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Beschädigtes Dach mit fehlenden Ziegeln und Wasserschäden an der Dachfläche

Dach, Fassade & Sanierung

Dach undicht: Was tun und wer hilft?

Redaktion Handwerker-Atlas · Stand 10/2026

Kurze Antwort

Fangen Sie eintretendes Wasser auf, sichern Sie Möbel und fotografieren Sie den Schaden. Melden Sie ihn Ihrer Versicherung und als Mieter dem Vermieter. Steigen Sie nicht selbst aufs Dach. Ein Dachdecker dichtet notfalls provisorisch ab und repariert danach die Ursache dauerhaft.

Was tun Sie in den ersten Minuten?

Ziel der ersten Minuten ist, den Schaden zu begrenzen und Beweise zu sichern. Stellen Sie Eimer oder Wannen unter die Tropfstelle, legen Sie Tücher aus und rücken Sie Möbel, Teppiche und Elektrogeräte aus dem Wasserbereich. Wölbt sich eine Decke durch eingedrungenes Wasser, betreten Sie den Raum darunter nicht länger als nötig und warnen Sie andere Hausbewohner, denn die Decke kann nachgeben.

Fotografieren oder filmen Sie die Schäden an Decke, Wand, Boden und Inventar, bevor Sie etwas aufräumen. Beschädigte Gegenstände werfen Sie vorerst nicht weg, denn die Versicherung kann sie prüfen wollen.

Sicherheitshinweis: Tropft Wasser an Lampen, Steckdosen, Schaltern oder in einen Sicherungskasten, schalten Sie den betroffenen Stromkreis am Verteiler aus, aber nur, wenn Sie den Verteiler trocken erreichen. Fassen Sie nasse Elektrik nie an. Im Zweifel rufen Sie die Feuerwehr oder einen Elektriker. Steigen Sie bei Regen, Wind oder Glätte niemals selbst aufs Dach. Es besteht Absturzgefahr, und Dacharbeiten gehören in die Hände von Fachbetrieben.

Welcher Handwerker ist für ein undichtes Dach zuständig?

Erste Ansprechperson ist der Dachdecker. Das Dachdeckerhandwerk steht als Nummer 4 in Anlage A der Handwerksordnung und ist damit zulassungspflichtig. Es deckt Dachflächen, Anschlüsse und Abdichtungen ab. Je nach Schadensbild kommen weitere Gewerke dazu:

  • Dachdecker: gebrochene oder verrutschte Ziegel, Schäden an Kehlen, First, Ortgang, Anschlüssen und Flachdachabdichtungen.
  • Zimmerer: beschädigte Holzkonstruktion, Sparren und Gauben.
  • Klempner: Dachrinnen, Fallrohre und Blecheinfassungen. Viele Dachdeckerbetriebe führen diese Arbeiten ebenfalls aus.
  • Fensterbau: undichte Dachfenster und deren Einbauanschlüsse.
  • Schornsteinfeger oder Dachdecker: Schornsteinköpfe und Anschlüsse am Kamin.
  • Maler und Trockenbauer: Instandsetzung der Innenräume, erst nach der Trocknung.

Bei unklarer Ursache beauftragen Sie zuerst einen Dachdecker mit der Ursachenprüfung. Viele Betriebe schauen sich die Dachfläche und den Dachboden an und benennen die Schadensstelle. Wasser läuft oft entlang von Sparren und Dämmung und tritt erst weit entfernt von der Leckstelle in der Wohnung aus.

Zahlt die Versicherung ein undichtes Dach?

Das hängt von der Ursache und vom Vertrag ab. Die Wohngebäudeversicherung kommt nach Auskunft der Verbraucherzentrale für Schäden am Haus wie Dach, Fenster und Keller in Betracht. Bei Sturmschäden gilt: Versicherer sehen einen Sturm erst ab Windstärke 8 als Sturm, das sind Windgeschwindigkeiten ab 62 Stundenkilometern. Lässt sich die Windstärke nachträglich nicht feststellen, kann dennoch ein Sturmschaden vorliegen, wenn in der Umgebung andere Gebäude betroffen waren oder der Schaden an einem intakten Haus nur durch Sturm entstehen konnte.

Hagelschäden an Dach, Fenstern oder Rollläden sind Sache der Gebäudeversicherung. Dringt Wasser dagegen durch Starkregen, Rückstau oder Schneedruck ein, hilft nur eine Elementarschadenversicherung, sofern Sie diese abgeschlossen haben. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Tarif.

Schäden aus Alterung oder mangelnder Instandhaltung sind in der Regel kein Versicherungsfall. Prüfen Sie Ihre Bedingungen, bevor Sie die Reparatur aus eigener Tasche annehmen.

Wie melden Sie den Schaden richtig?

Nach § 30 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) müssen Sie den Versicherungsfall dem Versicherer unverzüglich anzeigen. Zugleich verlangt § 82 VVG, dass Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen und Weisungen des Versicherers, soweit zumutbar, befolgen. Verletzen Sie diese Pflichten vorsätzlich, muss der Versicherer nicht leisten. Bei grober Fahrlässigkeit darf er seine Leistung kürzen.

