Kosten plus Zuschlägen (§ 650c BGB). Eine Überschreitung des Kostenvoranschlags um mehr als 15 bis 20 Prozent muss er nach Verbraucherzentrale anzeigen, Sie dürfen dann kündigen.
Was ist ein Nachtragsangebot?
Ein Nachtragsangebot ist ein Angebot über eine Mehr- oder Mindervergütung für eine geänderte oder zusätzliche Leistung, die der bestehende Vertrag nicht abdeckt. Es ergänzt den ursprünglichen Werkvertrag. Erst wenn Sie das Nachtragsangebot annehmen oder die Leistung wirksam anordnen, entsteht ein Anspruch auf die Mehrvergütung.
Ein Werkvertrag verpflichtet den Handwerker zu einem bestimmten Erfolg, etwa einem fertig gefliesten Bad. Was zur Leistung gehört, steht in der Leistungsbeschreibung; alles darüber hinaus ist ein Nachtrag. Drei typische Fälle:
- Geänderte Leistung: Sie wünschen statt der vereinbarten Standardfliese ein größeres Format, das mehr Verlegeaufwand erfordert.
- Zusätzliche Leistung: Unter den alten Fliesen zeigt sich ein maroder Untergrund, der neu verputzt werden muss.
- Mehrmenge: Beim Einheitspreisvertrag fallen statt 20 Quadratmetern 26 Quadratmeter an.
Wann darf der Handwerker mehr berechnen?
Der Handwerker darf mehr berechnen, wenn Sie eine Änderung oder Zusatzleistung verlangen oder anordnen, wenn eine vereinbarte Abrechnung nach Aufwand mehr Stunden ergibt oder wenn ein unverbindlicher Kostenvoranschlag überschritten wird. Ohne Ihre Veranlassung ausgeführte Mehrarbeit muss er in der Regel nicht bezahlt bekommen.
| Situation | Rechtsgrundlage | Mehrvergütung |
|---|---|---|
| Sie wünschen eine Änderung (Bauvertrag) | § 650b, § 650c BGB | Ja, nach tatsächlich erforderlichen Kosten plus Zuschlägen |
| Zusatzleistung im VOB/B-Vertrag gefordert | § 2 Abs. 6 VOB/B | Ja, wenn vor Ausführung angekündigt |
| Mengenabweichung über 10 Prozent (Einheitspreis, VOB/B) | § 2 Abs. 3 VOB/B | Neuer Preis auf Verlangen |
| Kostenvoranschlag wird überschritten | § 649 BGB | Ja, aber Anzeigepflicht und Kündigungsrecht |
| Pauschal- oder Festpreis ohne Änderung der Leistung | § 2 Abs. 7 VOB/B, Vertrag | Nein, außer bei unzumutbarer Abweichung |
| Leistung ohne Auftrag ausgeführt (VOB/B) | § 2 Abs. 8 VOB/B | Grundsätzlich nein |
Ein Festpreis schützt vor Mehrkosten nur, solange sich die Leistung nicht ändert. Wie sich Angebot, Festpreis und Kostenvoranschlag unterscheiden, erklärt der Ratgeber Kostenvoranschlag oder Angebot: Was ist verbindlich?.
Was gilt, wenn der Kostenvoranschlag überschritten wird?
Wird ein Kostenvoranschlag überschritten, muss der Handwerker Sie nach § 649 Absatz 2 BGB unverzüglich informieren, sobald eine wesentliche Überschreitung zu erwarten ist. Als wesentlich nennt die Verbraucherzentrale eine Steigerung um mehr als 15 bis 20 Prozent. Sie dürfen dann kündigen und zahlen nur die bisherige Arbeit.
Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlichen Kosten, im Gesetz Kostenanschlag genannt. Kündigen Sie wegen einer wesentlichen Überschreitung, steht dem Handwerker nach § 649 Absatz 1 in Verbindung mit § 645 Absatz 1 BGB nur ein der geleisteten Arbeit entsprechender Teil der Vergütung plus Auslagen zu.
