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Zimmerdecke mit herabgestürzten Holzpaneelen nach einem Wasserschaden

Bad & Sanitär

Rohrbruch und Wasserschaden: Was jetzt zu tun ist

Redaktion Handwerker-Atlas · Stand 10/2026

Kurze Antwort

Schließen Sie sofort den Haupthahn, schalten Sie bei Bedarf den Strom ab und fotografieren Sie den Schaden. Informieren Sie unverzüglich Versicherung und Vermieter oder Verwaltung. Ein Installateur und Heizungsbauer ortet die Leckstelle und repariert die Leitung, ein Trocknungsbetrieb entfeuchtet danach die Bauteile.

Was tun Sie in den ersten Minuten?

Zuerst muss das Wasser stoppen. Schließen Sie den Haupthahn, also das Absperrventil der Hauswasserleitung, meist im Keller oder Hausanschlussraum. Die Versicherer des GDV raten, dass alle Bewohner wissen sollten, wo er sitzt. Die Stiftung Warentest empfiehlt, das Ventil bei Gelegenheit auf Gängigkeit, Kennzeichnung und Erreichbarkeit zu prüfen.

Danach begrenzen Sie die Folgen:

  1. Stellen Sie, wenn die Leckstelle bekannt ist, Eimer darunter und nehmen Sie Wasser mit Tüchern oder einem Wassersauger auf.
  2. Räumen Sie Möbel, Teppiche und Elektrogeräte aus der Nässe.
  3. Fotografieren Sie die Schäden, bevor Sie aufräumen, und werfen Sie beschädigte Gegenstände vorerst nicht weg.
  4. Warnen Sie die Bewohner darunter.

Sicherheitshinweis: Wasser und Strom sind eine gefährliche Kombination. Steht Wasser an Steckdosen, Verteilern oder Geräten, schalten Sie den betroffenen Stromkreis am Sicherungskasten ab, sofern Sie diesen trocken erreichen. Berühren Sie nasse Elektrik nicht und rufen Sie im Zweifel Feuerwehr oder Elektriker. Bei einer geplatzten Heizungsleitung kann heißes Wasser austreten. Halten Sie Abstand.

Wer ist bei einem Rohrbruch zuständig?

Zuständig ist je nach Ort der Schadensstelle der Wasserversorger oder Sie als Eigentümer. Nach § 10 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) endet der Hausanschluss mit der Hauptabsperrvorrichtung. Er gehört zu den Betriebsanlagen des Versorgers und wird nur von ihm unterhalten und erneuert. Für die Anlage hinter dem Hausanschluss ist nach § 12 AVBWasserV der Anschlussnehmer verantwortlich, also in der Regel der Eigentümer.

Tritt Wasser vor dem Haupthahn im Erdreich oder an der Straße aus, rufen Sie den Wasserversorger. Hinter dem Haupthahn, also in Keller, Wand, Boden oder Wohnung, beauftragen Sie einen Fachbetrieb für Sanitär und Heizung. Als Mieter wenden Sie sich an den Vermieter. In einer Eigentümergemeinschaft melden Sie den Schaden der Verwaltung, die den Notdienst koordiniert.

Nach den Angaben der Stiftung Warentest muss bei einem Rohrbruch zunächst der Vermieter entstandene Schäden reparieren und beseitigen. Mieter sollten daher keinen Handwerker auf eigene Rechnung beauftragen, ohne vorher Rücksprache zu halten.

Welche Handwerker brauchen Sie?

Bei einem Wasserschaden arbeiten mehrere Gewerke nacheinander. Die Reihenfolge ist wichtig, damit keine Feuchte im Bauteil eingeschlossen wird.

  • Installateur und Heizungsbauer (Nummer 24 der Anlage A der Handwerksordnung): Leckortung, Reparatur oder Austausch der Leitung, Dichtheitsprüfung.
  • Trocknungsbetrieb: Das Bautrocknungsgewerbe ist ein handwerksähnliches Gewerbe (Anlage B Abschnitt 2). Es misst die Feuchte und entfeuchtet Wände und Böden technisch.
  • Elektriker: Prüfung der Anlage, wenn Elektrik nass wurde. Nasse Anlagenteile nehmen Sie erst nach Freigabe wieder in Betrieb.
  • Fliesenleger, Trockenbauer, Maler und Bodenleger: Wiederherstellung von Wand, Boden und Decke nach der Trocknung.
  • Rohr- und Kanalreiniger: bei Rückstau und verstopften Abwasserleitungen.

