Zum Inhalt springen
Bohrmaschine liegt auf einer Werkbank, im Hintergrund hält jemand ein Brett

Tischler: Aufgaben, Meisterpflicht, Ausbildung

Handwerksordnung Anlage A, Nr. 27 · zulassungspflichtig

Was macht ein Tischler?

Tischler, regional Schreiner genannt, fertigen und montieren Erzeugnisse aus Holz und Holzwerkstoffen. Sie bauen Möbel, Küchen, Fenster, Türen, Treppen und Einbauten, restaurieren Holzteile und gestalten Innenräume. Kunden beauftragen sie für maßgefertigte Lösungen in Wohnung, Haus und Gewerbe. Auch Reparatur und Restaurierung zählen dazu.

Tischler & Schreiner in Ihrer Nähe suchenBetriebe nach Ort

Typische Aufgaben

  • Möbel und Einbauschränke nach Maß fertigen
  • Küchen planen und montieren
  • Fenster und Türen herstellen und einbauen
  • Treppen aus Holz planen und bauen
  • Innenausbau und Wandverkleidungen ausführen
  • Holzteile reparieren und restaurieren
  • Oberflächen mit Öl, Lack oder Beize veredeln

Wann Sie diesen Betrieb brauchen

Sie wenden sich an einen Tischler, wenn Möbel nach Maß gebraucht werden, etwa Einbauschränke, Regale oder eine Küche in einer Dachschräge. Auch Fenster, Haustüren, Innentüren und Holztreppen entstehen oder werden dort repariert. Bei Altbausanierung und Denkmalpflege restauriert er Türen, Fenster und Vertäfelungen. Gewerbliche Kunden beauftragen Tischler für Ladenbau, Büro- und Praxiseinrichtung, Gastronomie und Hotelausstattung sowie für Messebau. Der Betrieb berät zu Holzart, Oberfläche und Pflege und nimmt Maß vor Ort. Planen Sie bei individuellen Möbeln Vorlauf für Entwurf, Fertigung und Montage ein, weil der Auftrag in der Werkstatt gebaut und später eingepasst wird. Wer ein Fenster oder eine Tür erneuern lässt, klärt außerdem, wer Entsorgung und Anschlussarbeiten übernimmt.

Abgrenzung zu anderen Gewerken

Der Tischler arbeitet meist in der Werkstatt an Möbeln, Fenstern, Türen und Innenausbau und baut sie vor Ort ein. Der Zimmerer errichtet tragende Holzkonstruktionen wie Dachstühle und Holzhäuser auf der Baustelle. Der Glaser verglast Fenster und Fassaden, der Metallbauer fertigt Geländer, Treppen und Fenster aus Metall. Fußböden aus Parkett verlegt der Parkettleger, Polster und Dekorationen stellt der Raumausstatter her. Anstriche übernimmt der Maler und Lackierer. Den Elektroanschluss von Küchengeräten führt der Elektrotechniker aus, Wasseranschlüsse der Installateur und Heizungsbauer. Klären Sie bei Küchen, wer Anschlüsse, Arbeitsplatte und Fliesenspiegel liefert. Kunststofffenster fertigen eher spezialisierte Fensterbauer oder Hersteller.

Verwandte Gewerke: Zimmerer, Glaser, Metallbauer, Parkettleger, Raumausstatter, Maler und Lackierer, Elektrotechniker

Meisterpflicht und Eintragung

Tischler ist ein zulassungspflichtiges Handwerk nach Anlage A der Handwerksordnung. Wer einen Betrieb selbständig führen will, muss in die Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer eingetragen sein. In der Regel setzt das die Meisterprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation voraus. Für Auftraggeber ist das ein nachprüfbarer Nachweis, wenn teure Maßanfertigungen oder bauliche Teile wie Fenster und Treppen beauftragt werden. Ausnahmen kann die Kammer im Einzelfall zulassen. Maßgeblich ist, dass der Betriebsleiter die Voraussetzungen der Handwerksordnung erfüllt. Inhaber und Betriebsleiter können verschiedene Personen sein. Das ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Ausbildung

AusbildungsberufTischler/Tischlerin
Dauer3 Jahre
Quellebibb.de

Woran Sie einen seriösen Betrieb erkennen

  • Fragen Sie nach der Eintragung in die Handwerksrolle und lassen Sie sich Referenzen oder Werkstattfotos ähnlicher Arbeiten zeigen.
  • Verlangen Sie ein schriftliches Angebot mit Zeichnung, Holzart, Beschlägen, Oberfläche, Montage und Liefertermin und klären Sie, wer das Aufmaß nimmt.
  • Besprechen Sie vorab, wie mit Änderungswünschen und Abweichungen umgegangen wird und was bei Reklamationen nach der Montage gilt.

Tischler & Schreiner in großen Städten

Häufige Fragen

Ist Tischler meisterpflichtig?

Ja. Tischler steht in Anlage A der Handwerksordnung und ist zulassungspflichtig. Für die selbstständige Ausübung ist die Eintragung in die Handwerksrolle nötig, in der Regel mit Meisterbrief.

Was macht ein Tischler?

Tischler, regional Schreiner genannt, fertigen und montieren Erzeugnisse aus Holz und Holzwerkstoffen. Sie bauen Möbel, Küchen, Fenster, Türen, Treppen und Einbauten, restaurieren Holzteile und gestalten Innenräume. Kunden beauftragen sie für maßgefertigte Lösungen in Wohnung, Haus und Gewerbe. Auch Reparatur und Restaurierung zählen dazu.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Ausbildung zum Beruf Tischler/Tischlerin dauert 3 Jahre.

Rechtsgrundlage: Handwerksordnung, Anlage A. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand 10/2026.