Ein Rechenbeispiel: Der Kostenvoranschlag für einen Heizkörpertausch lautet auf 10.000 Euro. Nach der Orientierung der Verbraucherzentrale liegt die Schwelle bei 11.500 bis 12.000 Euro. Zeichnet sich ein Preis von 12.500 Euro ab, muss der Betrieb Sie informieren. Die Prozentwerte sind keine gesetzliche Grenze.
Unterlässt der Handwerker die Anzeige, verletzt er eine Vertragspflicht und haftet nach § 280 Absatz 1 BGB für den daraus entstandenen Schaden.
Wie läuft ein Nachtrag beim Bauvertrag nach BGB ab?
Beim Bauvertrag nach BGB läuft ein Nachtrag in drei Stufen: Änderungsbegehren, Nachtragsangebot und Einigung, ersatzweise Anordnung in Textform nach 30 Tagen. Das regelt § 650b BGB. Die Höhe der Mehrvergütung bestimmt § 650c BGB nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit Zuschlägen für Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn.
Ein Bauvertrag ist nach § 650a BGB ein Vertrag über Herstellung, Wiederherstellung, Beseitigung oder Umbau eines Bauwerks oder einer Außenanlage. Für kleine Reparaturen gelten die Regeln meist nicht.
- Änderungsbegehren: Sie verlangen eine Änderung des Werkerfolgs oder eine Änderung, die zum Erreichen des vereinbarten Erfolgs notwendig ist.
- Nachtragsangebot: Der Handwerker ist nach § 650b Absatz 1 BGB verpflichtet, ein Angebot über die Mehr- oder Mindervergütung zu erstellen. Bei Wunschänderungen gilt das nur, wenn ihm die Ausführung zumutbar ist.
- Einigung oder Anordnung: Einigen Sie sich nicht binnen 30 Tagen nach Zugang des Änderungsbegehrens, dürfen Sie die Änderung in Textform anordnen. Der Handwerker muss sie dann ausführen, eine Wunschänderung allerdings nur, wenn sie ihm zumutbar ist.
Für die Berechnung darf der Handwerker nach § 650c Absatz 2 BGB auf eine vereinbarungsgemäß hinterlegte Urkalkulation zurückgreifen, also die Preisermittlung seines ursprünglichen Angebots. Beim Verbraucherbauvertrag (Neubau oder erheblicher Umbau, § 650i BGB) dürfen Abschlagszahlungen nach § 650m BGB höchstens 90 Prozent der Gesamtvergütung einschließlich Nachträgen erreichen.
Ein strittiger Nachtrag landet beim BGB-Bauvertrag vorläufig in der nächsten Abschlagszahlung. Nach § 650c Absatz 3 BGB darf der Handwerker 80 Prozent der Mehrvergütung aus seinem Nachtragsangebot ansetzen, wenn keine Einigung über die Höhe besteht. Einen Überschuss zahlt er verzinst zurück. Beim Verbraucherbauvertrag erhalten Sie nach § 650m Absatz 2 BGB eine weitere Sicherheit von 5 Prozent des Zusatzbetrags, sobald Nachträge die Vergütung um mehr als 10 Prozent erhöhen. Bei 25.000 Euro Nachträgen auf 200.000 Euro sind das 1.250 Euro.
Was gilt für Nachträge im VOB/B-Vertrag?
Im VOB/B-Vertrag gelten eigene Regeln. Der Auftraggeber darf Änderungen anordnen (§ 1 Abs. 3 VOB/B). Für geänderte Leistungen ist ein neuer Preis zu vereinbaren (§ 2 Abs. 5), für zusätzliche Leistungen muss der Handwerker den Mehrvergütungsanspruch vor Beginn der Ausführung ankündigen (§ 2 Abs. 6).
Die VOB/B sind Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen, die nur bei wirksamer Vereinbarung gelten. Vier weitere Regeln prägen die Nachtragsabrechnung:
- § 1 Abs. 4 VOB/B: Nicht vereinbarte, aber erforderliche Leistungen muss der Handwerker auf Verlangen mit ausführen.
- § 2 Abs. 3 VOB/B: Weicht die Menge beim Einheitspreis um mehr als 10 Prozent ab, ist auf Verlangen ein neuer Preis zu vereinbaren.