Heizungs-, Gas- und Trinkwasserleitungen reparieren Sie nicht selbst. Das gilt auch dann, wenn die Stelle zugänglich scheint. Nach § 12 Absatz 2 AVBWasserV dürfen wesentliche Veränderungen der Anlage nur vom Versorger oder von einem im Installateurverzeichnis eingetragenen Unternehmen erfolgen.

Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden?

Die Stiftung Warentest ordnet die Fälle so ein. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden am Gebäude, etwa an Decken, Böden und Wänden, und zahlt bei Leitungslecks an Trinkwasser-, Abwasser- und Heizungsrohren. Die Hausratversicherung ersetzt beschädigte bewegliche Sachen wie Möbel, Teppiche oder Elektrogeräte. Die Privathaftpflichtversicherung tritt ein, wenn Wasser aus Ihrer Wohnung bei Nachbarn Schäden anrichtet und Sie dafür verantwortlich sind. Die Elementarschadenversicherung greift bei Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser.

Nicht über die Leitungswasserdeckung versichert sind unter anderem Regenrinnen und Rückstau nach Starkregen. Bei Frostschäden durch geplatzte Leitungen übernimmt nach den GDV-Angaben in der Regel die Wohngebäudeversicherung die Gebäudeschäden. Bei Hausratschäden gilt das nur, wenn das Wasser aus einer fest installierten Leitung stammt und die Sorgfaltspflichten eingehalten wurden. Verlassen Sie das Haus länger, drehen Sie den Haupthahn zu und informieren Sie den Versicherer, sonst kann er die Leistung verweigern.

Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Vertrag. Prüfen Sie Ihre Police und sprechen Sie vor größeren Arbeiten mit dem Versicherer.

Wann und wie müssen Sie den Schaden melden?

Melden Sie den Schaden unverzüglich, also sofort. Nach § 30 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) müssen Sie den Versicherungsfall anzeigen, sobald Sie davon wissen. Nach § 82 VVG sind Sie außerdem verpflichtet, den Schaden nach Möglichkeit zu mindern. Dazu zählen das Schließen des Haupthahns und das Einleiten von Sofortmaßnahmen.

Wie wichtig das ist, zeigt ein von der Stiftung Warentest geschilderter Fall. Ein Hausbesitzer meldete einen Frostschaden zunächst der falschen Versicherung und dem richtigen Versicherer erst nach mehreren Wochen. Das Oberlandesgericht Zweibrücken sah die Anzeige als verspätet an (Az. 1 U 187/99). Der Eigentümer blieb auf einem Schaden von über 70.000 Euro sitzen.

Als Mieter zeigen Sie den Schaden dem Vermieter unverzüglich an (§ 536c BGB) und melden ihn Ihrer Hausrat- oder Haftpflichtversicherung. Unterlassen Sie die Anzeige, drohen Schadensersatzpflichten und der Verlust von Mietminderungsrechten. Bleibt die Wohnung nur eingeschränkt nutzbar, kann nach § 536 Absatz 1 BGB eine Minderung der Miete in Betracht kommen.

Was kostet ein Notdienst und worauf achten Sie?

Ein Notdiensteinsatz kostet in der Regel mehr als ein Termin zu Werktagszeiten, weil Anfahrt, Nachtzeit und Wochenende berechnet werden. Die Summe hängt von Region, Uhrzeit, Aufwand und Material ab.

Klären Sie vor Arbeitsbeginn die Konditionen: Stundensatz oder Pauschale, Anfahrtskosten, Zuschläge und Materialpreise. Notieren Sie sie schriftlich, auch als Nachricht auf dem Handy. Die Verbraucherzentrale hält beim Rohrreinigungs-Notdienst Zuschläge von bis zu 100 Prozent für zulässig, wenn sie nur auf den Lohn und nicht auf die gesamte Rechnung erhoben werden (Stand 03/2023). Weitere Warnzeichen finden Sie im Ratgeber zur Notdienst-Abzocke.

Lassen Sie sich eine nachvollziehbare Rechnung mit Arbeitszeit und Material ausstellen und zahlen Sie unbar. Nur dann lassen sich Arbeitskosten steuerlich nach § 35a EStG geltend machen. Wie das geht, beschreibt der Ratgeber zum Absetzen von Handwerkerkosten.

Wie geht es nach der Reparatur weiter?

Nach der Reparatur der Leitung ist der Schaden nicht beendet. Feuchte Dämmung, Estrich und Mauerwerk müssen technisch getrocknet werden. Ein Trocknungsbetrieb misst die Feuchte und setzt Trockner ein. Streichen oder Verlegen von Belägen folgt erst, wenn die Messwerte passen. Wird zu früh geschlossen, drohen Schimmel und Folgeschäden. Bei sichtbarem Befall hilft der Ratgeber zu Schimmel in der Wohnung.