Ein praktisches Vorgehen:

  1. Schaden sofort telefonisch melden, danach schriftlich bestätigen.
  2. Fragen, ob der Versicherer einen Handwerker schickt oder Sie selbst beauftragen sollen. Lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.
  3. Notmaßnahmen durchführen lassen und Rechnungen aufbewahren.
  4. Fotos, Videos und beschädigte Gegenstände für die Prüfung bereithalten.

Der Regulierer des Versicherers ist nach Hinweis der Verbraucherzentrale kein unabhängiger Gutachter, sondern wird vom Versicherer bezahlt. Bei größeren Streitigkeiten kann ein eigener Sachverständiger sinnvoll sein.

Wie läuft die Notreparatur ab und was kostet sie?

Bei akutem Wassereintritt dichtet ein Dachdecker die Stelle zunächst provisorisch ab, etwa mit einer Plane, Dachpappe oder Notabdeckung. Das verhindert weitere Schäden, ersetzt aber keine Reparatur. Die Verbraucherzentrale rät, dass nach dem Verlust einiger Ziegel das Dach notdürftig abgedichtet wird.

Vereinbaren Sie vor Beginn Leistung, Stundensatz oder Pauschale, Anfahrt und mögliche Zuschläge für Nacht, Wochenende und Feiertage. Notdienstzuschläge sind üblich, sollten aber transparent genannt werden. Der Ratgeber zum Erkennen von Notdienst-Abzocke nennt typische Warnzeichen.

Konkrete Preise hängen von Dachform, Höhe, Gerüstbedarf, Material und Region ab. Seriöse Betriebe nennen Spannen und rechnen nach tatsächlichem Aufwand ab. Ein Gerüst oder Hubsteiger kann die Kosten erhöhen. Lassen Sie sich Aufwand und Arbeitszeit auf der Rechnung ausweisen und bewahren Sie diese für Versicherung und gegebenenfalls für die Steuererklärung auf. Der Beitrag zum Absetzen von Handwerkerkosten erklärt, welche Anteile berücksichtigt werden.

Was gilt für Mieter und Wohnungseigentümer?

Als Mieter zeigen Sie einen Dachschaden dem Vermieter unverzüglich an, so verlangt es § 536c Absatz 1 BGB. Unterlassen Sie die Anzeige, haften Sie für daraus entstehenden Schaden. Soweit der Vermieter wegen der fehlenden Anzeige nicht helfen konnte, verlieren Sie nach § 536c Absatz 2 BGB auch Rechte wie die Mietminderung. Melden Sie schriftlich und fügen Sie Fotos mit Datum bei.

Ist die Wohnung durch den Wassereintritt nicht oder nur eingeschränkt nutzbar, kommt nach § 536 Absatz 1 BGB eine Minderung der Miete in Betracht. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab. Die Reparatur des Dachs organisiert der Vermieter. Beauftragen Sie als Mieter keinen Dachdecker auf eigene Rechnung, ohne sich vorher abzustimmen.

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehören Teile des Gebäudes, die für Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, nicht zum Sondereigentum (§ 5 Absatz 2 WEG). Das Dach zählt dazu. Melden Sie den Schaden daher dem Verwalter. Er veranlasst die Notmaßnahme und die Reparatur für die Gemeinschaft.

Wie kommt es zur dauerhaften Reparatur?

Nach der Notmaßnahme folgt die Ursachenklärung. Der Dachdecker stellt fest, ob Sturm, Alterung, mangelhafte Anschlüsse, verstopfte Rinnen oder ein Ausführungsfehler früherer Arbeiten verantwortlich ist. Daraus ergibt sich, wer zahlt: Versicherung, Eigentümer oder bei einem Baumangel gegebenenfalls der Betrieb, der das Dach gebaut oder saniert hat.

Holen Sie für größere Reparaturen mehrere schriftliche Angebote ein. Das Angebot sollte Umfang, Material, Gerüstkosten, Termin und Preis ausweisen. Das Vorgehen beschreibt der Ratgeber zum Finden und Beauftragen von Handwerkern.

Nach der Arbeit nehmen Sie die Leistung ab. Beim Bauwerk verjähren Mängelansprüche nach § 634a Absatz 1 Nummer 2 BGB in fünf Jahren. Das gilt für Dacharbeiten, die in ein Gebäude eingreifen. Bei vereinbarter VOB/B beträgt die Frist nach § 13 Absatz 4 VOB/B vier Jahre. Mehr dazu steht im Ratgeber zu Abnahme und Gewährleistung. Dokumentieren Sie den Zustand nach der Reparatur mit Fotos.

Was passiert mit der durchnässten Dämmung und wie beugen Sie vor?

Dringt Wasser in Dämmung, Holz oder Mauerwerk, bleibt es dort oft länger als sichtbar. Feuchte Bauteile müssen getrocknet oder bei starker Durchnässung ersetzt werden, sonst drohen Schimmel und Holzschäden. Lassen Sie Feuchtigkeit von einem Fachbetrieb messen, bevor Sie Wände schließen oder streichen. Bei sichtbarem Schimmelbefall hilft der Ratgeber zu Schimmel in der Wohnung weiter.