- § 2 Abs. 7 VOB/B: Ein Pauschalpreis bleibt unverändert, außer die Leistung weicht so erheblich ab, dass ein Festhalten unzumutbar ist.
- § 2 Abs. 8 VOB/B: Leistungen ohne Auftrag werden nicht vergütet, außer der Auftraggeber erkennt sie an oder sie waren notwendig, entsprachen seinem mutmaßlichen Willen und wurden unverzüglich angezeigt.
Wie der neue Preis bei Mehrmengen ohne Einigung zu bemessen ist, hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 8. August 2019 (VII ZR 34/18) entschieden: nach den tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge, nicht durch Fortschreibung der ursprünglichen Kalkulation.
Wie prüfen Sie ein Nachtragsangebot?
Ein Nachtragsangebot prüfen Sie mit dem 4-Punkte-Nachtragscheck: Ist die Leistung neu, haben Sie sie veranlasst, ist der Preis nachvollziehbar und liegt die Beauftragung schriftlich vor Ausführung vor? Fällt eine Antwort negativ aus, fordern Sie eine Begründung.
- Leistung neu? Was schon in der ursprünglichen Leistungsbeschreibung steht, ist mit dem vereinbarten Preis abgegolten.
- Von Ihnen veranlasst? Ein Nachtrag setzt Ihren Änderungswunsch, Ihre Anordnung oder eine notwendige Zusatzleistung voraus.
- Preis nachvollziehbar? Verlangen Sie Menge, Einheit, Einheitspreis und Stundenansätze je Position.
- Vor Ausführung schriftlich? Bestätigen Sie den Nachtrag in Textform mit Bezug auf Angebotsnummer, bevor die Arbeit beginnt.
Zur Einordnung der Stundensätze hilft der Ratgeber Was kostet ein Handwerker pro Stunde?. Für Vergleichsangebote verzeichnet der Handwerker-Atlas nach OpenStreetMap-Daten (Stand 01.10.2026) zum Beispiel 6.109 Sanitär- und Heizungsbetriebe und 1.458 Bauunternehmen und Maurerbetriebe, abrufbar unter Sanitär & Heizung finden: Betriebe nach Ort und Bauunternehmen & Maurer finden: Betriebe nach Ort. Den Ablauf von Anfrage bis Abnahme beschreibt Handwerker finden und beauftragen: So gehen Sie vor.
Ist die Nachtragsleistung mangelhaft, gelten die normalen Mängelrechte, erklärt in Pfusch am Bau: Welche Rechte haben Sie bei Mängeln?.
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand vom 2. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob ein Nachtrag berechtigt ist, hängt vom Vertragstyp, von der Leistungsbeschreibung und von einer wirksamen Einbeziehung der VOB/B ab. Verweigern Sie Zahlungen auf strittige Nachträge erst nach Beratung durch eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.
💬 Einschätzung der Redaktion
Nachträge gelten bei Auftraggebern oft als Zeichen eines unseriösen Betriebs. Das Gesetz sieht das anders: § 650b BGB verpflichtet den Handwerker sogar, auf Ihren Änderungswunsch ein Nachtragsangebot vorzulegen. Problematisch sind Nachträge für Leistungen, die schon in der ursprünglichen Beschreibung stehen, oder unbestellte Mehrarbeit. Beides grenzt eine genaue Leistungsbeschreibung vor Vertragsschluss ein. Die Verbraucherzentrale rät zu Angeboten mit allen Vor-, Nach- und Nebenarbeiten, beim Fenstertausch etwa dem Gerüstbau.
- Ein Nachtrag setzt eine geänderte oder zusätzliche Leistung voraus, die Sie veranlasst haben.
- Beim Bauvertrag muss der Handwerker ein Nachtragsangebot erstellen; ohne Einigung binnen 30 Tagen ordnen Sie in Textform an.
- Die Mehrvergütung richtet sich nach tatsächlich erforderlichen Kosten plus Zuschlägen (§ 650c BGB, BGH VII ZR 34/18).
