Maler und Lackierer gestalten und schützen Oberflächen in Innenräumen und an Fassaden. Sie streichen, tapezieren, lackieren und spachteln, beschichten Böden und führen Fassaden- und Putzarbeiten aus. Kunden beauftragen sie für Renovierung, Instandhaltung und Schutz von Wänden, Decken, Holz und Metall. Viele Betriebe beraten auch zu Farbe und Material.
Typische Aufgaben
- Wände und Decken streichen und tapezieren
- Fassaden anstreichen und beschichten
- Holz und Metall lackieren
- Untergründe spachteln und ausbessern
- Böden beschichten oder verlegen
- Fassaden mit Dämmsystemen versehen
- Farb- und Oberflächengestaltung beraten und planen
Wann Sie diesen Betrieb brauchen
Sie rufen einen Malerbetrieb, wenn Räume renoviert werden sollen, nach einem Umzug oder Wasserschaden, bei abblätternder Farbe oder wenn Fenster, Türen und Holzbauteile neu lackiert werden müssen. Auch bei Fassadenanstrichen, Putzsanierungen und der Beschichtung von Garagen- oder Kellerböden ist er gefragt. Manche Betriebe verlegen zudem Tapeten, Teppich- oder Vinylböden und bauen Dämmsysteme an. Bei Schimmel oder feuchten Wänden sollte zuerst die Ursache geklärt werden, ein bloßer Anstrich löst das Problem nicht. Gewerbliche Kunden beauftragen Maler für Büros, Praxen, Hotels, Hallen und Mehrfamilienhäuser, häufig mit festen Wartungsintervallen und in Abstimmung mit dem laufenden Betrieb. Wer vor einem Verkauf oder einer Neuvermietung renoviert, bespricht Umfang und Termin rechtzeitig.
Abgrenzung zu anderen Gewerken
Der Maler und Lackierer veredelt Oberflächen, er stellt sie aber meist nicht selbst her. Putz, Trockenbau und Wärmedämmverbundsysteme gehören in erster Linie zum Stuckateur, auch wenn viele Malerbetriebe solche Arbeiten ebenfalls anbieten. Estriche legt der Estrichleger, Parkett der Parkettleger, Fliesen der Fliesen-, Platten- und Mosaikleger. Wand- und Raumdekorationen sowie Polsterarbeiten übernimmt der Raumausstatter. Holzfenster und Möbel baut der Tischler, den Neuanstrich übernimmt oft der Maler. Gerüste stellt der Gerüstbauer. Fragen Sie im Angebot nach, welche Vorarbeiten wie Spachteln, Abkleben und Möbelschutz enthalten sind. Für Brandschutz- oder Korrosionsschutzbeschichtungen an Stahl bieten viele Betriebe eine eigene Fachrichtung an.
Verwandte Gewerke: Stuckateure, Estrichleger, Parkettleger, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Raumausstatter, Tischler, Gerüstbauer
Meisterpflicht und Eintragung
Maler und Lackierer ist ein zulassungspflichtiges Handwerk nach Anlage A der Handwerksordnung. Wer einen Malerbetrieb selbständig führen will, muss in die Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer eingetragen sein. In der Regel setzt das die Meisterprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation voraus. Gerade bei Fassaden, Brandschutzbeschichtungen und Untergrundprüfung ist die fachliche Qualifikation wichtig. Ob im Einzelfall eine Ausnahme möglich ist, klärt die Kammer. Auskunft aus der Handwerksrolle erteilt die Kammer, wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Das ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Ausbildung
| Ausbildungsberuf | Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin |
|---|---|
| Dauer | 3 Jahre |
| Quelle | bibb.de |
Woran Sie einen seriösen Betrieb erkennen
- Fragen Sie nach der Eintragung in die Handwerksrolle und lassen Sie sich Referenzen zeigen, die zu Ihrer Aufgabe passen, etwa Fassade, Innenraum oder Lackierung.
- Verlangen Sie ein schriftliches Angebot mit Flächen, Anzahl der Anstriche, Vorarbeiten und Materialangaben und vergleichen Sie Angebote anhand dieses Leistungsumfangs.
- Klären Sie vorab, wer Möbel abdeckt, Abfälle entsorgt und das Gerüst stellt, damit am Ende keine zusätzlichen Posten überraschen. Fragen Sie auch nach emissionsarmen Produkten, wenn Kinder oder Allergiker im Haushalt leben.
Maler & Lackierer in großen Städten
- Maler & Lackierer Berlin
- Maler & Lackierer Hamburg
- Maler & Lackierer München
- Maler & Lackierer Köln
- Maler & Lackierer Düsseldorf
- Maler & Lackierer Leipzig
- Maler & Lackierer Stuttgart
- Maler & Lackierer Dortmund
- Maler & Lackierer Bremen
- Maler & Lackierer Essen
- Maler & Lackierer Dresden
- Maler & Lackierer Nürnberg
- Maler & Lackierer Hannover
- Maler & Lackierer Duisburg
- Maler & Lackierer Bochum
- Maler & Lackierer Wuppertal
Häufige Fragen
Ist Maler und Lackierer meisterpflichtig?
Ja. Maler und Lackierer steht in Anlage A der Handwerksordnung und ist zulassungspflichtig. Für die selbstständige Ausübung ist die Eintragung in die Handwerksrolle nötig, in der Regel mit Meisterbrief.
Was macht ein Maler?
Maler und Lackierer gestalten und schützen Oberflächen in Innenräumen und an Fassaden. Sie streichen, tapezieren, lackieren und spachteln, beschichten Böden und führen Fassaden- und Putzarbeiten aus. Kunden beauftragen sie für Renovierung, Instandhaltung und Schutz von Wänden, Decken, Holz und Metall. Viele Betriebe beraten auch zu Farbe und Material.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildung zum Beruf Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin dauert 3 Jahre.
Rechtsgrundlage: Handwerksordnung, Anlage A. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand 10/2026.