Vorbeugend lohnt eine regelmäßige Sichtprüfung vom Boden aus, zum Beispiel mit Fernglas, vor allem nach Stürmen und Hagel. Achten Sie auf verrutschte oder fehlende Ziegel, lose Kamineinfassungen, verstopfte Dachrinnen und Moosbewuchs an Kehlen. Fleckenbildung an Dachbodendecke und Dachschrägen weist auf Feuchte hin. Eine Dachbegehung gehört wegen der Absturzgefahr in Profihände.

Schreiben Sie Wartungen und Reparaturen in eine Dachakte. Sie erleichtert dem Versicherer und späteren Handwerkern die Beurteilung. Bei Flachdächern und älteren Dächern ist eine regelmäßige Kontrolle durch einen Dachdecker sinnvoll, die Häufigkeit klären Sie mit dem Betrieb.

Zahlen und Fakten

  • Sturm ab Windstärke 8, das sind mindestens 62 km/h Versicherer behandeln einen Sturm erst ab Windstärke 8 als versicherten Sturm. Ist die Windstärke nicht mehr feststellbar, kann ein Sturmschaden dennoch angenommen werden, etwa wenn Nachbargebäude betroffen waren. (Verbraucherzentrale: Regen, Hagel, Sturm und Gewitter: Wofür haftet welche Versicherung?, 08/2026)
  • 5 Jahre Verjährung bei Mängeln am Bauwerk Mängelansprüche bei einem Bauwerk verjähren nach § 634a Absatz 1 Nummer 2 BGB in fünf Jahren; bei vereinbarter VOB/B gilt nach § 13 Absatz 4 eine Frist von vier Jahren. (Gesetze im Internet, BGB § 634a, 10/2026)
  • 1,4 Milliarden Euro Schäden durch Sturm, Hagel und Blitz in der Sachversicherung 2025 Hinzu kamen 500 Millionen Euro durch weitere Naturgefahren wie Überschwemmung und Starkregen. Insgesamt rechnet der GDV für 2025 mit rund 2,6 Milliarden Euro Naturgefahrenschäden. (GDV: Naturgefahrenbilanz 2025, 12/2025)
  • Unverzügliche Anzeige durch Mieter und Versicherungsnehmer Mieter müssen Mängel dem Vermieter unverzüglich anzeigen (§ 536c BGB). Versicherungsnehmer müssen den Versicherungsfall unverzüglich anzeigen (§ 30 VVG) und den Schaden nach Möglichkeit mindern (§ 82 VVG). (Gesetze im Internet, BGB § 536c; VVG §§ 30, 82, 10/2026)

Allgemeine Information zu Versicherungs- und Mietrecht, keine Rechtsberatung; im Einzelfall entscheiden Vertrag und Bedingungen.

Häufige Fragen

Wer ist bei einem undichten Dach der richtige Ansprechpartner?

In der Regel der Dachdecker. Er findet die Leckstelle, dichtet notfalls provisorisch ab und repariert die Ursache. Bei beschädigter Holzkonstruktion kommt ein Zimmerer hinzu, bei Dachfenstern der Fensterbauer, bei Rinnen ein Klempner. Mieter wenden sich zuerst an den Vermieter, Wohnungseigentümer an den Verwalter. Melden Sie den Schaden außerdem Ihrer Versicherung.

Darf ich selbst aufs Dach steigen, um die Stelle zu suchen?

Davon ist abzuraten. Wegen der Absturzgefahr, vor allem bei Nässe, Wind oder Frost, gehören Dacharbeiten in Profihände. Suchen Sie die Schadensstelle von innen am Dachboden und von außen mit Fernglas vom Boden aus. Fotografieren Sie, was Sie sehen, und geben Sie die Bilder dem Dachdecker. Er kennt die gängigen Leckstellen und sichert sich selbst vorschriftsmäßig.

Muss ich den Schaden sofort der Versicherung melden?

Ja, unverzüglich. Nach § 30 VVG müssen Sie den Versicherungsfall anzeigen, sobald Sie davon wissen. Nach § 82 VVG sind Sie zudem verpflichtet, den Schaden nach Möglichkeit zu mindern, etwa durch eine Notabdichtung. Fotografieren Sie vor Aufräumarbeiten, bewahren Sie Rechnungen auf und lassen Sie sich Absprachen mit dem Versicherer schriftlich geben, um Streit über den Umfang zu vermeiden.

Darf ich als Mieter die Miete mindern, wenn es hereinregnet?

Das kommt in Betracht. Nach § 536 Absatz 1 BGB ist die Miete gemindert, soweit die Tauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt ist. Voraussetzung ist, dass Sie den Mangel dem Vermieter unverzüglich anzeigen (§ 536c BGB). Die Höhe der Minderung hängt vom Einzelfall ab. Holen Sie bei Streit Rat bei einem Mieterverein oder einer Rechtsberatung ein.

Redaktion Handwerker-Atlas

Recherchiert und geprüft nach unseren Redaktionsrichtlinien. Verantwortlich nach § 18 Abs. 2 MStV: Sebastian Stehle, MediaEcho.