- Eine Überschreitung des Kostenvoranschlags um mehr als 15 bis 20 Prozent muss angezeigt werden; Sie dürfen dann kündigen.
- Im VOB/B-Vertrag muss die Mehrvergütung für Zusatzleistungen vor Ausführung angekündigt werden.
Mehr zum Thema im Bereich Handwerker beauftragen · Passend dazu: Trinkgeld für Handwerker: Wie viel ist üblich? · Pfusch am Bau: Welche Rechte haben Sie bei Mängeln?
Häufige Fragen zum Nachtragsangebot
Diese Fragen stellen Auftraggeber zu Mehrkosten regelmäßig.
Muss ich ein Nachtragsangebot annehmen?
Nein, ein Nachtragsangebot ist ein Angebot, das Sie annehmen oder ablehnen können. Beim Bauvertrag dürfen Sie eine Änderung nach 30 Tagen ohne Einigung in Textform anordnen; die Vergütung richtet sich dann nach § 650c BGB. Verzichten Sie auf die Änderung, bleibt es beim ursprünglichen Vertrag.
Darf der Handwerker ohne Absprache mehr berechnen?
In der Regel nein. Im VOB/B-Vertrag werden Leistungen ohne Auftrag nach § 2 Absatz 8 nicht vergütet, außer sie waren notwendig, entsprachen Ihrem mutmaßlichen Willen und wurden unverzüglich angezeigt. Beim Kostenvoranschlag muss der Betrieb eine wesentliche Überschreitung vorher anzeigen.
Ab wann ist ein Kostenvoranschlag wesentlich überschritten?
Das Gesetz nennt keine feste Grenze. Die Verbraucherzentrale gibt als Orientierung eine Steigerung um mehr als 15 bis 20 Prozent an (Stand 12/2025). Ab dieser Schwelle muss der Handwerker Sie informieren, und Sie dürfen nach § 649 BGB kündigen. Im Einzelfall entscheiden die Umstände.
Gilt ein Festpreis auch bei Zusatzarbeiten?
Nein. Ein Festpreis deckt nur die vereinbarte Leistung. Bestellen Sie zusätzliche Arbeiten oder ändern Sie die Ausführung, entsteht ein Nachtrag mit eigener Vergütung. Hat sich der Handwerker lediglich verkalkuliert, bleibt der Festpreis unverändert.
Muss ein Nachtrag schriftlich vereinbart werden?
Die Anordnung nach § 650b Absatz 2 BGB verlangt Textform, der Verbraucherbauvertrag selbst nach § 650i Absatz 2 BGB ebenfalls. Unabhängig davon sichert eine Vereinbarung in Textform vor Ausführung, etwa per E-Mail mit Preis und Leistung, den Nachweis für beide Seiten.
Quellen und weiterführende Literatur
Die Angaben stützen sich auf Gesetzestexte (Stand 02.10.2026), VOB/B, Rechtsprechung und Verbraucherinformationen.
- Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 632, 645, 649 · gesetze-im-internet.de · Vergütung, Kostenanschlag, Anzeigepflicht und Kündigung bei Überschreitung.
- Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 650a bis 650c, 650i, 650m · gesetze-im-internet.de · Bauvertrag, Anordnungsrecht, Nachtragsvergütung, Verbraucherbauvertrag, Abschläge.
- VOB Teil B, Fassung 2016 (nichtamtlich) · fib-bund.de · § 1 Abs. 3 und 4, § 2 Abs. 1, 3, 5 bis 8 zu Anordnungen und Vergütung.
- BGH: Ende der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung · roedl.com · BGH, Urteil vom 08.08.2019, VII ZR 34/18 (16.09.2019).
- Handwerker finden: So vermeiden Sie böse Überraschungen · verbraucherzentrale.de · Kostenvoranschlag, Überschreitung um mehr als 15 bis 20 Prozent, Vollständigkeit von Angeboten (Stand 10.12.2025).
- Handwerker-Atlas, Datenstand 01.10.2026 · handwerker-atlas.com · Betriebe nach Gewerk auf Basis von OpenStreetMap (ODbL).