Halten Sie fest, wann welche Arbeiten stattfanden, und lassen Sie sich Messprotokolle geben. Nehmen Sie die Leistung ab. Mängelansprüche verjähren nach § 634a BGB bei Arbeiten an einem Bauwerk in fünf Jahren, sonst in zwei Jahren. Welche Frist für eine Reparatur gilt, hängt vom Umfang der Arbeit ab. Das Vorgehen erklärt der Ratgeber zu Abnahme und Gewährleistung.

Fragen Sie den Fachbetrieb nach der Ursache und danach, ob weitere Leitungsabschnitte betroffen sein können.

Wie beugen Sie Rohrbruch und Wasserschäden vor?

Machen Sie den Haupthahn auffindbar und gängig, und lassen Sie die Leitungen regelmäßig von einem Fachbetrieb prüfen. Der GDV empfiehlt, im Winter Leitungen in unbeheizten Räumen und im Garten vor Frost abzusperren und zu entleeren und freiliegende Rohre zu dämmen. Räume sollten durchgängig beheizt werden. Die Frostschutzstellung am Heizkörper schützt nur das Gerät selbst. Tauen Sie eingefrorene Leitungen niemals mit offener Flamme oder Heißluftpistole auf. Das ist lebensgefährlich und erhöht die Brandgefahr, beauftragen Sie dafür einen Fachbetrieb.

Wasserwächter können einen ungewöhnlichen Anstieg des Wasserverbrauchs erkennen und den Haupthahn automatisch schließen, so die Stiftung Warentest. Bei längerer Abwesenheit drehen Sie das Wasser ab.

Ältere Rohrleitungen sind besonders anfällig. Planen Sie bei Sanierungen die Erneuerung alter Leitungen ein und holen Sie dazu Angebote ein. Das Vorgehen beschreibt der Ratgeber zum Finden und Beauftragen von Handwerkern.

Zahlen und Fakten

Allgemeine Information zu Versicherungs- und Mietrecht und zur Haustechnik, keine Rechts- oder Fachberatung; Arbeiten an Wasser-, Heizungs- und Elektroanlagen gehören in Fachhand.

Häufige Fragen

Was ist bei einem Rohrbruch zuerst zu tun?

Schließen Sie den Haupthahn, damit kein weiteres Wasser austritt. Schalten Sie bei Bedarf den betroffenen Stromkreis ab, sofern Sie den Sicherungskasten trocken erreichen. Fangen Sie Wasser auf, fotografieren Sie den Schaden und melden Sie ihn unverzüglich der Versicherung sowie dem Vermieter oder der Verwaltung. Rufen Sie danach einen Fachbetrieb für Sanitär und Heizung.

Wer zahlt einen Rohrbruch im Haus?

Das hängt von Ort und Ursache ab. Gebäudeschäden übernimmt bei Leitungswasserschäden in der Regel die Wohngebäudeversicherung, bewegliche Gegenstände ersetzt die Hausratversicherung. Verursacht Wasser aus Ihrer Wohnung bei Nachbarn Schäden, kann die Privathaftpflicht zuständig sein. Mieter melden den Schaden dem Vermieter, der die Reparatur veranlasst. Die Bedingungen Ihres Vertrags entscheiden im Einzelfall.

Darf ich als Mieter selbst einen Installateur beauftragen?

Rufen Sie zuerst den Vermieter oder die Hausverwaltung an. Die Reparatur des Gebäudes organisiert der Vermieter. Nur wenn akute Gefahr droht und niemand erreichbar ist, kann ein Notdienst nötig sein. Dokumentieren Sie dann die Erreichbarkeitsversuche, die Leistung und den Preis und geben Sie die Rechnung unverzüglich an den Vermieter weiter.

Wann muss ich den Wasserschaden melden?

Unverzüglich, also sofort. Nach § 30 VVG ist der Versicherungsfall dem Versicherer ohne Verzögerung anzuzeigen. Als Mieter zeigen Sie den Mangel dem Vermieter nach § 536c BGB unverzüglich an. Verspätete Meldungen können Ansprüche kosten. Melden Sie telefonisch und bestätigen Sie schriftlich mit Fotos, damit Zeitpunkt und Umfang des Schadens belegt sind.

Redaktion Handwerker-Atlas

Recherchiert und geprüft nach unseren Redaktionsrichtlinien. Verantwortlich nach § 18 Abs. 2 MStV: Sebastian Stehle, MediaEcho.