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Hammer, Ziegelbruchstücke, Arbeitshandschuhe und Arbeitsschuhe auf Holzbrettern

Maurer und Betonbauer: Aufgaben, Meisterpflicht, Ausbildung

Handwerksordnung Anlage A, Nr. 1 · zulassungspflichtig

Was macht ein Maurer?

Maurer und Betonbauer errichten die tragenden und raumbildenden Teile eines Gebäudes im Rohbau. Sie mauern Wände, schalen, bewehren und betonieren Fundamente, Stützen und Decken und setzen Mauerwerk und Betonbauteile instand. Beauftragt werden sie für Neubau, Anbau, Umbau, Wanddurchbrüche und Sanierung. Auch Betonarbeiten für Decken und Treppen gehören dazu.

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Typische Aufgaben

  • Wände aus Mauerwerk errichten
  • Fundamente und Bodenplatten betonieren
  • Schalungen bauen und Bewehrung einbauen
  • Wanddurchbrüche und Öffnungen herstellen
  • Mauerwerk und Betonteile instand setzen
  • Dämmstoffe und Wärmedämmverbundsysteme einbauen
  • Anbauten und Umbauten im Rohbau ausführen

Wann Sie diesen Betrieb brauchen

Sie brauchen einen Maurerbetrieb, sobald ein Haus neu gebaut, angebaut oder aufgestockt werden soll. Auch bei Umbauten im Bestand ist er gefragt, etwa wenn eine Wand versetzt, eine Tür oder ein Fenster vergrößert oder ein Keller abgedichtet und saniert wird. Typische Anlässe sind außerdem Schäden am Mauerwerk, feuchte Wände, Risse, die ein Fachmann beurteilen soll, sowie der Bau von Garagen, Mauern, Treppen oder Terrassenfundamenten. Gewerbliche Kunden beauftragen Maurer für Hallenfundamente, Betonböden und Betonbauteile. Bei größeren Vorhaben stimmen viele Betriebe den Rohbau mit Architekten, Statikern und weiteren Gewerken ab, damit Termine und Schnittstellen zusammenpassen. Wer ein Bauvorhaben plant, bespricht mit dem Betrieb frühzeitig, welche Genehmigungen und Nachweise nötig sind.

Abgrenzung zu anderen Gewerken

Der Maurer arbeitet im Rohbau und im massiven Ausbau. Der Zimmerer ist dagegen für Holzkonstruktionen wie Dachstühle und Holzrahmenbau zuständig, der Dachdecker für die Eindeckung und Abdichtung des Dachs. Putzarbeiten und Wärmedämmverbundsysteme an Fassaden führen auch Stuckateure aus, Estriche legt der Estrichleger. Für Wand- und Bodenbeläge sind Fliesen-, Platten- und Mosaikleger oder Parkettleger zuständig, für Anstriche der Maler und Lackierer. Der Straßenbauer übernimmt Verkehrsflächen und Tiefbau im öffentlichen Raum. Ein Bauunternehmen bündelt mehrere dieser Gewerke unter einem Vertrag. Klären Sie bei mehreren Beteiligten vorab schriftlich, wer welche Schnittstelle verantwortet. Auch Abdichtungsarbeiten am Keller liegen je nach Betrieb beim Maurer oder bei spezialisierten Abdichtern.

Verwandte Gewerke: Zimmerer, Dachdecker, Stuckateure, Estrichleger, Straßenbauer, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger

Meisterpflicht und Eintragung

Maurer und Betonbauer ist ein zulassungspflichtiges Handwerk nach Anlage A der Handwerksordnung. Wer einen Betrieb selbständig führen will, muss in die Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer eingetragen sein. Dafür ist in der Regel die Meisterprüfung in diesem Handwerk nötig. Bei Arbeiten am Rohbau ist dieser Nachweis besonders wichtig, weil von ihnen die Standsicherheit abhängt. Ausnahmen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei gleichwertigen Qualifikationen. Ob sie zutreffen, prüft die Kammer im Einzelfall. Das ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Ausbildung

AusbildungsberufMaurer/Maurerin, Beton- und Stahlbetonbauer/Beton- und Stahlbetonbauerin
Dauer3 Jahre
Quellebibb.de

Woran Sie einen seriösen Betrieb erkennen

  • Fragen Sie nach der Eintragung in die Handwerksrolle. Die Handwerkskammer kann sie bestätigen, und ein seriöser Betrieb nennt Ihnen die Angaben ohne Zögern.
  • Verlangen Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsbeschreibung, Material, Terminrahmen und Zahlungsplan und vergleichen Sie mehrere Angebote nicht nur nach dem Endpreis, sondern nach dem Leistungsumfang.
  • Lassen Sie sich Referenzen für vergleichbare Vorhaben nennen und klären Sie, wer bei tragenden Bauteilen die Abstimmung mit Statiker und Bauleitung übernimmt.
Sicherheit

Eingriffe in tragende Wände, Stürze, Decken und Betonbauteile gehören nur in die Hand eines Fachbetriebs und setzen Planung und Statik voraus. Arbeiten nur durch Fachbetrieb.

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Häufige Fragen

Ist Maurer und Betonbauer meisterpflichtig?

Ja. Maurer und Betonbauer steht in Anlage A der Handwerksordnung und ist zulassungspflichtig. Für die selbstständige Ausübung ist die Eintragung in die Handwerksrolle nötig, in der Regel mit Meisterbrief.

Was macht ein Maurer?

Maurer und Betonbauer errichten die tragenden und raumbildenden Teile eines Gebäudes im Rohbau. Sie mauern Wände, schalen, bewehren und betonieren Fundamente, Stützen und Decken und setzen Mauerwerk und Betonbauteile instand. Beauftragt werden sie für Neubau, Anbau, Umbau, Wanddurchbrüche und Sanierung. Auch Betonarbeiten für Decken und Treppen gehören dazu.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Ausbildung zum Beruf Maurer/Maurerin, Beton- und Stahlbetonbauer/Beton- und Stahlbetonbauerin dauert 3 Jahre.

Rechtsgrundlage: Handwerksordnung, Anlage A. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand 10/2026.